EU-Lieferkettengesetz verabschiedet – Finanzbranche (vorerst) ausgenommen
Freitag den 5.01.2024 - Abgelegt unter: Brokernews, Nachhaltig, PolitikGeschafft: In der Nacht vom 13. auf den 14. Dezember wurde eine Vereinbarung zum EU-Lieferkettengesetz zwischen dem EU-Parlament und den Mitgliedstaaten erzielt. Diese, nun erreichte Übereinkunft stellt insgesamt betrachtet einen durchaus bedeutsamen Fortschritt in Bezug auf den verbesserten Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards in globalen Lieferketten dar, hat aber auch seine Schönheitsfehler.
Während des Trilogs drängte das EU-Parlament auf das ehrgeizige Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre Lieferketten umfassend auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen zu prüfen, und geht über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus. Die CSDDD setzt einen neuen Standard für unternehmerische Verantwortung in der EU, fördert nachhaltige Geschäftspraktiken und stärkt den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt.