50 Milliarden Euro Entlastung: Bundesregierung beschließt Inflationsausgleich
Die Bundesregierung hat einem Inflationsausgleich bei der Einkommenssteuer zugestimmt. Um zu verhindern, dass der Staat von den gestiegenen Preisen profitiert und um die kalte Progression, eine durch die Inflation bedingte schleichende Steuererhöhung, auszugleichen, verzichten Bund und Länder auf Steuereinnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Inflationsausgleichsgesetz vom Bundesrat verabschiedet.
- Grundfreibetrag für 48 Millionen Deutsche steigt.
- Bund und Länder verzichten auf Steuereinnahmen in Milliardenhöhe.
Grundfreibetrag soll steigen
Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, welches nicht versteuert werden muss, soll im Jahr 2023 um 561 Euro auf insgesamt 10.908 Euro steigen. Im Jahr 2024 soll der Grundfreibetrag dann noch einmal auf 11.604 Euro angehoben werden.
Auch die Einkommenssteuertarife sollen an das Inflationsgeschehen angepasst werden. So wird unter anderem der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der aktuell bei einem Einkommen in Höhe von 58.597 Euro greift, im kommenden Jahr auf 62.827 Euro und im Jahr 2024 auf 66.779 Euro, erhöht.
Einkommenssteuertarif | Bisher | Veranlagungszeitraum 2023 | Veranlagungszeitraum 2024 |
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Eingangssteuersatz | 10.348 bis 14.926 Euro | 10.999 bis 15.999 Euro | 11.605 bis 17.005 Euro |
Progressionsphase | 14.927 bis 58.596 Euro | 16.000 bis 62.809 Euro | 17.006 bis 66.760 Euro |
Spitzensteuersatz (42 %) | ab 58.597 bis 277.825 Euro | 62.810 bis 277.825 Euro | 66.761 bis 277.825 Euro | Reichensteuer (45 %) | ab 277.826 Euro | ab 277.826 Euro | ab 277.826 Euro |
Quelle: Bundesministerium der Finanzen |
Die Grenze für den noch höheren Reichensteuersatz von 45 Prozent will die Bundesregierung allerdings nicht anpassen, da in dieser Einkommensklasse keine zusätzlichen Entlastungen nötig seien. Laut Bundesfinanzministerium profitieren niedrige Einkommen am stärksten von den Entlastungen.
Inflationsausgleich wird teurer als gedacht
Der bereits im August im Bundestag beratene Gesetzesentwurf soll an die aktuelle Inflationsprognose angepasst und damit deutlich teurer werden, als bisher erwartet wurde. Ökonomen rechneten mit einer durchschnittlichen Inflationsrate von knapp 6 Prozent. Derzeit liegt die Inflationsrate in Deutschland allerdings bei 10,0 Prozent (Stand: November 2022).
So müsste im kommenden Jahr 2023 auf Einnahmen in Höhe von 18,6 Milliarden Euro verzichtet werden. Im Jahr 2024 sogar auf 31,8 Milliarden Euro Steuereinnahmen.
Quellen:
Bundesministerium der Finanzen: Inflationsausgleichsgesetz
Bundesministerium der Finanzen: Belastungen kalte Progression
Bundesministerium der Finanzen: Mehrbelastungen vermeiden: das Inflationsausgleichsgesetz
Bundesministerium der Finanzen: Gesetz zum Ausgleich der Inflation