EU beschließt neuen Standard für grüne Anleihen
European Green Bonds Standard oder kurz EUGBS – auf diesen Standard für grüne Anleihen haben sich aktuell die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments geeinigt. Für Anleger soll es künftig einfacher sein, entsprechend nachhaltige Investments zu erkennen. Für die Unternehmen, die solche Anleihen emittieren, ist ein eigener Transformationsprozess bezüglich der eigenen Nachhaltigkeit verpflichtend.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Neuer Standard für grüne Anleihen soll Investoren und Unternehmen mehr Sicherheit geben
- Standard kann auf freiwilliger Basis erhalten werden
- Der European Green Bonds Standard soll bisherige „grüne“ Marktvarianten ablösen
Greenwashing verhindern
Den European Green Bonds Standard können Unternehmen, die Anleihen emittieren, freiwillig erhalten. In erster Linie soll er Anlegern ermöglichen, ihre Investitionen deutlicher auf nachhaltige Technologien bzw. Unternehmen auszurichten. Darüber hinaus erhalten Unternehmen durch ihn mehr Sicherheit, geeignete Anleihen für Investoren mit den entsprechenden Interessen auszugeben. Der Standard entspreche der eher horizontalen Taxonomie-Gesetzgebung, die definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig betrachtet werden können, erläutert das Europäische Parlament in einer Stellungnahme.
Eines der Ziele des Standards ist es, das Greenwashing (d. h. irreführende und nicht belegbare „grüne“ Außendarstellung eines Unternehmens) zu reduzieren. Anleger erhalten mit dem Standard eine Option, grüne Anleihen leicht zu identifizieren.
Den Herausgebern von Anleihen wird zudem klargemacht, welche wirtschaftlichen Aktivitäten mit den Erlösen der Anleihe durchgeführt werden können und dürfen – inklusive der Einführung von klaren Berichterstattungsprozesses über die Verwendung der Erlöse. Überdies standardisiert das Verfahren die Verifizierungsarbeit externer Gutachter.
Unternehmen, die sich für die Nutzung des Standards bei der Vermarktung entscheiden, müssen zahlreiche Informationen bereitstellen, darunter z. B., wie die Erlöse aus den grünen Anleihen in den eigenen Wandel investiert werden. Kurzum: Das Unternehmen selbst muss einen „grünen“ Weg einschlagen und Maßnahmen und Geschäftsbereiche nachhaltig verändern. Für einzelne Sektoren, die noch nicht unter die EU-Taxonomie fallen, sowie für sehr spezifische Tätigkeiten, sieht die künftige Regelung einen Flexibilitätsrahmen vor.
15 Prozent der Erlöse aus einer grünen Anleihe dürfen in wirtschaftliche Aktivitäten investiert werden, welche die Taxonomie-Anforderungen erfüllen, für die aber bisher noch keine Kriterien festgelegt wurden.
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Schaffung eines neuen Goldstandards
„Diese Verordnung schafft einen Goldstandard, den grüne Anleihen anstreben können”, erklärte Paul Tang, Chefunterhändler des EU-Parlaments. „Grüne Anleihen, die dieses System nicht nutzen, dürften künftig mit wachsendem Misstrauen betrachtet werden.“
Wie Bloomberg berichtete, soll das Regelwerk Anlegern helfen, sich in dem Marktsegment mit einem Emissionsvolumen von ca. 500 Milliarden Euro besser zurechtzufinden. In den letzten Jahren sei dieser Bereich von „einem Mischmasch aus Branchenrichtlinien und freiwilligen Standards“ geprägt. Der neue EU-Standard soll andere Varianten als Gütesiegel ersetzen.
Freiwillige Offenlegungspflicht als Kompromiss
Im letzten Jahr scheiterte der Einigungsprozess für den EUGBS noch. Im Dezember 2022 stand die Frage im Raum, inwieweit die Taxonomie für andere Arten von ESG-Titeln gelte. Dies wurde mit der “freiwilligen Offenlegungspflicht“ jetzt in Form eines Kompromisses beantwortet. Abschließend ist noch eine endgültige Zustimmung des EU-Parlaments und der Mitgliedsstaaten notwendig.
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Weiterführende Quellen:
Bloomberg: Goldstandard für grüne Anleihen – EU einigt sich auf Taxonomie