EU plant grenzüberschreitendes Vermögensregister: Was das in der Praxis bedeuten (könnte)
Die Debatte um das EU-weite Vermögensregister nimmt Fahrt auf: Die Einführung dieses Registers könnte schon bald Realität werden. Im Auftrag der EU-Kommission untersucht derzeit eine Gruppe externer Experten, ob ein solches Verzeichnis rechtlich und logistisch umsetzbar ist. Doch die Einführung eines solchen Registers hätte tiefgreifende Konsequenzen. Was verbirgt sich also konkret hinter diesem Vorhaben?
Das Wichtigste im Überblick
- Experten-Gruppe prüft Umsetzung eines grenzüberschreitenden Vermögensregisters in der EU
- Vermögenswerte über 200.000 € sollen zentral erfasst werden
- Vermögensregister sollen vor allem der Geldwäsche-Bekämpfung und Terrorismus-Finanzierung dienen
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Was mit dem grenzübergreifenden, geplanten Vermögensregister bewirkt werden soll
Die Idee hinter dem EU-weiten Vermögensregister zielt darauf ab, Vermögenswerte ab einem Wert von 200.000 Euro zentral zu erfassen und Informationen darüber schnell und grenzüberschreitend zwischen Behörden auszutauschen. Dabei stehen vor allem Daten aus Grundbüchern und Unternehmensregistern im Fokus. Das Register könnte jedoch auch Kryptowährungen, Kunstwerke und Gold umfassen. Zugang zu den Daten sollen nicht nur Finanzbehörden erhalten, sondern auch Journalisten, Hochschulen und zivilgesellschaftliche Institutionen, wie aus der Pressemitteilung hervorgeht.
Bereits seit dem Jahr 2021 verfolgt die EU-Kommission in Brüssel das Ziel, Vermögenswerte und deren Besitzer zentral zu erfassen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver zu bekämpfen. Auslöser waren die Schwierigkeiten, das Vermögen sanktionierter russischer Oligarchen in der EU aufzuspüren und einzufrieren.
Kritiker befürchten jedoch, dass ein solches Register zu einer umfassenderen staatlichen Kontrolle führen und die Basis für ein neues Lastenausgleichsgesetz oder eine Vermögensabgabe bilden könnte. Welche praktischen Veränderungen ein solches Register tatsächlich mit sich bringen würde, bleibt allerdings unklar.
Vieles geht bereits heute nicht mehr ohne Aus- und Nachweis
So bleibt der Nutzen eines EU-weiten Vermögensregisters im Kampf gegen Geldwäsche durchaus fraglich. Denn die Anti-Geldwäsche-Regeln der EU und vieler Mitgliedsstaaten sind bereits heute äußerst streng und wurden in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft. In Deutschland ist es beispielsweise nahezu unmöglich, anonym Anlagegold zu handeln. Seit August 2021 muss bei einem Goldverkauf an die Hausbank ab einem Wert von über 10.000 Euro ein Herkunftsnachweis erbracht werden, bei fremden Banken gilt dies bereits ab 2.500 Euro.
Beispiel Edelmetall-Handel
Edelmetallhändler sind gesetzlich nicht verpflichtet, einen Herkunftsnachweis zu verlangen, jedoch müssen sich Kunden ab einem Wert von 2.000 Euro ausweisen. In der Praxis verlangen die meisten Händler jedoch bereits bei kleineren Transaktionen den Personalausweis, wodurch anonyme Käufe oder Verkäufe kaum noch möglich sind. Bei größeren Transaktionen fordern einige Händler zusätzlich einen Herkunftsnachweis.
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Beispiel Kunsthandel
Auch im Kunsthandel wurden die Regelungen verschärft. Seit 2020 sind Auktionshäuser, Kunsthändler und Galeristen verpflichtet, ihre Kunden zu identifizieren und verdächtige Geldwäschefälle zu melden. Verdacht besteht beispielsweise, wenn Kunden auf Anonymität bestehen oder aus einem „Hochrisikostaat“ stammen, wie Panama, Zypern, Malta oder Gibraltar.
Beispiel Krypto-Handel
Mit der im Frühjahr verabschiedeten sechsten Anti-Geldwäsche-Richtlinie der EU wurden auch Verwalter von Krypto-Werten wie Banken und Vermögensverwalter strengeren Sorgfalts- und Meldepflichten unterworfen. Sie dürfen keine Krypto-Konten für anonyme Nutzer mehr anbieten und müssen verdächtige Aktivitäten melden. Das neue Gesetzespaket umfasst zudem verschärfte Überwachungsbestimmungen für Personen mit einem Vermögen von mehr als 50 Millionen Euro und eine EU-weite Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen im geschäftlichen Kontext.
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Bestehendes Informationsnetz soll mit Vermögensregister nochmals erweitert werden
Die neue Anti-Geldwäschebehörde AMLA („Anti-Money Laundering Authority“) soll mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet werden und wird ihren Sitz in Frankfurt haben. Laut ihrer Homepage wird sie bald einsatzbereit sein. In der AMLA-Datenbank werden Informationen aller Aufsichtsbehörden zentral gesammelt und bei Bedarf vertraulich an andere Behörden weitergegeben.
Nationale Behörden verfügen bereits über umfassende Informationen zu Vermögenswerten und deren grenzüberschreitende Vernetzung schreitet voran. Ein EU-weites Register, das Vermögensgegenstände ab 200.000 Euro umfasst, wäre jedoch ein weiterer bedeutender Schritt. Dieser Plan stößt jedoch nicht überall auf Zustimmung, auch nicht in der Politik.
So äußerte sich die Bundesregierung vor zwei Jahren skeptisch und verwies auf Bedenken hinsichtlich der Machbarkeit und des Datenschutzes. Auch die EU-Kommission agiert bis dato zurückhaltend und betont, dass es keine Verpflichtung gebe, auf Basis einer Forschungsstudie tätig zu werden. Ein EU-weites Vermögensregister ist daher alles andere als eine beschlossene Sache. Auch die genauen Details sind bislang unklar. Insofern darf das Ergebnis der eingangs erwähnten externen Experten-Gruppe mit Spannung erwartet werden.
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Weiterführende Links und Quellen
WirtschaftsWoche: Entscheidung über EU-Vermögensregister steht bevor
Beteiligungsfinder: Das EU-Vermögensregister kommt – Ist das Ziel der gläserne Bürger?
Europäisches Parlament: EU-Vermögensregister