Verbot für Binäre Optionen bleibt in Deutschland bestehen

Donnerstag den 4.07.2019 - Abgelegt unter: Binäre Optionen Broker News, Brokernews

Am 1. Juli endete das Verbot der Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) für Binäre Optionen. Aus diesem Grund sah sich die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dazu aufgefordert, ein Verbot von Binären Optionen auf nationaler Ebene auszusprechen. Dieses gilt seit dem 2. Juli 2019.[1]

Binäre Optionen mit erheblichen Risiken verbunden

In der Begründung der BaFin zum Verbot heißt es: „Risiken und damit erhebliche Angelegerschutzbedenken sieht die BaFin vor allem darin, dass binäre Optionen komplex und wenig transparent sind. Dies gilt vor allem für die Berechnung ihrer Wertentwicklung und des zugrundeliegenden Basiswerts. Anders als andere Finanzinstrumente werden binäre Optionen nicht an einem Markt gehandelt, bei dem sich die Preise aus Angebot und Nachfrage ergeben. Der Anbieter setzt den Preis selbst fest, ohne dass die Kunden diesen nachvollziehen und prüfen können. Kleinanleger haben wegen der regelmäßig extrem kurzen Laufzeiten Schwierigkeiten, das Risiko-/Rendite-Profil zutreffend abzuschätzen.

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Daneben agieren Anbieter von binären Optionen regelmäßig als direkte Gegenpartei ihrer Kunden. Die Interessen der Anbieter stehen daher in direktem Konflikt zu den Interessen der Kunden. Anbieter könnten beispielsweise den Preis des Basiswerts bei Ablauf der binären Option manipulieren oder die Laufzeit der binären Option um Sekunden oder Millisekunden so verändern, dass der Optionskontrakt nicht auszuzahlen wäre.“[2]

In mehreren Ländern nationale Maßnahmen gegen Binäre Optionen

Die ESMA hatte den Handel mit Binären Optionen am 2. Juli 2018 verboten. Das Verbot galt jedoch nur zeitlich beschränkt für drei Monate. Im August 2018 kam es zu ersten Lockerungen. Diese Beschränkungen wurden mehrmals verlängert und galten bis zum 1. Juli 2019.[3]

Im November 2018 stellt die BaFin dann einen Entwurf für eine Allgemeinverfügung online. Dieser konnte bis zum 20. Dezember 2018 diskutiert werden. Bereits damals hieß es, dass er gültig wird, sobald die ESMA-Maßnahmen auslaufen.

Mit dem Verbot Binärer Optionen greift die BaFin nicht zum ersten Mal in den Vertrieb von Produkten ein. Auch der Handel von CFDs mit Nachschusspflicht wurde von ihr verboten. Auch andere Länder der EU greifen auf nationale Maßnahmen zurück, um bestimmte Produkte zu untersagen. So gibt es Maßnahmen gegeben Binäre Optionen beispielsweise in Belgien, Frankreich, Spanien und Italien.

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Weiterführende Links

[1] BaFin – Allgemeinverfügung

[2] BaFin – Pressemitteilung

[3] Finanzmarktwelt – Binäre Optionen: EU-Beschränkung endet