Die Gebührenmodelle im Fondsgeschäft
Im Geschäft mit klassischen Investmentfonds verdienen Banken und Broker ihr Geld durch Bestandsprovisionen und Ausgabeaufschläge. Typischerweise wird mit einem prozentualen Rabatt auf die Ausgabeaufschläge geworben. Mittlerweile wenden einzelne Broker die gewöhnlichen Ordergebühren auch auf das Fondsgeschäft an und verzichten ganz auf das Agio.
Die klassische Gebührenstruktur im Fondsgeschäft ist noch immer hierarchisch geordnet. Beim Erwerb von Fondsanteilen direkt über die Kapitalanlagegesellschaft (KAG) fällt der volle, reguläre Ausgabeaufschlag in Höhe von zumeist 5-6 % an. Auch bei vielen Filialbanken wird dieser Aufschlag in vollem Umfang berechnet.
Das Spiel mit dem Rabatt auf den Ausgabeaufschlag
Direktbanken werben mit Rabatten auf die Ausgabeaufschläge ihres Fondssortiments. Je nach Anbieter werden entweder alle erhältlichen Fonds mit einem pauschalen Satz wie zum Beispiel 50 % rabattiert und/oder es wird eine ausgewählte Liste von Fonds mit einem zumeist recht hohen Rabatt von bis zu 100 % beworben. Anleger sollten Broker mit einem pauschalen Rabatt auf alle Fonds bevorzugen, da bei selektiven Rabatten stets mit einem verstärkten Vertriebsdruck für „Ladenhüter“ gerechnet werden muss.
Bei speziellen Fondsvermittlern sind in der Regel alle Fonds ganz ohne Ausgabeaufschlag erhältlich. Über die Vermittler können Depots bei Banken und Brokern eröffnet werden. Die Depotführung erfolgt im Namen des Anlegers. Die Vermittler erhalten von den Brokern ein Teil der Bestandsprovisionen, die 1 bis 2 % des Nettoinventarwertes pro Jahr ausmachen können und für die Branche wichtiger sind als die Ausgabeaufschläge.
Gebühren für Sparpläne und ETFs
Börsengehandelte Indexfonds (ETF) werden preislich so behandelt wie Aktien und können zu den regulären Ordergebühren gehandelt werden. Bei einigen Brokern ist dies mittlerweile auch für aktiv verwaltete Investmentfonds möglich. Anstelle eines Ausgabeaufschlags wird lediglich die auch für andere Wertpapiere angewandte Ordergebühr berechnet.
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Wenn nicht über eine Einmalanlage sondern über regelmäßige Einzahlungen in Fonds investiert wird müssen Sparplangebühren beachtet werden. Bei den meisten Brokern können Sparpläne für einige hundert ETFs und aktiv verwaltete Fonds eingerichtet werden. Die monatliche Mindesteinzahlung bewegt sich meistens im Bereich von 25-50 €. Auch quartalsweise, halbjährlich oder jährliche Einzahlungsintervalle sind grundsätzlich möglich.
Vor allem wenn in jeden einzelnen Sparplan nur relativ kleine Summen eingezahlt werden (was etwa der Fall ist wenn für Kinder gespart wird oder ein monatlicher Einzahlungsbetrag von 500 € auf zehn Fonds verteilt wird) sind Sparplangebühren mit einer pauschalen Grundgebühr nachteilig. Viele Banken verlangen zum Beispiel 2,50 € zzgl. 0,25 % des Anteilswertes. Besser sind dann ausschließlich auf den Anteilswert bezogene prozentuale Gebühren.
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