Krypto-Lending
Kreditmarktplätze, die Geldgeber und Kreditnehmer an den Banken vorbei zusammenführen, haben sich inzwischen auch in Deutschland etabliert. In den angelsächsischen Ländern sind sie schon seit Jahren an der Tagesordnung. Privatkredite gab es dort auch schon vor dem Siegeszug des Internets. Allerdings sind diese Marktplätze regional begrenzt, das Währungsrisiko ist einer der Gründe dafür.
Bitcoin und Co haben gegenüber den nationalstaatlichen Währungen unter anderem den Vorteil, dass Kryptowährungen weltweit ohne Kursrisiken genutzt werden. Es war nur eine Frage der Zeit, bis sich Börsen gegründet haben, die Darlehensnehmer und Geldgeber für Kredite in Kryptowährungen zusammen brachten – Krypto-Lending war geboren.
Das Wichtigste in Kürze:
- Unter Krypto-Lending versteht man das Pendant zu Kreditmarktplätzen, allerdings auf der Grundlage, dass Darlehen in Kryptowährungen vergeben werden.
- Krypto-Lending lockt mit extrem hohen Zinsen, birgt aber auch nicht zu unterschätzende Risiken.
- Spezielle Krypto-Lending Börsen wickeln die Darlehen mit den unterschiedlichsten Laufzeitvarianten ab.
- Die Zinsen orientieren sich an der allgemeinen Situation des Marktes für Kryptowährungen.
Was ist Krypto-Lending?
Krypto-Lending funktioniert ein wenig anders als die klassischen Kreditmarktplätze. Bei diesen wählt der Geldgeber aus, wem er sein Geld verleihen möchte. Beim Coin-Lending stellen die Geldgeber ihre Kryptos einer Börse zur Verfügung, damit diese die Coins dann weiter verleiht.
Aktuell größte Börse ist Binance. Allerdings gibt es auch zahlreiche Mitbewerber. Marktführer bei der der Kreditvergabe ist das Celsius Network mit rund zwei Milliarden US-Dollar Gegenwert an ausgereichten Krediten.
Die Geldgeber stellen ihre Assets allerdings nicht unbegrenzt zur Verfügung, sondern vereinbaren mit der Börse einen festen Zeitraum. Nach Ablauf dieses Zeitraums erfolgt die Rückzahlung des verliehenen Betrages zuzüglich der vereinbarten Zinsen.
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Plattformen und Zinsen
Kryptobroker und Kryptobörsen mit Coin-Lending
Kryptowährung |
Kryptobörse |
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Binance Coin (BNB) |
4% |
– |
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Bitcoin (BTC) |
3 bis 7% |
ca. 3,05 bis 6,20% |
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Cardano (ADA) |
4% |
– |
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Chainlink (LINK) |
3 bis 7% |
– |
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Dai (DAI) |
8 bis 12% |
bis 4,60% |
2,80 bis 5,40% |
Dogecoin (DOGE) |
0-3% |
– |
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Ethereum (ETH) |
4 bis 8% |
ca. 3,52% bis 5,35% |
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Eos (EOS) |
4% |
– |
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Litecoin (LTC) |
4 bis 8% |
– |
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Polygon (MATIC) |
10% |
– |
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Ripple (XRP) |
4 bis 8% |
– |
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Tether (USDT) |
8 bis 12 % |
bis 8,50% |
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USD-Coin (USDC) |
8 bis 12 % |
bis 8,50% |
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Wer die Höhenflüge und die Abstürze der Kryptowährungen im Hinterkopf hat, kommt durchaus zu dem Schluss, dass es “klein” bei den Coins nicht gibt. Zu den großen Gewinnen und den teilweise ebenso großen Verlusten gesellen sich beim Krypto-Lending noch “große” Zinsen, von denen Anleger im Tages- oder Festgeldbereich nur träumen können. Krypto steht für “groß”. Schauen wir uns zunächst einmal drei Anbieter an.
Stand 8. Oktober 2021 notierte entsprach ein Bitcoin 47.345,74 Euro. Angenommen, ein Anleger hält 0,1 Bitcoin, dann sind das 4.734, 57 Euro. Bei einem Zinssatz von fünf Prozent pro Jahr käme der Anleger auf 236, 73 Euro an Zinsen. Das beste Tagesgeld bringt aktuell 4,73 Euro – ein handfester Grund, mit überschaubarem Einsatz im Krypto-Lending aktiv zu werden.
Wem fünf Prozent Zinsen zu wenig sind, sollte einmal bei Celsius Network vorbeischauen. Bis zu 17,78 Prozent Zinsen zahlen die Briten, im Übrigen Kooperationspartner von Nuri, im Oktober 2021.
Bitcoin.com, eine andere Börse, zahlt beim Lending von Bitcoin oder Ether immerhin noch 8,5 Prozent. Bei Stable Coins in US-Dollar reicht die Rendite bis zu 14,5 Prozent. Allerdings, eines haben Trader in den letzten Jahren gelernt, Kryptos sind keine Bausparverträge.
Über welchen Zeitraum ist Krypto-Lending möglich?
Abhängig von der jeweiligen Börse sind flexible Zeiträume, aber auch Dauern von sieben Tagen bis hin zu drei Jahren möglich.
Risiken
Der Zinssatz preist das Risiko mit ein. Beim Krypto-Lending verhält es sich nicht anders. Anders zu Krediten in klassischen Währungen, bei denen die Bonität des Kreditnehmers das Risiko darstellt, kommen beim Coin-Lending aber noch weitere Risiken dazu.
Zum einen können die Währungen in kürzester Zeit in den freien Fall übergehen, das Investment wird faktisch wertlos.
Kommt es zu einem Schreibfehler in der Wallet-Adresse, sind die Coins unwiederbringlich weg. Dies gilt auch, wenn eine Börse gehackt wird.
Die Zinsen selbst sind nicht festgeschrieben, können weiter steigen, aber auch sinken. Ihre Höhe hängt von der Nachfrage nach Kryptodarlehen ab.
Philipp Sandner, Leiter des Frankfurt School Blockchain Center (FSBC) an der Frankfurt School of Finance, unterstellt, dass die Zinsen beim Krypto-Lending allerdings noch eine Weile oben bleiben: “So lange das Ökosystem des Krypto-Lendings so dynamisch wächst, bleiben die Zinsen hoch. Schwächt sich das Wachstum ab, dürften die Zinsen sinken. Das wird aber erst in einigen Jahren der Fall sein.“ (1)
Gibt es Sicherheit beim Krypto-Lending?
Anleger, die in Tagesgelder oder Festgelder investieren, sind in Punkto Sicherheit verwöhnt. Die Europäische Einlagensicherung garantiert ihnen im Fall der Insolvenz der Bank eine Rückzahlung von bis zu 100.000 Euro.
Deutsche Banken, über den Bundesverband oder die institutseigenen Verbände wie Volks- und Raiffeisenverband oder Sparkassenverbund haften in nahezu unbegrenzter Höhe.
Geht einer der Akteure beim Krypto-Lending in die Insolvenz, gibt es für die Anleger nichts. Wer in Kryptos auf welche Art und Weise auch immer investiert, sollte sich grundsätzlich bewusst sein, dass auch ein Totalverlust möglich ist. Die Ursache kann in der Kursentwicklung, bei den Akteuren oder im technischen Bereich liegen.
Allerdings bieten einige Börsen auch eine Versicherung an. Im Vorfeld wäre zu prüfen, bis zu welcher Summe der Versicherer leistet und welche Risiken versichert sind.
Versteuerung der Erträge
Die Besteuerung der Erträge aus Krypto-Lending ist in Deutschland noch nicht abschließend geklärt. Zwei Grundlagen stehen aktuell zur Auswahl:
- Paragraf 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, der Kapitaleinkünfte regelt und Coin-Lending als Geldanlage sieht (2) oder
- Paragraf 22 Nr. 3 EStG, der die Grundlage für Einkünfte aus sonstigen Leistungen bildet (3).
Im ersten Fall würde sogar ein möglicher Freistellungsauftrag greifen, sofern das Krypto-Lending über eine deutsche Börse durchgeführt würde. Auf der anderen Seite müsste die Börse die Abgeltungssteuer auf die Zinsen abführen.
Erfolgt die Besteuerung auf der Grundlage “Einkünfte sonstiger Leistungen”, greift der persönliche Steuersatz unter Berücksichtigung einer Freigrenze von 256 Euro. Ein späterer Gewinn nach Verkauf der Coins wäre steuerfrei, da das Lending keinen Anschaffungsvorgang darstellt. (4)
Weiterführende Informationen:
- Zinsen bleiben beim Krypto-Lending zunächst hoch – FinanceFWD.com, 2.7.2021
- Besteuerung von Krypto-Lending – Kapitaleinkünfte
- Besteuerung von Krypto-Lending – sonstige Leistungen
- Wie wird Krypto-Lending versteuert – Winheller, Rechtsanwälte und Steuerberater
Weitere Ratgeber zum Thema Kryptowährungen