BaFin stoppt Wirecard-Spekulanten

Donnerstag den 21.02.2019 - Abgelegt unter: Brokernews

Die Aktie des Finanzdienstleisters Wirecard ist wieder im Aufwind. Die Trendwende kommt nach einem Eingreifen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie hat Leerverkäufe auf die Wirecard-Aktie verboten. Der Vorgang ist in Deutschland einmalig.

Wirecard im Visier von Leerverkäufern

Wirecard, das 2018 in den Dax aufgestiegen ist, sieht sich seit Jahren immer wieder Vorwürfen ausgeliefert. Zuletzt behaupteten Artikel in der Financial Times, das Unternehmen würde Geldwäsche und Fälschung betreiben. In diesem wie in den vergangenen Fällen ließen sich die Vorwürfe nicht erhärten.

Quelle: Finanzen.net

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Dafür liegt die Vermutung nahe, dass hier Leerverkäufer am Werk sind. Leerverkäufer setzen auf sinkende Kurse einer Aktie. In den Wochen vor den Veröffentlichungen stieg das Volumen der zum Leerverkauf verliehenen Wirecard-Aktien deutlich von rund zwei auf drei Prozent an. Nach den Veröffentlichungen ging der Kurs der Aktien in die Knie – Leerverkäufer profitierten.

Ernstzunehmende Bedrohung für das Marktvertrauen

Nun hat die BaFin eingegriffen und Leerverkäufe auf die Wirecard-Aktie verboten. Sie beruft sich dabei auf Artikel 20 EU-LeerverkaufsVO, der ihr erlaubt, Maßnahmen zu ergreifen „wenn ungünstige Ereignisse oder Entwicklungen eingetreten sind, die eine ernstzunehmende Bedrohung für die Finanzstabilität oder das Marktvertrauen in Deutschland oder in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten darstellen und die Maßnahme erforderlich ist, um der Bedrohung zu begegnen, und die Effizienz der Finanzmärkte im Vergleich zum Nutzen der Maßnahme nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird.“[1] Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat dem Schritt zugestimmt.

Die Regelung wurde 2012 in Folge der Finanzkrise eingeführt. Demnach sind Finanzaufsichten wie die BaFin dazu verpflichtet, einen Fall zu überprüfen, wenn eine Aktie deutlich gegenüber dem letzten Kurs am Vortag gefallen ist. Die Finanzbehörde kann den Handel der Aktie – wie auch im Fall von Wirecard – aussetzen und bei einer ernstzunehmenden Bedrohung Leerverkäufe verbieten.[2]

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Leerverkäufe zum ersten Mal für einzelne Aktie verboten

In Deutschland kam die Regelung, Leerverkäufe zu verbieten, aber noch nie für eine einzelne Aktie zur Anwendung. Vergleichbar ist vielleicht nur ein Vorfall, der sich in Folge der Finanzkrise 2007 und der Pleite von Lehman Brothers zugetragen hat. Damals verbot die BaFin Leerverkäufe von elf Finanztiteln. Dazu zählten unter anderem die Aktien der Allianz, der Commerzbank, der Deutschen Bank und der Münchner Rück.

„In der derzeitigen Marktsituation kann Shortselling Finanzunternehmen in den Untergang treiben“, begründete die BaFin ihren Schritt.[3] Die Aufsichtsbehörden in den USA und Großbritannien hatten zuvor ebenfalls Leerverkäufe verboten. Die US-Börsenaufsicht SEC bereute das Verbot der Leerverkäufe später allerdings. Zwar konnten viele der insgesamt 799 betroffenen Finanzaktien kurzfristig Kursgewinne verbuchen. Noch während der Verbotsphase brachen die Kurse jedoch wieder ein und setzten den vorhergehenden Abwärtstrend fort.[4] Ob der Wirecard-Aktie ein ähnliches Schicksal widerfahren wird, muss sich noch zeigen.

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Weiterführende Links

[1] BaFin – Allgemeinverfügung

[2] SZ – Deutsche Finanzaufsicht schützt Wirecard vor Spekulanten

[3] Merkur – BaFin untersagt Leerverkäufe von elf Finanztiteln

[4] Handelsblatt – SEC bedauert Verbot von Leerverkäufen