Bis zu 20 Prozent! – Spezialfonds dürfen jetzt auch in Kryptowährungen investieren

Freitag den 6.08.2021 - Abgelegt unter: Brokernews

Kryptowährungen schießen seit einigen Jahren wie Pilze aus dem Boden und sind mittlerweile zu milliardenschweren Unternehmen geworden. Der weitere Vormarsch ist nicht mehr aufzuhalten und wird nun sogar noch mit dem Fondsstandortgesetz [1] befeuert. Durch dieses Gesetz, das in dieser Woche in Kraft getreten ist, dürfen institutionelle Fonds in Deutschland bis zu 20 Prozent in Kryptowährungen investieren.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • neues Fondsstandortgesetz ist in dieser Woche in Kraft getreten
  • institutionelle Fonds dürfen bis zu 20 Prozent in Kryptowährungen investieren
  • Kryptowährungen sind seit einigen Jahren auf dem Vormarsch

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360 Milliarden Euro könnten in Kryptowerte fließen

Laut der Nachrichtenagentur Bloomberg beläuft sich das Vermögen, das zurzeit von Spezialfonds verwaltet wird auf rund 1,8 Billionen Euro. 20 Prozent davon entsprechen demzufolge 360 Milliarden Euro. Das Marktvolumen sämtlicher Kryptowährungen umfasst aktuell rund 1,4 Billionen Euro, was gut das Vierfache ist. Sollte die Summe von 360 Milliarden Euro also tatsächlich irgendwann einmal in den Kryptomarkt fließen, dürfte das gravierende Auswirkungen auf die Kurse von digitalen Währungen wie Bitcoin, Ethereum, Ripple und Co. haben.[2]

Bedienhinweis: Einzelne Datenreihen lassen sich durch Klick auf die betreffende Überschrift aus- und wieder einblenden.

Quellen:

Verhaltenes Interesse dank Regularien und Vorsicht

Geht es nach Tim Kreutzmann vom deutschen Fondsverband BVI werden institutionelle Fonds die 20 Prozent wohl vorerst nicht voll ausschöpfen. Kreutzmann führt hierfür zum einen die strengen regulatorischen Vorgaben an, die institutionelle Investoren für ihre Anlagestrategien haben. Zum anderen sieht er in den besonders starken Preisschwankungen im Vergleich zu anderen Anlageklassen einen Grund, weshalb Fondsmanager nur sehr vorsichtig Kryptowährungen aufnehmen werden.[3]

Was Sie über Kryptowährungen wissen sollten! »


Weiterführende Links

[1] Bundesfinanzministerium – Fondsstandortgesetz

[2] private-banking-magazin.de – Artikel

[3] Handelsblatt – Artikel