Verbot binärer Optionen wird verlängert
Seit dem 2. Juli dürfen in der Europäischen Union keine binären Optionen mehr vermarktet, vertrieben und verkauft werden. Das Verbot galt zunächst für drei Monate, wird nun aber für weitere drei Monate verlängert. Das berichtet das BaFin Journal.
Weiterhin erhebliche Mängel bei binären Optionen
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtbehörde (ESMA) hat weiterhin große Bedenken gegenüber binären Optionen. Darum hat sie das Verbot um weitere drei Monate verlängert. Andernfalls wären binäre Optionen ab Anfang Oktober wieder handelbar gewesen.
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Die Möglichkeit, den Handel mit Finanzprodukten zu verbieten oder zu beschränken, räumt der ESMA der Artikel 40 der VERORDNUNG (EU) Nr. 600/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Mai 2014 ein. Dort heißt es, ein Verbot muss durch die ESMA mindestens alle drei Monate geprüft werden und kann gegebenenfalls um drei Monate verlängert werden.[1]
Ein dauerhaftes Verbot kann die ESMA hingegen nicht bewirken. Dafür müsste die Europäische Kommission eingeschaltet werden. Die Verlängerung des Verbots deutet darauf hin, dass dieser Schritt ergriffen werden könnte.
Betrug mit binären Optionen verursachte elf Millionen Euro Schaden
Ausgenommen vom Verbot der ESMA sind binäre Optionen, „die eine Mindestlaufzeit von 90 Tagen aufweisen, auf Grundlage eines gebilligten Wertpapierprospekts emittiert werden, den Emittenten keinem Marktrisiko aussetzen und durch die dieser – außer in Form offengelegter Gebühren, Transaktionskosten et cetera – keine Gewinne oder Verluste erzielt“. [2]
Indes berichtet das Bundeskriminalamt (BKA), dass der Handel mit dubiosen Finanzprodukten zunimmt. „Es ist eine neue moderne Form der Kriminalität, die derzeit stark zunimmt“, sagt Udo Kolbinger, Leiter des Referats Wirtschaftskriminalität im BKA.[3] Besonders beliebt sei der Betrug mit binären Optionen. Damit ist bereits ein Schaden von mehr als elf Millionen Euro entstanden. Die Dunkelziffer dürfte höher sein.
Der Betrug geht auch nach dem Eingreifen der ESMA weiter. Oft operieren Plattformen für den Handel mit binären Optionen aus dem Ausland und können kaum belangt werden. Wenn ihnen der Betrieb untersagt wird, ändern sie die Adresse und treten unter neuem Namen auf.
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Weiterführende Links
[1] EUR-Lex – VERORDNUNG (EU) Nr. 600/2014
[2] BaFin Journal – September 2018
[3] Spiegel Online – Als Herr Ortmann 300.000 Euro einsetzte – und verlor