Neues Geldwäschegesetz beeinflusst Goldkauf

Mittwoch den 1.03.2017 - Abgelegt unter: Brokernews
© Thinkstock / claffra

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Die im Dezember 2016 von der EU beschlossene „Vierte Geldwäscherichtlinie“ wird bald auch Einfluss auf das Deutsche Geldwäschegesetz haben. Derzeit dürfen in Deutschland Transaktionen bis zu einer Höhe von 15.000 Euro anonym durchgeführt werden. Die Grenze wird noch 2017 auf 10.000 Euro gesenkt werden. Das betrifft auch den Handel mit Gold.

Umsetzung bis 26.06.2017

Deutschland ist verpflichtet, die „Vierte Geldwäscherichtlinie“ bis zum 26.06.2017 umzusetzen und das nationale Geldwäschegesetz entsprechend umzuändern. Laut GoldSilberShop.de ist eine frühere Umsetzung jedoch durchaus denkbar.[1]

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Die Änderung bedeutet, dass Transaktionen nicht mehr wie bisher bis 15.000 Euro anonym durchgeführt werden dürfen, sondern nur noch bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Wichtig dabei ist: Die Grenze bezieht sich nicht unbedingt nur auf eine einzelne Transaktion.

So heißt es in der noch gültigen Fassung des Geldwäschegesetzes, dass Verpflichtete ihre Sorgfaltspflicht (wie beispielsweise die Identifizierung des Vertragspartners) zu erfüllen haben „im Falle der Durchführung einer außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung anfallenden Transaktion im Wert von 15 000 Euro oder mehr; dies gilt auch, wenn mehrere Transaktionen durchgeführt werden, die zusammen einen Betrag im Wert von 15 000 Euro oder mehr ausmachen, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass zwischen ihnen eine Verbindung besteht.“[2]

Auswirkungen auf Goldkauf

Die neue Grenze wird auch für den Erwerb von Edelmetallen wie Gold oder Silber gelten. Kauft beispielsweise ein Kunde bei einem Händler Goldbarren im Wert von 13.000 Euro, ist der Händler dann verpflichtet, eine Prüfung gemäß dem Geldwäschegesetz durchzuführen.

Kauft ein Kunde Goldbarren für 9.000 Euro und kurz darauf nochmal für 5.000 Euro beim selben Händler, wird dieser ebenfalls verpflichtet sein, die Prüfung durchzuführen.

Zu den Sorgfaltspflichten des Händlers zählen künftig unter anderem:

  • Die Feststellung der Identität
  • Überprüfung des Transparenzregisters
  • Überprüfung politisch exponierter Personen
  • Durchführung einer Risikoanalyse
  • Erweiterte Aufzeichnungspflichten

Wo kann Gold gekauft werden?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, in Edelmetalle wie Gold und Silber zu investieren. So ist es beispielsweise möglich, das Geld in GOLD-ETCs und -ETFs anzulegen. Der Xetra-Gold-ETC bietet den Vorteil, dass das Gold tatsächlich physisch vorhanden ist und Anleger es sich jederzeit liefern lassen können.

Eine andere Möglichkeit ist, über einen Online-Broker in Goldminen-Aktien zu investieren. Und schließlich gibt es auch den physischen Goldkauf über die Bank vor Ort oder das Internet. So kann Gold online zum Beispiel über das Aureus Golddepot oder das Solit Edelmetalldepot erworben werden. Auch Sparpläne sind hier möglich, die es erlauben, mit geringen Raten regelmäßig anzusparen.

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Weiterführende Literatur

[1] GoldSilberShop.de – Newsletter vom 24.02.2017

[2] Gesetze im Internet – GWG 2008

Tagesschau – Regierung einigt sich auf Geldwäsche-Gesetz