Wie werden CFDs steuerlich behandelt?

Differenzkontrakte werden steuerlich als Termingeschäfte behandelt. Gewinne aus CFD-Geschäften fallen deshalb unter die seit 2009 geltende Abgeltungssteuer. Diese beträgt pauschal 25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer und wird direkt auf Bankebene einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt.

Das individuelle Einkommen des Anlegers spielt für die Höhe der Steuer keine Rolle. Einzige Ausnahme: Liegt der persönliche Steuersatz des Anlegers unterhalb von 25 % können Kapitalerträge im Rahmen der Einkommensteuer veranlagt werden. Dann zahlt das Finanzamt zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurück.

Jedem Anleger in Deutschland steht ein jährlicher Steuerfreibetrag in Höhe von 801 € (1602 € bei gemeinsam veranlagten Ehegatten) für Kapitalerträge jeglicher Art zur Verfügung. Um diesen geltend zu machen muss der kontoführenden Bank bzw. dem Broker rechtzeitig vor Ablauf des Steuerjahres ein Freistellungsauftrag erteilt werden.

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Verlustverrechnung bei CFDs

In der Vergangenheit ließen sich Gewinne bzw. Verluste in unbegrenzter Höhe verrechnen. Das ist nicht mehr der Fall. Inzwischen gilt eine max. Verlustgrenze von 20.000 Euro. Verluste darüber hinaus können lediglich über die Steuererklärung geltend gemacht werden.

Gewinne und Verluste werden überdies nicht mehr automatisch verrechnet, was den Aufwand für den Trader erhöht.

Nicht mehr möglich ist es, mit CFDs erlittene Verluste gegen alle Arten von Kapitalerträgen verrechnet werden, z. B. gegen Gewinne aus Aktien oder Anleihen, Dividenden oder Zinszahlungen.

Mitunter wird angeführt, dass für CFDs auf Währungspaare die steuerlichen Regelungen für Devisen gelten würden. Das ist nicht der Fall. Der Handel mit Devisen unterliegt einer besonderen steuerlichen Behandlung, diese setzt jedoch einen rechtlichen Anspruch auf den Bezug von physischen Devisen voraus. Das ist bei Differenzausgleichsverträgen generell nicht der Fall.

Abgeltungssteuer bei CFD Brokern im Ausland

Broker ziehen die Abgeltungssteuer entweder direkt nach jedem realisierten Gewinn oder in kurzen zeitlichen Abständen ein. Unterjährig werden Verluste sofort verrechnet, d.h. wenn zunächst ein Gewinn besteuert wurde und anschließend ein größerer Verlust angefallen ist, wird die Abgeltungssteuer auf den zunächst folgenden Gewinn zunächst mit der bis dato zu viel entrichteten Steuer verrechnet.

Ein erheblicher Teil der CFD Broker auf dem deutschen Markt sitzt im Ausland – bevorzugt auf Zypern oder in Großbritannien. In Deutschland wird allenfalls eine Zweigniederlassung unterhalten. Zweigniederlassungen fungieren jedoch nicht als Zahlstelle des Finanzamtes, sodass bei diesen Brokern keine automatische Abführung der Abgeltungssteuer erfolgt.

Anleger müssen die Steuer selbst ermitteln, dem Finanzamt anzeigen und das Geld abführen. Versuche, die fällige Steuer vor den deutschen Finanzbehörden geheim zu halten, sind zum Scheitern verurteilt. Die Finanzämter tauschen sich innerhalb der gesamten EU über Konten aus und erfahren recht schnell von nicht versteuerten Gewinnen.

Anleger müssen bei Auslandsbrokern die Steuer nicht nach jedem Trade an das Finanzamt abführen, sondern einmal jährlich eine Steuererklärung anfertigen bzw. die Gewinne im Rahmen dieser angeben. Daraus erwächst ein Liquiditätsvorteil, der bei unsachgemäßem Gebrauch jedoch auch Risiken birgt.

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Risikohinweis CFD-Handel

Der Handel mit CFDs ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust Ihrer gesamten Kapitaleinlage führen. Zwischen 68% und 89 % der Kleinanlegerkonten verlieren beim Handel mit CFD Geld! Möglicherweise gibt es Kontoarten, bei denen Verluste das eingesetzte Kapital übersteigen können. Der gehebelte Handel mit CFDs ist eventuell nicht für Sie geeignet! Informieren Sie sich darum ausführlich, wie der CFD-Handel funktioniert. Sie sollten keine Gelder einsetzen, deren Verlust Sie im schlimmsten Fall nicht verkraften könnten. Stellen Sie sicher, dass Sie alle mit dem CFD-Handel verbundenen Risiken verstanden haben. Der Inhalt dieser Webseite darf NICHT als Anlageberatung missverstanden werden! Wir empfehlen, sofern notwendig, sich von unabhängiger Stelle beraten zu lassen.