Verluste bei Crowdinvestments – Sind sie steuerlich absetzbar?
Die Investition in große Projekte, wie beispielsweise Immobilien, war früher nur Investoren mit viel Eigenkapital möglich. Kleinanleger konnten so gut wie gar nicht in Anlageklassen dieser Art investieren. Durch das Crowdinvesting gehört dieses Problem der Vergangenheit an: Statt eines Geldgebers, der die Finanzierung und damit auch das komplette Risiko eines Projektes stemmen musste, können jetzt viele hundert oder gar tausende Investoren gemeinsam in ein Großprojekt investieren und sich die erwartete Rendite aber auch das Risiko teilen.
Denn auch Crowdinvesting ist mit diversen Risiken verbunden, unter Umständen können Crowdinvestoren ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren. Was uns zur Frage des folgenden Ratgebers führt: Sind die Verluste beim Crowdinvesting steuerlich absetzbar?
Das Wichtigste im Überblick:
- Durch Crowdinvesting können auch Kleinanleger in Großprojekte investieren.
- Crowdinvesting birgt Risiken – auch der Totalverlust ist möglich.
- Eventuelle Verluste können unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden.
Crowdinvesting in Immobilien »
Nachrangiges Privatdarlehen
Beim Crowdinvesting leihen Anleger normalerweise dem Projektinitiator Geld in Form eines nachrangigen Privatdarlehens. Relevant wird diese Nachrangigkeit im Falle einer Insolvenz des Investors, da die Darlehensgeber erst nach anderen Gläubigern (wie beispielsweise Banken) bezahlt werden. Das Problem ist aber, dass nach Begleichung anderer Schulden meist nichts mehr übrigbleibt. Das bedeutet, dass bei solchen Investitionen im Falle einer Insolvenz oft ein Totalverlust droht.
Im Jahr 2017 hat der Bundesfinanzhof jedoch eine positive Entscheidung für Anleger getroffen. Er hat festgelegt, dass der Verlust, der durch das Scheitern einer solchen uneinbringlichen privaten Darlehensforderung entsteht, steuerlich als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen betrachtet werden kann. Vor diesem Urteil hat die Finanzverwaltung diesen Verlust in der Regel nicht anerkannt. Das heißt, dass Anleger jetzt die Möglichkeit haben, solche Verluste bei ihrer Einkommensteuererklärung geltend zu machen.
Die steuerliche Behandlung hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art des Investments, die Höhe der Verluste und Ihre persönliche Steuersituation.
Abgeltungssteuer
Für Kapitalerträge, einschließlich Gewinne und Verluste aus Crowdinvestments, fällt in Deutschland in der Regel die Abgeltungssteuer an. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Allerdings sind Verluste steuermindernd und können dazu verwendet werden, Ihre Steuerschuld zu reduzieren.
Steuerart | Steuersatz | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
Abgeltungssteuer | 25,00 Prozent | |||||
Solidaritätszuschlag | 5,50 Prozent (auf die 25 Prozent Abgeltungssteuer berechnet, also 1,375 Prozent) | |||||
Ggf. Kirchensteuer | 8,00 bis 9,00 Prozent | |||||
Summe der effektiven Steuerlast | 26,375 bis 27,99 Prozent | |||||
Stand: 04.2024 |
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Sparerpauschbetrag
Ab 2023 muss man für Kapitaleinkünfte bis 1.000 Euro im Jahr keine Steuern zahlen. Bei Ehepaaren erhöht sich der Sparerpauschbetrag auf 2.000 Euro.
Rechenbeispiel
Wir nehmen einmal an, dass Sie 18.000 Euro in unterschiedliche Projekte investiert haben und durchschnittlich 6,5 Prozent Zinsen im Jahr erhalten haben. Pro Jahr sind das insgesamt 1.170 Euro Zinsen.
Davon ziehen wir den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro ab, da dieser Freibetrag nicht versteuert wird. Übrig bleibt ein Gewinn von 170 Euro, der versteuert werden muss. Wenn Sie nicht Kirchensteuer verpflichtet sind, beträgt Ihre zu entrichtende Steuer 26,375 Prozent von 170 Euro, also 44,84 Euro.
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Verrechnung mit Gewinnen und Verlusten
Verluste aus Crowdinvestments können in Deutschland grundsätzlich mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Aber das betrifft nur Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungssteuer unterliegen. Das bedeutet, dass Sie diese Verluste zwar mit Gewinnen aus Aktienverkäufen, Dividenden, Zinsen und ähnlichen Kapitalerträgen verrechnen können, jedoch nicht mit Einkünften, die aus einer Beschäftigung oder der Vermietung von Immobilien stammen.
Höchstbetrag
Es gibt in Deutschland eine Höchstgrenze für den jährlichen Verlustausgleich. Der Verlustausgleich für Kapitalvermögen beträgt für Privatpersonen in der Regel 20.000 Euro pro Jahr (bzw. 40.000 Euro bei Ehepaaren, die zusammen veranlagt sind). Verluste, die diese Grenze übersteigen, können in den folgenden Jahren vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden.
Nachweis der Verluste
Um Verluste aus Crowdinvestments steuerlich geltend zu machen, müssen Sie die entsprechenden Belege und Nachweise aufbewahren, die Ihre Verluste dokumentieren. Dazu gehören unter anderem Verträge, Kontoauszüge und Mitteilungen von Plattformen.
Rechenbeispiel
Wir nehmen einmal an, dass Sie 5.000 Euro Gewinne aus Kapitalerträgen erwirtschaftet haben. Sie zahlen keine Kirchensteuer. Ihren Freibetrag haben Sie bereits für andere Investitionen genutzt. Damit würde für Sie eine Steuerlast in Höhe von 1.318,75 Euro (26,375 Prozent von 5.000 Euro) auf Ihren Gewinn entstehen.
Wir unterstellen Ihnen nun, dass Sie im gleichen Zeitraum Verluste aus Kapitalerträgen in Höhe von 3.000 Euro wegstecken mussten. Der Gewinn verringert sich um diesen Verlust, sodass die Gesamtsumme der tatsächlich realisierten Gewinne nur noch 2.000 Euro beträgt.
Dadurch verringert sich auch die tatsächliche Steuerlast auf 527,50 Euro (26,375 Prozent von 2.000 Euro). Die ursprüngliche Steuerbelastung wurde jedoch als Quellensteuer bereits an das Finanzamt abgeführt. Somit muss das zuständige Finanzamt die Differenz in Höhe von 791,25 Euro erstatten.
Gewinn/Verlust | Beträge in Euro | Steuerbelastung |
---|---|---|
Gewinn | 5.000 Euro | 1.318,75 Euro |
Verlust | 3.000 Euro | 791,25 Euro |
Tatsächlich realisierter Gewinn | 2.000 Euro | 527,50 Euro |
Beratung durch einen Steuerberater
Da die steuerliche Behandlung komplex sein kann und von individuellen Faktoren abhängt, ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Verluste aus Crowdinvestments korrekt und optimal steuerlich geltend machen.
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Weiterführende Links und Quellen:
Brokervergleich.de: Crowdinvesting in Immobilien
Bergfürst: Vier Fragen zu Crowdinvesting und Steuern
Exporo: Steuerliche Behandlung von Crowdinvestments
Wirtschaftswoche: So lassen sich Verluste bei Crowdinvestments steuerlich absetzen