Alles zu Prämien beim Depotwechsel
Im hart umkämpften deutschen Wertpapiergeschäft sitzen viel Broker auf Incentives für Neukunden. Gängig sind quersubventionierte Zinssätze für Tagesgeld, Sachprämien wie Apple iPad oder Geschenkgutscheine, Startgutschriften und befristete Gebührenrabatte. Wer den Depotwechsel mit einer Prämie kombinieren will sollte das Kleingedruckte der Angebotsbedingungen genau studieren und die Prämien anhand ihres tatsächlichen Mehrwerts vergleichen.
Inhaltsverzeichnis
Wie viel sind die Wechselprämien wert?
Der Wert von Sachprämien lässt sich relativ einfach ermitteln: Ein neues Apple iPad kostet im Handel ca. 400 €. Bei Startgutschriften erübrigt sich die Ermittlung des Wertes ohnehin. Werden Neukunden mit subventionierten Zinssätzen für Tagesgeld geworben lässt sich der tatsächliche Mehrwert durch einen Vergleich mit den regulären Marktzinsen rasch ausrechnen.
Die zusätzlichen Zinserträge können sich häufig sehen lassen: Broker kalkulieren damit, dass ein Teil des auf dem Tagesgeldkonto angelegten Geldes im Zeitverlauf in Wertpapiere investiert wird und zusätzliche Einnahmen durch Ordergebühren oder Bestandsprovisionen einbringt. Außerdem wissen Broker dass nicht alle Kunden die Zinsangebote in vollem Umfang ausschöpfen und zum Beispiel weniger als den Maximalbetrag überweisen oder die Zinsgarantie nicht bis zum Ende in Anspruch nehmen.
Die Aktionsbedingungen sind entscheidend
Sachprämien können entweder an einen Depotübertrag oder an Handelsaktivität geknüpft werden. Ein Broker kann beispielsweise ein Apple iPad an Neukunden versenden, die in einem festgelegten Zeitraum nach der Eröffnung ihres Wertpapierdepots eine festgelegte Anzahl an Transaktionen durchführen. Üblicherweise werden dabei bestimmte Transaktionen (zum Beispiel Sonderpreisaktionen im außerbörslichen Emittentenhandel) nicht gewertet und Mindestvolumina festgesetzt.
Befristete Rabatte auf die Ordergebühren oder auf die Ausgabeaufschläge im Fondsgeschäft werden zumeist weitaus weniger spektakulär beworben als Aktionen mit Sonderzinsen oder Sachprämien. Der tatsächliche Mehrwert der Aktionen kann aber beträchtlich sein: So gewähren viele Broker neuen Kunden in den ersten sechs Monaten nach der Kontoeröffnung einen Rabatt in Höhe von 50 % auf die regulären Ordergebühren. Auch wenn dieser Rabatt nicht zwingend auf alle Teile der Ordergebühr (Handelsplatzentgelte sind häufig ausgenommen) angewendet wird können aktive Trader mit mehreren hundert Transaktionen im Aktionszeitraum mehr als 1000 € sparen.
Depotwechsel mit Tagesgeld
Beim Depotwechsel mit Tagesgeld gewährt der neue Broker einen hausintern quersubventionierten Zinssatz auf einem Tagesgeldkonto, setzt dafür aber den Übertrag oder den Erwerb von Wertpapieren mit einem festgelegten Marktwert voraus.
Depotwechsel-Angebote im Vergleich >>
Das Muster der Neukundenangebote dieser Bauart ist immer gleich: Der Broker formuliert eine Bedingung und räumt dafür einen Bonus ein. Der Bonus besteht in einem erhöhten Zinssatz für Tagesgeld. So wird etwa eine Verzinsung von 4,0 % für Guthabenanteile bis 50.000 € zwölf Monate lang garantiert.
Extra Zinserträge von einigen hundert Euro
Beträgt der Marktzins für Tagesgeld zum selben Zeitpunkt 1,0 %, entspricht das einem Mehrwert von 1500 €. Das ist die Differenz zwischen dem zu regulären Zinssätzen erzielbaren Ertrag und dem Angebot des Brokers. Für den Mehrwert müssen Anleger eine Gegenleistung erbringen. In der Regel wird der Übertrag von Wertpapieren innerhalb eines festgelegten Zeitraums nach der Depoteröffnung vorausgesetzt.
Die Bedingung kann etwa lauten: Übertrage Wertpapiere im Marktwert von mindestens 20.000 € innerhalb von drei Monaten. Üblicherweise wird festgelegt, dass die Wertpapiere für einen Zeitraum von weiteren zwölf Monaten nicht wieder zu einer anderen Bank übertragen werden dürfen. Das bedeutet jedoch nicht dass die Wertpapiere in diesem Zeitraum nicht gehandelt werden können. Allerdings darf der Marktwert das festgelegt Übertragsvolumen nicht unterschreiten.
Details der Aktionsbedingungen sind entscheidend
Anleger sind gut beraten, vor einem Depotwechsel die Aktionsbedingungen im Detail zu studieren. So kann ein Depotwechselangebot vorsehen, dass bestimmte Wertpapiere für eine Übertragsaktion nicht gewertet werden. Das betrifft häufig etwa börsengehandelte Indexfonds (ETFs), geschlossene Fonds, Hedgefonds und Genussrechte.
Für die Bedingungen ist zumeist der Übertragswert zum Zeitpunkt der Einbuchung in das neue Depot entscheidend. Wird ein Marktwert von mindestens 20.000 € eingefordert und werden Wertpapiere mit genau diesem Marktwert übertragen können Kursverluste in der Zwischenzeit des Übertrags dazu führen dass die Bedingung nicht erfüllt wird.
Sehr häufig verlangen Broker das das bestehende Depot bei der Fremdbank im Rahmen des Depotwechsels gekündigt wird. Die Fremdbank muss über ein durch den neuen Broker bereitgestelltes Formular mit dem Depotübertrag beauftragt werden. Der Auftrag sieht dann den Übertrag aller im Depot enthaltenen Wertpapiere vor. Dadurch maximieren Broker die Wirkung ihrer Aktionen und schützen sich zugleich vor Schnäppchenjägern.
Depotwechsel mit Prämie/Gutschrift
Viele Broker bewerben ihre Depots mit Startgutschriften oder Sachprämien. Der Marktwert der Sachprämien kann durchaus einige hundert Euro betragen. Üblich sind zum Beispiel Prämien in der Größenordnung eines Apple iPad. Die Gutschrift bzw. der Versand der Sachprämie wird an Bedingungen geknüpft – meistens an Handelsaktivität.
Depot-Vergleich von Online-Brokern >>
Die OnVista Bank bewarb ihr Wertpapierdepot im November 2014 mit einem Apple iPad im Marktwert von ca. 400 €. Das Angebot galt für Neukunden, „die im Aktionszeitraum das Depot eröffneten und mindestens 50 Wertpapiertransaktionen bis zum Ende des übernächsten Kalendermonats nach der Kontoeröffnung ausführten.“ Ein Blick auf die detaillierten Aktionsbedingungen lohnt sich, da die Aktionen vieler Broker nach genau diesem Muster konzipiert sind.
Die OnVista Bank als Beispiel für Aktionsbedingungen
Im Detail heißt es in den Aktionsbedingungen:
„Gewertet werden alle bis zum Ende des übernächsten Kalendermonats nach dem Tag der erfolgten Kontoeröffnung („Tradingzeitraum“) ausgeführten Wertpapierorders (Käufe bzw. Verkäufe) ab einem Mindestordervolumen von 1.000 €. Auch Wertpapiertransaktionen unter Einsatz gebührenfreier FreeBuys werden gewertet. Kommt es zu Teilausführungen, wird der Kurswert der Gesamtorder herangezogen. Einzelne Teilausführungen einer Order werden nicht separat gewertet, auch wenn das Volumen einer Teilausführung mehr als 1.000 € beträgt. Nicht gewertet werden außerdem Orders über Auslandsbörsen sowie Orders, die im Rahmen von Sonderpreis-Aktionen mit Emittenten oder Börsen getätigt werden.“
Die Anforderungen sind in diesem Beispiel recht hoch, da dies auch für den Wert der Sachprämie gilt. Startgutschriften von zum Beispiel 50 € werden häufig bereits für die Depoteröffnung und ein halbes Dutzend Wertpapiertransaktionen in den ersten sechs Monaten nach der Kontoeröffnung gewährt.
Schnäppchenjäger unerwünscht
In den vergangenen Jahren haben offenbar viele Banken die Erfahrung gemacht, dass professionelle Schnäppchenjäger Neukundenaktionen gezielt zur Erlangung von Mehrwerten ausnutzen. Diese nicht ganz überraschende Erkenntnis hat dazu geführt dass viele Broker ihren Aktionsbedingungen weitere Einschränkungen hinzufügen. So teilt die OnVista Bank mit, dass Kunden mit einem Interesse an einer langfristigen und aktiven Geschäftsbeziehung gesucht werden und dass Schnäppchenjäger ohne ernste Absichten unerwünscht sind:
„Dies ist der Fall, wenn das Handelsverhalten eines Neukunden sich offensichtlich allein daran orientiert, die Voraussetzungen für den Erhalt der Prämie zu erfüllen und kein wirtschaftlich sinnvolles Anlageverhalten erkennbar ist.“
Depotwechsel mit Neukundenrabatten/Vieltrader-Rabatte mitnehmen
Um Prämien für einen Depotwechsel zu erhalten müssen Anleger Wertpapiere mit einem festgelegten Marktwert übertragen. Neukundenaktionen mit Sachwerten setzen zumeist eine recht hohe Handelsaktivität voraus. Die dritte Variante von Neukundenaktionen eignet sich auch für Anleger mit wenig Vermögen und geringer Handelsaktivität: Gebührenrabatte für Neukunden. Auch Vieltrader sollten hier aufhorchen
Broker räumen neuen Kunden dann zum Beispiel für die ersten sechs Monate nach der Depoteröffnung einen Rabatt in Höhe von 50 % auf die regulären Ordergebühren ein. Natürlich ist auch hier ein Blick in die Aktionsbedingungen erforderlich: Mitunter bezieht sich der Rabatt nur auf Inlandsorders oder nur auf einen Teil der Gebühr.
Vieltrader Rabatte mitnehmen oft nicht möglich
Die Gebührenrabatte sprechen neben Anlegern ohne großes Vermögen und/oder mit geringer Handelsaktivität auch Vieltrader an, die bei ihrem derzeitigen Broker einer Rabattstaffel zugeordnet sind und zu reduzierten Preisen handeln. Nach dem Wechsel zu einer anderen Bank können dort in der Regel nicht sofort rabattierte Konditionen in Anspruch genommen werden. Das belegt ein Blick auf die Bedingungen für Rabatte, hier am Beispiel der Sparkassentochter 1822direkt, die mit ihrem „Aktiv-Trader Rabatt“ im November 2015 20 % Preisnachlass gewährte:
Komplizierte Bedingungen für Aktivitätsrabatte
„Die Zuordnung zu einer Rabattstufe basiert auf den abgerechneten Orders des Vorhalbjahres im Depot und wird halbjährlich (01.04. und 01.10.) neu ermittelt. Der Zeitraum der Gewährung des Rabattes ist jeweils das Halbjahr vom 10.04. bis 09.10., sowie das Halbjahr vom 10.10. bis 09.04. Teilausführungen, Sparplanorders sowie Fondsorders über den Fondshandel (Erwerb direkt von der Fondsgesellschaft) werden bei der Ermittlung der Transaktionen nicht berücksichtigt.
Der prozentuale Rabatt wird auf die Orderprovision (exkl. Fremder Spesen, Handelsplatzentgelt, Telefonpauschale, Maklercourtage oder sonstiger Gebühren) berechnet und kann den Mindestpreis nicht unterschreiten. Die Voraussetzungen für die Rabattgewährung werden für jedes Kundendepot separat ermittelt. Sollte ein Kunde mehrere Depots führen, erfolgt keine Addition der jeweiligen Orders. Das Rabattmodell ist nicht mit anderen Aktionen oder Kampagnen kombinierbar. Maßgeblich für die Gewährung des Rabattes ist der Zeitpunkt der Abrechnung des Auftrags.“ (Auszug aus den Bedingungen der 1822direkt Mitte November 2014)
Individuelle Rabatte nur bei außergewöhnlicher Aktivität
Das aushandeln individueller Rabatte ist prinzipiell möglich. Der Versuch lohnt sich jedoch nur für Trader mit einer außergewöhnlichen Handelsaktivität, die bei etwa 10.000 Transaktionen pro Jahr beginnt. Für diese Zielgruppe sind die meisten klassischen Onlinebroker ohnehin nicht die kostengünstigste Adresse.
Aktuelle Depotwechsel-Angebote im Vergleich
Broker | Standard | Neukunde | Bonus | Ergebnis Online-Broker Test | ||
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Kosten p.a. | pro Order | Kosten p.a. | ||||
1 Die Gesamtkosten p.a. berechnen sich auf Basis der aktuellen Konditionen (Quelle: Preis- Leistungsverzeichnis). Einige Broker berechnen außerdem Börsenplatzgebühren. 2 Gesamtkosten p.a. (Neukunde) + Prämie berechnen sich auf Basis der vom jeweiligen Broker angebotenen Konditionen für Neukunden. Einige Broker berechnen außerdem Börsenplatzgebühren. Alle Angaben ohne Gewähr | ||||||
224,00 €497,50 €139,60 € | 5,60 €4,975 €8,725 € | 112,00 €248,75 €69,80 € | Bis 200 Euro Wechselprämie! 0,95 EUR pro Trade (zzgl. marktüblicher Spreads) für 12 Monate über Tradegate + 3,50 % p.a. Zinsen für Guthaben! | (4,1) |?| | Zum Broker » | |
178,00 €445,00 €100,00 € | 8,90 €8,90 €12,50 € | 178,00 €445,00 €100,00 € | 3,80 % p.a. auf Tagesgeld oder bis zu 5.000 € Wechselprämie! | (3,6) |?| | Zum Broker » |