Wirecard: Leerverkäufe wieder möglich
Leerverkäufe auf die Aktie von Wirecard sind wieder erlaubt. Damit können Anleger erneut auf sinkende Kurse der Aktie spekulieren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hatte Leerverkäufe auf die Aktie für zwei Monate verboten, nachdem ein Artikel der Financial Times für starke Kursturbulenzen gesorgt hatte. Gegen Journalisten der Financial Times klagt die BaFin nun.
Einmaliger Vorgang in Deutschland
Der Zahlungsverkehrsabwickler aus München stieg im vergangenen Jahr in den DAX auf. Wirecard hatte zuvor bereits mehrmals mit Leerverkäufern Schwierigkeiten. Im aktuellen Fall berichtete die Financial Times über einen Top-Manager von Wirecard aus Singapur, der unzulässige Transaktionen durchgeführt haben soll. Zudem ging es um den Vorwurf der Geldwäsche.
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Daraufhin brach der Kurs der Aktie ein. Auffällig war, dass in den Wochen zuvor die Anzahl der Short-Wetten auf die Aktie zugenommen hatte. Spekulanten setzten vermehrt auf einen fallenden Kurs. Das warf auch in der Redaktion von Brokervergleich.de die Frage ob, ob Spekulanten die Vorwürfe gezielt gestreut hatten.
Der Fall führte zum Eingreifen der BaFin. Zum ersten Mal sprach sie ein Verbot von Leerverkäufen auf eine Aktie aus. Sie berief sich dabei auf Artikel 20 EU-LeerverkaufsVO. Nach zwei Monaten ist das Verbot nun ausgelaufen.[1]
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Nachspiel für die Financial Times
Nach dem Ende der Leerverkaufsverbots brach der Kurs der Wirecard-Aktie erneut ein. So sank der Kurs am Dienstag nach dem Osterwochenende um zweitweise acht Prozent. Damit war Wirecard der schwächste Wert im Dax.[2] Die Aktie erholte sich allerdings noch am selben Tag. Am Mittwoch schoss die Aktie sogar bis zu elf Prozent nach oben, das bekannt wurde, dass die Softbank mit 800 Millionen Euro in das Unternehmen einsteigen wolle.
Auch wenn das Verbot von Leerverkäufen nun aufgehoben ist, wird der Vorfall für die Financial Times Konsequenzen haben. Die BaFin hat Anzeige erstattet. Wie der Vorwurf genau lautet, ist noch nicht bekannt. Es wird jedoch vermutet, dass die BaFin Journalisten der Financial Times vorwirft, mit Fonds und Investoren gemeinsame Sache gemacht haben.[3] Die Financial Times erhob in der Zwischenzeit neue Vorwürfe gegen Wirecard. So soll die wichtigste Wirecard-Tochter 2016 und 2017 die Bücher nicht habe prüfen lassen.
Wirecard legt Prüfbericht von Rajah & Tann vor
Wirecard hat die Vorfälle in Singapur indes in einer externen Untersuchung durch die Singapurer Anwaltskanzlei Rajah & Tann prüfen lassen. Am 26. März verkündete das Unternehmen, dass es keine Erkenntnisse für eine strafrechtliche Verantwortung in Bezug auf die Konzernzentrale in Aschheim bei München gebe. Ob die Untersuchung hingegen so umfangreich und gründlich war, wie behauptet, zieht die SZ in Zweifel. Diese merkt an, dass der Vorstand in Aschheim nicht befragt wurde. Auch ein Vorwurf des Hauptverdächtigen Edo K. an den Vorstand spielte keine Rolle. Laut Rajah & Tann sei dieser Vorwurf unglaubwürdig.[4]
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Weiterführende Links
[1] WiWo – Wirecard-Leerverkäufe wieder erlaubt
[2] Wallstreet-online – Wirecard-Minus schürt Sorge vor der Rückkehr der Leerverkäufer
[3] Zeit-online – BaFin erstattet in Wirecard-Affäre Anzeige wegen Marktmanipulation