Was mit Tagesgeld- und Fremdwährungsguthaben bei einem Depotwechsel passiert

Werden alle Konten und Depots bei der bisherigen Bank aufgelöst müssen neben Wertpapieren fast immer auch Guthaben übertragen werden. Vor allem wenn es sich dabei um Guthaben in fremden Währungen handelt können zusätzliche Kosten anfallen.

Anleger, die in fremden Währungen notierte Wertpapiere handeln führen bei ihrem Broker häufig Fremdwährungskonten, um bei Veräußerungen etwa einer US-amerikanischen Aktie die Gutschrift ohne Konvertierung in Euro und die damit verbundenen Kosten erhalten zu können.

Überweisung in Fremdwährung nicht immer möglich

Es ist nicht immer möglich, Guthaben in fremder Währung ohne Konvertierung in Euro zum neuen Broker zu überweisen. In diesem Fall muss das Fremdwährungsguthaben zunächst in Euro umgetauscht, dann zum neuen Broker überwiesen und anschließend wieder in die fremde Währung gewechselt werden. Durch den zweimaligen Umtausch können Verluste von bis zu 2 % des Guthabens entstehen.

Für die Eröffnung von Fremdwährungskonten sowie für die laufende Kontoführung fallen bei den meisten deutschen Brokern mittlerweile keine Gebühren mehr an. Durch die Nutzung von Fremdwährungskonten können Wechselkursrisiken reduziert werden. Das gilt insbesondere für Anleger, deren Engagement in einem ausländischen Aktienmarkt langfristig angelegt ist.

Tagesgeld: Konditionen und Einlagensicherung beachten

Der Umzug von Tagesgeldkonten die auf Euro lauten gestaltet sich deutlich einfacher. Die freie Liquidität wird zur neuen Bank überwiesen. Im Vorfeld sollten sich Anleger ein Bild von den Konditionen machen. Viele Broker führen sowohl ein Verrechnungs- als auch ein Tagesgeldkonto. Landet das Geld auf dem Verrechnungskonto wird es häufig sehr viel niedriger verzinst als auf dem Tagesgeldkonto.

Vor allem wenn Depots bei ausländischen Brokern eröffnet werden und auch die Einlagen bei einer ausländischen Bank angelegt sind ist ein Blick auf die Einlagensicherung unerlässlich. Bei Banken mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat gilt grundsätzlich die gesetzliche Einlagensicherung, die im Insolvenzfall Guthaben bis 100.000 € pro Kunde schützen soll.

Insolvenzfall Guthaben bis 100.000 € pro Kunde schützen soll.

Zinsen werden bei Kontolöschung sofort abgerechnet

Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen Anspruch gegen den jeweiligen Staat, sondern um einen Anspruch gegen die Einlagensicherungsinstanz. Wie belastbar diese im Zweifel ist hängt von den Umständen des jeweiligen nationalen Finanzsystems ab. Anlagen in Großbritannien, Frankreich, Österreich oder den Niederlanden sind sicher. Bei Brokern in Südeuropa ist dagegen besondere Aufmerksamkeit angebracht.

Die meisten Broker schreiben Zinsen auf Einlagenkonten jährlich oder quartalsweise gut. Erfolgt die Kündigung des Kontos inmitten eines Zinszahlungsintervalls werden die Zinsen taggenau abgerechnet und am Tag der Kündigung dem Konto gutgeschrieben. Dies sollte gegebenenfalls bei der Aufteilung von Freistellungsaufträgen auf die abgebende und die empfangende Bank berücksichtigt werden.

Aktuelle Depotwechsel-Angebote im Vergleich

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1 Die Gesamtkosten p.a. berechnen sich auf Basis der aktuellen Konditionen (Quelle: Preis- Leistungsverzeichnis). Einige Broker berechnen außerdem Börsenplatzgebühren.
2 Gesamtkosten p.a. (Neukunde) + Prämie berechnen sich auf Basis der vom jeweiligen Broker angebotenen Konditionen für Neukunden. Einige Broker berechnen außerdem Börsenplatzgebühren. Alle Angaben ohne Gewähr
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