SEC verhängt Millionenstrafe gegen die DWS – erster Erfolg gegen Greenwashing

Freitag den 20.10.2023 - Abgelegt unter: Aktien, Börse, Brokernews

Seit Jahren ein Trend, der auch immer mehr Anleger anzieht: Die Geldanlage mit gutem Gewissen. „Grün“ investieren ist in – allerdings nicht bei Jedem, der sein Geld anlegen möchte. Denn leider herrscht unter zahlreichen Anlegern eine bedauerliche, jedoch nicht zu leugnende Meinung vor: Nachhaltiges Investieren wird allzu oft als leeres Marketing-Manöver abgetan. Und dieser Eindruck kommt nicht von ungefähr. Ganz im Gegenteil, denn diese Meinung von Anlegern wird durch zahlreiche Vorwürfe und strafrechtliche Ermittlungen wegen Greenwashings gegen einige namhafte Fondsgesellschaften verstärkt und gewinnt somit in gewisser Weise auch an Glaubwürdigkeit.

Das Wichtigste in Kürze:

  • SEC sieht Vorwürfe der Irreführung seitens der DWS als bestätigt
  • Deutsche Bank Tochter muss in den USA 25 Millionen US-Dollar Strafe zahlen
  • SEC-Urteil könnte Signalwirkung haben und Klagewelle von Anlegern nach sich ziehen

Es ist also unbestreitbar, dass in der Finanzbranche immer noch vermehrt Kapitalanlage-Produkte und -Instrumente als „grün“ dargestellt werden, obwohl sie es in Wirklichkeit nicht sind. Dies geschieht nach dem Motto, dass keine Strafe droht, solange niemand Klage erhebt. Doch das jüngste Urteil gegen die Fondsgesellschaft DWS in den USA verdeutlicht, dass die Investment-Branche sich dringend von der fragwürdigen Praxis des Greenwashings befreien muss.

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Was ist passiert? Während in Deutschland noch strafrechtliche Untersuchungen gegen die DWS laufen, hat die US-Börsenaufsicht SEC ihre eigenen Ermittlungen abgeschlossen und zu einem weitreichenden Entschluss gekommen. Die SEC hat die Fondstochter der Deutschen Bank zur Zahlung einer erheblichen Geldstrafe in Höhe von 25 Millionen Dollar verurteilt, aufgrund von festgestellten Versäumnissen im Bereich der Geldwäschekontrollen sowie Falschangaben in Bezug auf „grüne“ Kapitalanlagen.

Die Entscheidung der SEC markiert eine bedeutende Entwicklung in einem laufenden Untersuchungsverfahren, das weltweit Aufmerksamkeit erregt. Die vorgebrachten Vorwürfe von mangelhaften Geldwäschekontrollen und irreführenden Angaben bezüglich nachhaltiger Investments sind von erheblicher Tragweite. Sie werfen ernsthafte Fragen zur Integrität des Finanzsektors auf und untergraben das Vertrauen der Anleger in diesen Bereich.

Die SEC bestätigt: Die DWS ist des Greenwashings bei zahlreichen Angeboten schuldig

Um den Begriff „Greenwashing“ zu erläutern: Dieser bezieht sich auf eine problematische Praxis im Finanz- und Nachhaltigkeitskontext, die nun mit dem Urteil der SEC bei der DWS nicht nur in Frage gestellt, sondern als erwiesen angesehen wird. Laut dem Abschlussbericht der SEC hat die DWS bewusst getäuscht, indem Produkte oder Fonds, die als nachhaltig oder umweltfreundlich beworben wurden, in der Realität als „grüner“ dargestellt wurden, als sie tatsächlich sind. Der Verdacht hat sich bestätigt, dass die Fondsgesellschaft nicht die gebotene Transparenz und Integrität in der Darstellung ihrer nachhaltigen Fondsprodukte gewahrt hat.

Anleger könnten dadurch in die Irre geführt worden sein, indem sie glaubten, in umweltfreundliche Anlagen zu investieren, während die tatsächlichen Umweltauswirkungen und sozialen Auswirkungen dieser Investitionen nicht den Erwartungen entsprachen.

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Greenpeace begrüßt die Entscheidung der SEC

Der Greenpeace-Finanzexperte Mauricio Vargas betrachtet die Strafmaßnahme gegen die DWS durch die mächtige US-amerikanische Finanzaufsichtsbehörde SEC als bedeutenden Fortschritt. Seiner Ansicht nach verdeutlicht diese hohe Strafe, dass die Täuschung von Verbrauchern im Zusammenhang mit Umweltthemen keinesfalls als Bagatelle angesehen werden darf.

Die Entscheidung der SEC, eine beträchtliche Geldstrafe gegen die DWS zu verhängen, unterstreicht die wachsende Ernsthaftigkeit, mit der Regulierungsbehörden weltweit das Problem des „Greenwashings“ angehen müssen. Diese Praxis, bei der nachhaltige oder umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen irreführend beworben werden, hat nach Auffassung des Greenpeace-Experten mit dem anhaltenden Trend bei nachhaltigen Geldanlagen leider deutlich zugenommen. Insofern hat dieses Urteil nun aus seiner Sicht eine eindeutige Signalwirkung.

Was das Urteil nun für Anleger bedeutet

Die Frage, welche Auswirkungen dieses Urteil in den USA für Anleger in DWS-Produkte hat, ist von entscheidender Bedeutung. Private Anleger, die in einen scheinbar nachhaltigen Fonds der DWS investiert haben, sollten die aktuellen Entwicklungen aufmerksam verfolgen und potenzielle rechtliche Ansprüche in Erwägung ziehen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, das investierte Kapital, einschließlich bereits entrichteter Fondsgebühren, aufgrund irreführender Werbeaussagen vollständig zurückzufordern. Diese Ansicht vertritt unter anderem der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der gleichnamigen Rechtsanwaltskanzlei.

Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die DWS betont, die SEC habe in ihrer ESG-Anordnung keine falschen Angaben in Bezug auf die finanziellen Veröffentlichungen oder die Offenlegungen in den Fondsprospekten des Unternehmens festgestellt. Dies könnte es Aktionärinnen und Aktionären erschweren, rechtliche Schritte einzuleiten. Dennoch sollten Anlegerinnen und Anleger ihre Optionen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um ihre Interessen zu schützen.

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Weiterführende Links und Quellen:

Deutsche-Bank-Tochter muss Millionen Dollar Strafe zahlen

„Für Greenwashing ist das eine hohe Strafe“

DWS-Greenwashing – Kanzlei Goldenstein