Staking auf Kosten der Bison-App Nutzer: Was steckt dahinter?

Dienstag den 3.09.2024 - Abgelegt unter: Börse, Brokernews, Kryptowährungen

Wer in Kryptowährungen investiert, nutzt hierzu meist eine Trading-App, mit der sich die gekauften Krypto-Coins mittlerweile recht unkompliziert handeln als auch verwahren lassen. Eine der beliebtesten App hierfür ist die sogenannte Bison App der Stuttgarter Börse. Und das aus gutem Grund, denn die Bison App gilt als sicher und somit auch vertrauenswürdig. Immerhin steht hier eine renommierte deutsche Börse dahinter. Und doch ist die BISON App in letzter Zeit bei zahlreichen Nutzern in Misskredit geraten. Hintergrund ist eine Änderung der AGBs aus dem letzten Jahr, was das sogenannte Staking betrifft. Doch was ist hier genau der Stein des Anstoßes auf Nutzerseite?

Das Wichtigste im Überblick:

  • AGB-Änderungen bei Bison erlaubten Nutzung von Krypto-Assets der Nutzer fürs Staking
  • Kunden wurden bis dato nicht an den Staking Erlösen beteiligt
  • Angekündigtes Staking-Feature in der Bison-App lässt nach wie vor auf sich warten

Exkurs: Was ist Staking von Kryptowährungen?

Staking ist ein Prozess, bei dem Besitzer von Kryptowährungen ihre Coins in einer digitalen Wallet „sperren“, um das Netzwerk einer Blockchain zu unterstützen. Im Gegenzug erhalten sie eine Belohnung in Form zusätzlicher Coins. Staking basiert dabei auf dem „Proof of Stake“-Verfahren (PoS). Im Gegensatz zum energieintensiven „Proof of Work“-Verfahren (PoW) ermöglicht PoS, dass Teilnehmer ihre Coins als „Einsatz“ (Stake) im Netzwerk halten. Je mehr Coins sie staken, desto höher sind ihre Chancen, Transaktionen zu verifizieren und dafür belohnt zu werden.

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Der Hintergrund des Ärgers um die BISON App

Im vergangenen September forderte die Krypto-App Bison ihre Kundinnen und Kunden auf, den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) zuzustimmen – ein Vorgang, der in der digitalen Welt nichts Ungewöhnliches ist. Was jedoch zunächst wie eine unspektakuläre Mitteilung wirkte, entpuppte sich aus Sicht der Anleger im Nachhinein zu einem wirtschaftlich ausgerichteten Game-Changer. Denn bei Bison änderte sich mit der Anpassung der AGBs deutlich mehr als allgemein üblich.

Denn die App der Börse Stuttgart holte sich somit das Einverständnis der App-Nutzer, die Kryptowährung Ether für sogenanntes Staking zu verwenden und das zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil.

Konkret heißt das: Kundinnen und Kunden, die über Bison Ether erworben und dort gehalten haben, sehen ihre Bestände im Hintergrund für das Staking genutzt. Damit unterstützt Bison die Stabilisierung des Ethereum-Netzwerks und erhält dafür sogenannte Rewards, also Belohnungen. Eine direkte Ausschüttung dieser Erträge an die Nutzerinnen und Nutzer war zunächst jedoch nicht vorgesehen.

Diese Praxis, die insbesondere in der Krypto-Community auf Widerstand stößt, sorgt seitdem anhaltend für Aufsehen und Diskussionen. Denn so manch ein Nutzer fühlt sich hier um die Erträge aus dem Staking gebracht. Aber nicht nur das, denn immer wieder haben Krypto Börsen mit den Geldern ihrer Kundinnen und Kunden spekulative Investments durchgeführt – oft mit fatalen Folgen, bei denen die Einlagen verloren gingen. Viele Anlegerinnen und Anleger sind daher mittlerweile alarmiert und vorsichtig.

Bison reagiert mit Versprechen Nutzer an den Staking-Erträgen zu beteiligen

Bison versuchte zum damaligen Zeitpunkt, die Bedenken auf Seiten der App-Nutzer zu zerstreuen. Eine Unternehmenssprecherin erklärte, man arbeite an einem Staking-Angebot, das auch für kleinere Beträge geeignet sei und Wartezeiten vermeide. Während Staking normalerweise erst ab 32 Ether (rund 71.000 Euro) möglich sei, wolle Bison es niedrigschwelliger gestalten. Das technische Setup werde aktuell vorbereitet, und mögliche Verluste durch sogenanntes Slashing seien durch die Munich Re abgesichert. Der Start des neuen Features sei für das erste Halbjahr 2024 geplant.

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Soweit das damalige Versprechen – nur passiert ist dahingehend bis heute immer noch nichts. Dementsprechend ist die Frustration auf Nutzer-Seite groß. Selbst auf entsprechende Nachfrage bei der Stuttgarter Börse selbst, kommt lediglich die eher lapidare Antwort, das man nun kurz davor sei, ein versichertes Staking mit Ether bereitzustellen. Derzeit werde das Angebot mit einer begrenzten Kundengruppe getestet, bevor es schrittweise eingeführt werde. Nun gut, nur warum dauert dies so lange? Eine Frage, die von Unternehmensseite jedoch unbeantwortet bleibt.

Staking ist für Bison ein lohnendes Geschäft

Was, wie bereits eingangs erwähnt, zahlreiche Nutzer erheblich verärgert, offenbart sich mit einem Blick, auf den Betrag, den Bison seit der Änderung des AGBs mit dem Staking verdient hat.

So zeigt sich in den Geschäftsberichten, dass auf die Bison-App und Ihre Muttergesellschaft Börse Stuttgart Digital Custody bereits ein Fünftel der 2023 etwas mehr als vier Millionen Euro erwirtschafteter Umsatz auf die Staking-Erträge entfiel.

Und auch für das Jahr 2024 erwartet die Geschäftsführung einen weiteren deutlichen Anstieg der Umsätze, der insbesondere auf die Ausweitung der Staking-Aktivitäten zurückzuführen sein wird. Verständlich, dass Nutzer hier, aufgrund der, aus deren Sicht nachteiligen AGB-Änderungen aus dem letzten Jahr, Sturm laufen.

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Status Quo für App- Nutzer lautet abwarten, weitere Frustration nicht ausgeschlossen

Bevor das neue Feature in der Bison-App für alle Nutzer gestartet wird, müssen diese noch etwas Geduld haben. Der Anbieter hat angekündigt, dass Staking für Kunden verfügbar sein wird, sobald es so weit ist, ohne hierzu einen konkreten Termin zu nennen. Ist es dann vielleicht irgendwann dann doch einmal so, dass das Staking Feature genutzt werden kann, sollen Kunden dann auch wöchentlich Belohnungen dafür erhalten.

Doch auch hier wird bereits ein Wermutstropfen angekündigt, denn Bison wird für dieses Feature des Stakings eine übliche Gebühr dafür verlangen, deren Höhe allerdings erst zum Start des Features bekannt gegeben werden soll.

Und noch ein weiterer Haken ist bereits bekannt: So sollen die Staking-Belohnungen der Kunden, die den aktuellen Geschäftsbedingungen und den Anweisungen zum Staking zugestimmt haben, dazu verwendet werden, um die Infrastruktur für das Staking und die Verwahrung der Gelder aufzubauen und zu unterhalten. Weiterer Ärger innerhalb der Nutzerschaft ist damit wohl abermals vorprogrammiert.

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