Altersvorsorgedepot: Die neue staatlich geförderte ETF-Vorsorge ab 2027

Die gesetzliche Rente allein wird für die meisten Deutschen nicht mehr ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Während die Babyboomer-Generation in den Ruhestand geht und immer weniger Erwerbstätige für immer mehr Rentner aufkommen müssen, steigt der Druck auf das Rentensystem kontinuierlich. Die Antwort der Politik: Das Altersvorsorgedepot – eine moderne, renditestarke Alternative zur gescheiterten Riester-Rente. Ab 2027 können Millionen Deutsche erstmals staatlich gefördert in ETFs und Fonds für ihre Altersvorsorge investieren. Was nach zwei Jahrzehnten Riester-Frust wie eine kleine Revolution klingt, ist nun Realität: Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen, verkündet und gilt für die neuen Produkte ab dem 1. Januar 2027. Doch was genau steckt hinter dem neuen Altersvorsorgedepot? Wer profitiert davon? Kann man es schon heute eröffnen? Und lohnt sich der Einstieg wirklich?
Aktueller Stand – Ende September 2026: Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossene Sache. Der Bundestag hat es am 27. März 2026 verabschiedet, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu, am 29. Mai 2026 wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet. Die neuen Produkte dürfen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden – vorher lässt sich kein gefördertes Altersvorsorgedepot eröffnen. Zahlreiche Banken, Broker und Robo-Advisor haben ihre Angebote angekündigt und nehmen bereits Vormerkungen entgegen. Selbstständige werden in die Förderung einbezogen, kleine Beiträge werden besonders stark gefördert, der Kostendeckel für Standarddepots beträgt 1 Prozent p.a. und die Einstiegshürden wurden deutlich abgesenkt. Das geplante staatliche Standarddepot wird zum Start voraussichtlich noch nicht verfügbar sein. Bestehende Riester-Verträge können weiter bespart werden – neue Riester-Verträge sind ab 2027 nicht mehr möglich.
Das Wichtigste im Überblick
- Neuer Start ab 2027: Das Altersvorsorgedepot löst die Riester-Rente ab und ermöglicht erstmals staatlich geförderte ETF-Sparpläne ohne Garantieverpflichtung
- Attraktive Förderung: Bis zu 540 Euro jährliche Grundzulage vom Staat plus zusätzliche Kinderzulagen und Steuervorteile – besonders attraktiv für Familien, kleine und mittlere Einkommen
- Flexible Anlage: Investieren in ETFs, Fonds und Anleihen mit steuerfreien Gewinnen während der Ansparphase und freier Wahl zwischen lebenslanger Rente oder Auszahlplan bis mindestens 85
- Kritische Prüfung nötig: Trotz deutlicher Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren sollten Anleger Produktauswahl und Anbieterkosten sorgfältig prüfen
- Jetzt schon eröffnen? Nein: Ein gefördertes Altersvorsorgedepot gibt es erst ab dem 1. Januar 2027. Viele Anbieter bieten zwar schon Vorregistrierungen oder Wartelisten an – knapp sind die Plätze aber nicht, und eine Vormerkung sichert weder Förderung noch Vorteile beim Start.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, die ab dem 1. Januar 2027 in Deutschland verfügbar sein wird. Im Kern handelt es sich um ein spezielles Wertpapierdepot, in dem Anleger mit staatlicher Unterstützung für den Ruhestand sparen können. Anders als bei bisherigen Vorsorgeprodukten wie der Riester-Rente können Sparer hier direkt in börsengehandelte Indexfonds (ETFs), aktiv gemanagte Investmentfonds und Anleihen investieren – und das ohne die früher üblichen Garantieverpflichtungen, die die Rendite massiv eingeschränkt haben.
Die rechtliche Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, das nach gut zwei Jahren politischer Vorarbeit im Frühjahr 2026 Bundestag und Bundesrat passiert hat und seit Ende Mai 2026 verkündet ist (die wichtigsten Stationen finden Sie weiter unten im Abschnitt zur politischen Entstehung). Das neue Produkt ist für alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung gedacht – und nach den parlamentarischen Nachbesserungen nun auch für Selbstständige zugänglich – und soll die private Altersvorsorge grundlegend modernisieren.
Die zentrale Innovation: Keine Beitragsgarantie mehr
Der entscheidende Unterschied zu bisherigen Riester-Produkten liegt im Wegfall der Beitragsgarantie. Während bei der klassischen Riester-Rente mindestens die eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn garantiert werden mussten, gibt es beim Altersvorsorgedepot diese Verpflichtung nicht mehr. Das klingt zunächst nach einem Nachteil, ist aber in Wahrheit der Schlüssel zu deutlich höheren Renditechancen. Denn die Garantieverpflichtung zwang Anbieter dazu, einen Großteil des Kapitals in risikoarme, aber niedrig verzinste Anlageformen zu stecken. Die Folge: mickrige Renditen, die kaum über der Inflationsrate lagen.
Beim Altersvorsorgedepot können Anleger dagegen voll auf die Renditechancen der Aktienmärkte setzen. Langfristige Studien zeigen, dass breit gestreute Aktienanlagen über Zeiträume von 15 Jahren und mehr praktisch nie zu realen Verlusten geführt haben. Wer 30 oder 40 Jahre bis zur Rente Zeit hat, kann von diesem Wissen profitieren und muss sich nicht durch Garantievorgaben ausbremsen lassen.
Drei Varianten für unterschiedliche Bedürfnisse
Das Altersvorsorgedepot wird in verschiedenen Varianten angeboten:
1. Das Altersvorsorgedepot ohne Garantien ist die Kernvariante, die maximale Renditechancen bietet. Hier können Anleger frei in zugelassene ETFs, Fonds und Anleihen investieren. Welche Anlagen erlaubt sind, regelt eine abschließende Positivliste im Gesetz. Die Auswahl ist auf Fonds der Risikoklassen 1 bis 5 (von insgesamt 7) beschränkt – eine vernünftige Begrenzung, die spekulative Hochrisikoprodukte wie Knock-out-Zertifikate, Optionsscheine oder Kryptowährungen ausschließt, aber dennoch ausreichend Spielraum für renditestarke Aktieninvestments lässt.
2. Das Standardprodukt richtet sich an Anleger, die sich nicht selbst um die Auswahl der Wertpapiere kümmern möchten. Jeder Anbieter muss ein solches Standardprodukt mit vorausgewählten Fonds anbieten – selbst oder über einen Kooperationspartner. Es investiert in zwei OGAW-Fonds (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren): einen risikoarmen (Risikoklasse 1 oder 2) und einen chancenorientierten (Risikoklasse 3, 4 oder 5). OGAW-Fonds unterliegen strengen EU-Richtlinien, die ein hohes Maß an Sicherheit und Transparenz für Privatanleger gewährleisten. Der Anbieter nimmt die Aufteilung zwischen beiden Fonds vor, Anleger können sie aber anpassen. In den Jahren vor Rentenbeginn wird das Kapital automatisch schrittweise in den risikoärmeren Fonds umgeschichtet, sofern der Sparer nichts anderes festlegt. Die Kosten sind im verabschiedeten Gesetz auf maximal 1 Prozent pro Jahr (Effektivkosten) begrenzt – der ursprüngliche Regierungsentwurf sah noch 1,5 Prozent vor. Eine deutliche Verbesserung für kostenbewusste Sparer.
3. Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Kapitalerhalt bleiben als Option für besonders sicherheitsorientierte Sparer erhalten. Diese Variante ähnelt den bisherigen Riester-Produkten und garantiert zum Rentenbeginn mindestens 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge. Allerdings schmälert die Garantieverpflichtung auch hier die Renditechancen erheblich.
Staatsfonds als Standardlösung
Ein wichtiger Baustein der Reform: Das verabschiedete Gesetz ermöglicht zusätzlich ein staatlich organisiertes Standarddepot, das ein öffentlicher Träger anbieten soll. Es soll als kostengünstiger Basisanker im Wettbewerb der Anbieter fungieren und vor allem jene ansprechen, die sich nicht aktiv für ein Produkt entscheiden können oder wollen. Wer diese Rolle übernimmt, ist allerdings noch offen: Diskutiert werden unter anderem der KENFO (Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung), die Bundesbank, die Deutsche Rentenversicherung und die KfW. Die nötige Verordnung der Bundesregierung liegt noch nicht vor – das staatliche Depot wird deshalb zum Start am 1. Januar 2027 voraussichtlich noch nicht verfügbar sein. Ergänzend werden die Anbieter verpflichtet, ihre Produktinformationen standardisiert bereitzustellen, damit Vergleichsplattformen die zertifizierten Vorsorgeprodukte transparent gegenüberstellen können.
Der Hintergrund: Warum Deutschland ein neues Vorsorgeinstrument braucht
Um zu verstehen, warum das Altersvorsorgedepot notwendig ist, muss man sich die aktuelle Situation des deutschen Rentensystems ansehen. Deutschland steht vor einer demografischen Zeitenwende, die das bisherige Rentensystem an seine Grenzen bringt.
Die demografische Herausforderung
Die Zahlen sind eindeutig: Im Jahr 2023 kamen auf 100 Erwerbstätige etwa 36 Rentner. Bis 2036 wird dieses Verhältnis auf 100 zu 47 steigen – eine Zunahme um über 30 Prozent in nur 13 Jahren. Die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre gehen in Rente, während gleichzeitig deutlich geburtenschwächere Jahrgänge nachrücken. Verschärft wird die Situation durch die steigende Lebenserwartung: Wer heute 65 Jahre alt wird, hat statistisch noch etwa 20 weitere Lebensjahre vor sich – Tendenz steigend.
Das umlagefinanzierte System der gesetzlichen Rentenversicherung, bei dem die heutigen Beitragszahler die heutigen Rentner finanzieren, gerät dadurch massiv unter Druck. Bereits jetzt muss der Bund das System mit jährlich über 100 Milliarden Euro aus Steuermitteln stützen – ein erheblicher Teil des gesamten Bundeshaushalts. Ohne Reformen würde dieser Zuschussbedarf in den kommenden Jahren explodieren.
Das Rentenniveau sinkt
Parallel dazu steht das sogenannte Rentenniveau unter Druck, also das Verhältnis der durchschnittlichen Rente zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt. Lag es vor 20 Jahren noch bei etwa 53 Prozent, ist es inzwischen nur noch durch eine gesetzliche Haltelinie von 48 Prozent gesichert – und diese gilt lediglich bis 2031. Das bedeutet: Selbst wer ein Leben lang durchschnittlich verdient und entsprechend in die Rentenkasse eingezahlt hat, muss im Alter mit deutlichen Einbußen beim Lebensstandard rechnen.
Die Konsequenz: Private Vorsorge ist nicht mehr optional, sondern zwingend notwendig. Doch die bisherigen staatlich geförderten Instrumente haben versagt.
Das Scheitern der Riester-Rente
Die Riester-Rente wurde 2002 mit großen Versprechungen eingeführt: Sie sollte die Lücke schließen, die durch Reformen in der gesetzlichen Rente entstanden war. Das Ergebnis nach über 20 Jahren ist ernüchternd. Zwar wurden rund 16 Millionen Verträge abgeschlossen, doch die Begeisterung ist längst der Ernüchterung gewichen. Seit 2018 ist die Gesamtzahl der privaten Altersvorsorgeverträge sogar rückläufig. Immer mehr Menschen kündigen ihre Riester-Verträge, legen sie still oder schließen gar keine neuen mehr ab.
Die Gründe für das Scheitern sind vielfältig:
Schwache Rendite: Die langanhaltende Niedrigzinsphase sorgte dafür, dass die Renditen vieler Riester-Produkte kaum noch über der Inflationsrate lagen. Die erzwungene Beitragsgarantie führte dazu, dass das Geld größtenteils in sichere, aber niedrig verzinste Anleihen fließen musste.
Hohe Kosten: Abschluss-, Verwaltungs- und Vermittlungskosten fraßen einen großen Teil der staatlichen Förderung und der Erträge auf.
Komplexität: Hinzu kamen eine komplizierte Förderlogik, geringe Flexibilität über den gesamten Lebenszyklus hinweg und mangelnde Transparenz darüber, was am Ende tatsächlich herauskommt.
Für viele Menschen fühlte sich die Riester-Rente deshalb weder lukrativ noch verständlich an. Die einkommensabhängige Mindesteinzahlung von vier Prozent des Vorjahreseinkommens überforderte viele Sparer. Wer nicht genau ausrechnete, wie viel eingezahlt werden musste, um die maximale Förderung zu erhalten, verschenkte bares Geld.
Internationale Vorbilder zeigen den Weg
Während Deutschland mit der Riester-Rente scheiterte, setzten andere Länder längst auf kapitalmarktbasierte Altersvorsorge – mit Erfolg. In den USA hat sich der 401(k)-Plan als Massenprodukt etabliert. Arbeitnehmer können dort steuerbegünstigt in Fonds investieren, oft mit Arbeitgeberzuschüssen. Das Ergebnis: Deutlich höhere Altersvorsorge-Vermögen als in Deutschland.
Auch in Schweden, den Niederlanden und der Schweiz setzen die Rentensysteme stark auf Aktien, ETFs und Fonds. Der norwegische Staatsfonds, der die Öleinnahmen des Landes für künftige Generationen anlegt, investiert etwa 70 Prozent seines Vermögens in Aktien – und hat damit über Jahrzehnte beeindruckende Renditen erzielt.
Diese internationalen Erfahrungen zeigen: Langfristige Aktienanlagen sind für die Altersvorsorge nicht nur sicher, sondern auch ertragreich. Sie bieten deutlich bessere Chancen als traditionelle Sparformen mit Garantien.
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Die politische Entscheidung für einen Neustart
Nach jahrelangem Hin und Her hat die Politik einen echten Neustart gewagt. Eine Fokusgruppe unter Leitung des damaligen Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar hatte bereits 2023 Vorschläge für ein Altersvorsorgedepot ohne Garantievorgaben erarbeitet. Diese Ideen wurden von der damaligen Ampel-Koalition aufgegriffen, nach deren Scheitern im November 2024 dann von der neuen großen Koalition weiterentwickelt und schließlich im Dezember 2025 vom Kabinett beschlossen. Die wichtigsten Stationen bis zum fertigen Modell in Kürze:
- Juli 2023: Die Fokusgruppe private Altersvorsorge legt ihren Abschlussbericht vor – mit dem Altersvorsorgedepot ohne Garantiepflicht als Kernidee.
- Ende 2024: Ein erster Gesetzentwurf der Ampel-Koalition scheitert mit dem Bruch der Regierung.
- 17. Dezember 2025: Das Kabinett der großen Koalition beschließt den neuen Gesetzentwurf, parallel dazu Eckpunkte für die Frühstart-Rente.
- 26. Februar bis 25. März 2026: Erste Lesung im Bundestag, Anhörung im Finanzausschuss und entscheidende Nachbesserungen – prozentuale Zulage, Kostendeckel 1 statt 1,5 Prozent, Einbeziehung der Selbstständigen und ein staatliches Standarddepot.
- 27. März und 8. Mai 2026: Beschluss im Bundestag, Zustimmung im Bundesrat.
- 29. Mai 2026: Verkündung im Bundesgesetzblatt – das Gesetz ist damit endgültig.
- Sommer/Herbst 2026: Anbieter entwickeln ihre Produkte, lassen sie beim Bundeszentralamt für Steuern zertifizieren und veröffentlichen erste Konditionen.
- 1. Januar 2027: Start – ab jetzt können geförderte Altersvorsorgedepots abgeschlossen werden.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erklärte bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs: „Unser Ziel ist, dass wir mit unseren Reformen alle drei Säulen der Alterssicherung – gesetzlich, betrieblich und privat – zukunftsfest machen. Wir wollen eine private Altersvorsorge für alle: für alle Generationen und für alle Einkommen.“
Parallel zur Einführung des Altersvorsorgedepots hat die Regierung eine 13-köpfige Rentenkommission eingesetzt, die Vorschläge für eine grundlegende Reform der gesetzlichen Rente erarbeiten sollte. Die Kommission hat ihren Bericht am 23. Juni 2026 mit 33 Empfehlungen vorgelegt – darunter eine verpflichtende, kapitalgedeckte Zusatzrente in der gesetzlichen Rentenversicherung (gesetzliche Kapitalrente) und eine Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung. Die Koalition will die Vorschläge bis Ende 2026 in ein Gesetz gießen. Wichtig: Diese Kapitalrente ist ein eigenes Vorhaben und nicht mit dem freiwilligen Altersvorsorgedepot zu verwechseln.
Wer profitiert vom Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist im Wesentlichen für Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung konzipiert. Doch innerhalb dieser Gruppe profitieren verschiedene Personengruppen in unterschiedlichem Maße.
Besonders attraktiv für Familien mit Kindern
Familien mit Kindern gehören zu den größten Gewinnern der Reform. Das zeigt sich am deutlichsten bei der Förderung: Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es zusätzlich zur Grundzulage noch einmal 100 Prozent Förderung auf die Eigenbeiträge – bis zu 300 Euro pro Jahr und Kind. Diese Kinderzulage kann nur ein Elternteil beantragen, aber wer sie erhält, kann sein Vorsorgekapital damit erheblich aufstocken.
Ein Rechenbeispiel macht die Wirkung deutlich: Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern zahlt monatlich 50 Euro in ihr Altersvorsorgedepot ein, also 600 Euro im Jahr. Dafür erhält sie:
- 240 Euro Grundzulage (360 Euro x 50 % plus 240 Euro x 25%)
- 300 Euro Kinderzulage für das erste Kind
- 300 Euro Kinderzulage für das zweite Kind
- Insgesamt fließen damit 1.440 Euro in das Depot, obwohl nur 600 Euro selbst eingezahlt wurden. Das entspricht einer Förderquote von 140 Prozent – das Geld wird mehr als verdoppelt.
Ein zweites Beispiel zeigt die Wirkung bei höheren Sparraten: Eine Person mit zwei Kindern zahlt monatlich 150 Euro ein, also 1.800 Euro im Jahr – den maximal geförderten Betrag. Sie erhält:
- 540 Euro Grundzulage (360 Euro × 50 % + 1.440 Euro × 25 %)
- 600 Euro Kinderzulage (300 Euro pro Kind)
- Insgesamt fließen damit 2.940 Euro ins Depot, eine Förderung von insgesamt 1.140 Euro oder 63 Prozent der Eigeneinzahlung.
Selbst wenn die Kinder später aus dem Kindergeldbezug herauswachsen, bleibt die Grundzulage erhalten. Familien profitieren also nicht nur während der Kindererziehung, sondern bauen durch die frühe hohe Förderung auch ein solides Fundament auf, das über die Jahre durch den Zinseszinseffekt weiter wächst.
Mittlere Einkommen: Die große Gewinner-Gruppe
Besonders attraktiv ist das Altersvorsorgedepot auch für Menschen mit mittleren Einkommen. Diese Gruppe hatte bei der Riester-Rente oft das Nachsehen: Zu niedrig für die maximale Steuerersparnis, aber zu hoch für die relative Bedeutung der Zulagen. Beim neuen System ist das anders.
Die beitragsproportionale Förderung sorgt dafür, dass jeder eingezahlte Euro mit bis zu 50 Cent (gestaffelt) bezuschusst wird – unabhängig vom Einkommen. Wer beispielsweise monatlich 100 Euro (1.200 Euro im Jahr) einzahlt, erhält automatisch 390 Euro Zulage (360 Euro x 0,5 plus 840 Euro x 0,25). Das macht die Vorsorge planbar und transparent.
Hinzu kommt: Über die Einkommensteuererklärung kann zusätzlich ein Steuervorteil geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis höher ist als die erhaltene Zulage. Ist das der Fall, gibt es die Differenz als zusätzliche Förderung. Mittlere Einkommen profitieren hier besonders, weil sie oft genug verdienen, um merkliche Steuervorteile zu erzielen, aber nicht so viel, dass die Grenzsteuersätze zu hoch werden.
Berufseinsteiger und junge Menschen
Für junge Menschen unter 25 Jahren gibt es ebenso einen besonderen Anreiz: Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus vom Staat. Dieser fließt direkt ins Depot und kann dort über Jahrzehnte arbeiten.
Der frühe Einstieg bringt noch einen weiteren Vorteil: den Zinseszinseffekt. Wer mit 25 Jahren beginnt und bis 67 durchhält, hat 42 Jahre Zeit, in denen sich das Kapital entwickeln kann. Selbst kleinere monatliche Beträge können so zu beachtlichen Summen anwachsen. Ein Beispiel: Wer 42 Jahre lang monatlich 100 Euro einzahlt und mit der Förderung auf effektiv rund 132 Euro pro Monat kommt, hat bei einer jährlichen Rendite von 6 Prozent am Ende rund 300.000 Euro (vor Steuern) angespart.
Junge Menschen profitieren zudem davon, dass sie mehr Risiko eingehen können. Wer noch Jahrzehnte bis zur Rente vor sich hat, kann Kursschwankungen am Aktienmarkt gelassen aussitzen und voll auf wachstumsorientierte ETFs setzen.
Die Frühstart-Rente für Kinder
Eine besondere Innovation ist die geplante Frühstart-Rente, die eng mit dem Altersvorsorgedepot verzahnt ist. Der Staat zahlt für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr 10 Euro pro Monat in ein spezielles Altersvorsorgedepot – insgesamt also 1.440 Euro. Wichtig: Anders als das Altersvorsorgedepot ist die Frühstart-Rente noch nicht beschlossen. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 verabschiedet, der Bundestag hat ihn am 25. September 2026 in erster Lesung beraten. Das Verfahren soll bis Jahresende abgeschlossen sein. Geplanter Start ist der 1. Januar 2027 mit den Geburtsjahrgängen 2020 (rückwirkend auch für 2026) und 2021, anschließend kommt jedes Jahr der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu. Ältere Kinder gehen leer aus.
Eltern können dieses Depot für ihre Kinder eröffnen und zusätzlich eigenes Geld einzahlen. Tun sie das nicht, legt die Deutsche Bundesbank das staatliche Geld jahrgangsweise in einer kollektiven Anlagelösung an, bis es abgerufen wird. Bei einer nachträglichen Depoteröffnung können die Mittel, die bisher in der Auffanglösung gelandet sind, auf den persönlichen Vertrag übertragen werden. Mit dem Ende der Förderung soll das Frühstart-Depot nahtlos in die reguläre private Altersvorsorge übergehen.
Die Idee dahinter: Schon Kindern und Jugendlichen soll vermittelt werden, dass Vermögensbildung wichtig ist und funktioniert. Gleichzeitig gibt der Staat ihnen ein Startkapital mit, das über ein halbes Jahrhundert hinweg arbeiten und zu einer spürbaren Zusatzrente führen kann.
Ein Kind des Jahrgangs 2020, für das zwölf Jahre lang monatlich 10 Euro eingezahlt werden, hätte mit 18 Jahren bei 6 Prozent Rendite rund 2.100 Euro angespart (1.440 Euro Förderung plus Erträge). Wird danach nichts mehr eingezahlt und entwickelt sich das Kapital mit 6 Prozent pro Jahr weiter, wären daraus mit 67 Jahren rund 36.000 Euro geworden – ohne dass das Kind jemals selbst etwas einzahlen musste.
Selbstständige: Jetzt einbezogen
Eine der wichtigsten Korrekturen gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf ist die Einbeziehung von Selbstständigen in das Fördersystem, die im verabschiedeten Gesetz verankert ist. Erfasst werden Selbstständige mit Einkünften nach § 15 EStG (Gewerbetreibende) oder § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG (z. B. Freiberufler), sofern sie eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben, sowie Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Nach intensiver Debatte und auf Druck aus Branchenverbänden und der Zivilgesellschaft hat der Finanzausschuss diese Lösung beschlossen.
Dieser Schritt ist aus Sicht der Altersvorsorge überfällig: Selbstständige, die oft keine betriebliche Altersvorsorge und keinen gesetzlichen Rentenanspruch haben, sind besonders stark auf eine funktionierende private Vorsorge angewiesen. Dass sie nun gleichberechtigt Zugang zur staatlichen Förderung im Altersvorsorgedepot erhalten, schließt eine strukturelle Lücke des deutschen Vorsorgesystems.
Wer bleibt außen vor?
Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, sind weiterhin nicht förderberechtigt. Ebenso wenig Rentner, die bereits eine Vollrente wegen Alters beziehen, oder freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, die keines der übrigen Kriterien erfüllen. Nicht erwerbstätige Ehepartner können aber – wie bei Riester – über den förderberechtigten Partner eine eigene Zulage erhalten, wenn sie selbst mindestens 120 Euro im Jahr einzahlen.
Kann ich ein Altersvorsorgedepot schon jetzt eröffnen?
Die kurze Antwort: Nein. Geförderte Altersvorsorgedepots dürfen erst ab dem 1. Januar 2027 angeboten und abgeschlossen werden. Die Anbieter müssen ihre Verträge zuvor vom Bundeszentralamt für Steuern zertifizieren lassen. Wer heute ein normales Wertpapierdepot eröffnet, hat damit noch kein Altersvorsorgedepot – und Einzahlungen aus dem Jahr 2026 werden nicht gefördert.
Trotzdem wirbt inzwischen fast jeder größere Anbieter mit dem neuen Produkt. Neobroker, Direktbanken und Robo-Advisor wie Scalable Capital, Smartbroker+, finanzen.net ZERO, ING oder DKB bieten Vorregistrierungen, Wartelisten oder Startlisten an, andere wie Trade Republic haben ihr Angebot bislang nur angekündigt. Die Aufmachung suggeriert mitunter, die Plätze seien knapp oder man müsse sich beeilen. Das ist nicht der Fall: Jeder Förderberechtigte kann ab 2027 bei jedem Anbieter ein Altersvorsorgedepot abschließen, ein Kontingent gibt es nicht.
Auch die Sorge, man könne durch einen späteren Abschluss Förderung verschenken, ist weitgehend unbegründet. Die Zulagen richten sich nach den Einzahlungen im gesamten Beitragsjahr. Wer erst im Februar oder März startet und bis Jahresende auf seinen geplanten Jahresbeitrag kommt – maximal gefördert sind 1.800 Euro –, erhält dieselbe Förderung wie jemand, der am 2. Januar loslegt. Eine Vormerkung kann bequem sein, weil Unterlagen und Identifizierung schon erledigt sind. Sie verpflichtet aber in der Regel zu nichts und sichert keinen Vorteil. Wer sich vormerkt, sollte darauf achten, ob damit bereits ein reguläres Depot oder Konto eröffnet wird und welche Daten er dem Anbieter überlässt. Sinnvoller als ein schneller Klick ist es, zum Start die tatsächlichen Konditionen zu vergleichen – manche Anbieter locken mit zeitlich befristeten Aktionen wie für einige Jahre erstatteten ETF-Kosten, entscheidend sind aber die dauerhaften Gesamtkosten über Jahrzehnte.
Wie wird ein Altersvorsorgedepot eingerichtet?
Die Einrichtung eines Altersvorsorgedepots soll möglichst einfach und unkompliziert sein – eine wichtige Lehre aus dem Riester-Desaster.
Schritt 1: Anbieter auswählen
Verschiedene Finanzdienstleister können Altersvorsorgedepots anbieten:
- Direktbanken und klassische Filialbanken
- Online-Broker, Neobroker und Roboadvisor (Online-Vermögensverwaltungen)
- Fondsgesellschaften
- Lebensversicherungen (als fondsgebundene Rentenversicherungen)
- Spezielle Wertpapierinstitute
Alle Anbieter müssen ihren Altersvorsorgedepot-Vertrag beim Bundeszentralamt für Steuern zertifizieren lassen. Die wichtigsten Auswahlkriterien: niedrige Gesamtkostenquote (idealerweise unter 0,5 Prozent statt der maximal erlaubten 1 Prozent beim Standardprodukt), breite ETF-Auswahl, transparente Kosten und guter Service.
Schritt 2: Depot eröffnen und Förderung beantragen
Die Depoteröffnung wird bei den meisten Anbietern digital möglich sein, ähnlich wie bei heutigen Online-Brokern. Die Identifizierung erfolgt per Video-Ident, Post-Ident oder über ein bestehendes Konto. Parallel dazu wird die staatliche Förderung über den Anbieter bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt – am bequemsten per Dauerzulageantrag. Dieser Prozess soll deutlich einfacher werden als bei Riester: Die Zulagen richten sich nur noch nach den tatsächlichen Einzahlungen, ein einkommensabhängiger Mindesteigenbeitrag muss nicht mehr berechnet werden.
Wichtig: Die Einstiegshürden wurden im parlamentarischen Verfahren deutlich abgesenkt. Die volle Kinderzulage greift bereits ab 25 Euro monatlicher Einzahlung (300 Euro/Jahr), die Grundzulage ab 10 Euro pro Monat (120 Euro/Jahr Mindesteigenbeitrag). Der maximal geförderte Eigenbeitrag liegt bei 1.800 Euro pro Jahr, also 150 Euro monatlich.
Schritt 3: Anlage festlegen
Nun wird entschieden, wie das Geld angelegt werden soll. Wer bereits Erfahrung mit ETFs und Wertpapieren hat, kann frei aus den zugelassenen Fonds und Anleihen wählen. Für Einsteiger bietet sich das Standardprodukt an, bei dem der Anbieter eine sinnvolle Voreinstellung mit zwei OGAW-Fonds trifft.
Eine bewährte Strategie für die langfristige Altersvorsorge ist ein breit gestreuter Aktien-ETF auf den MSCI World oder FTSE All-World Index. Diese Indizes bilden tausende Unternehmen aus Industrie- und Schwellenländern ab und bieten damit eine sehr breite Streuung. Die Kosten solcher ETFs liegen bei etwa 0,2 Prozent pro Jahr.
Schritt 4: Sparplan einrichten
Ein regelmäßiger Sparplan sollte eingerichtet werden – am besten monatlich. Die Höhe kann jederzeit angepasst werden. Wichtig ist vor allem kontinuierliches Einzahlen, um den Zinseszinseffekt optimal zu nutzen und die volle staatliche Förderung mitzunehmen.
Schritt 5: Günstigerprüfung in der Steuererklärung
Einmal im Jahr werden die Altersvorsorge-Beiträge und die erhaltenen Zulagen in der Steuererklärung angegeben. Das Finanzamt führt dann automatisch eine Günstigerprüfung durch: Es vergleicht, ob durch die Zulagen oder durch Steuerersparnisse mehr Vorteil entsteht. Die jeweils günstigere Variante wird gewährt.
Wenn die Steuerersparnis höher ist als die erhaltenen Zulagen, wird die Differenz zusätzlich erstattet oder mit der Steuerschuld verrechnet. Eine doppelte Förderung gibt es nicht – es wird immer nur die vorteilhaftere Form der Unterstützung gewährt.
Anbieter und Auswahl
Das Altersvorsorgedepot startet offiziell ab Januar 2027. Stand Ende September 2026 haben zahlreiche Finanzdienstleister ein Angebot angekündigt, einige haben bereits Konditionen und Modelle veröffentlicht, abschließen lässt es sich aber noch nirgends:
- Online-Broker, Neobroker und Roboadvisor (Online-Vermögensverwaltungen): Niedrige Kosten, digitale Prozesse
- Direktbanken: Etablierte Anbieter mit umfassendem Service
- Fondsgesellschaften: Spezialisierte Produktanbieter, oft mit höheren Kosten
- Versicherungen: Bieten fondsgebundene Rentenversicherungen statt echter Depots an
Das verabschiedete Gesetz sieht außerdem die Möglichkeit eines staatlichen Standarddepots vor, das ein öffentlicher Träger anbieten soll. Gedacht als kostengünstiger Basisanker im Wettbewerb der Anbieter, soll es vor allem jene ansprechen, die sich nicht aktiv für ein Produkt entscheiden möchten oder können. Welche Institution es betreibt, ist noch nicht entschieden, und die dafür nötige Verordnung fehlt bislang. Nach übereinstimmenden Medienberichten ist ein Start zum 1. Januar 2027 nicht zu halten. Wer auf das Staatsdepot warten möchte, muss sich also gedulden – private Standarddepots mit demselben Kostendeckel von 1 Prozent gibt es dagegen von Beginn an. Marktbeobachter sehen im staatlichen Referenzprodukt in jedem Fall einen wirksamen Wettbewerbsimpuls für niedrigere Kosten im gesamten Markt.
Alle Anbieter müssen ihre Altersvorsorgedepot-Verträge zertifizieren lassen. Ein Anbieterwechsel ist jederzeit möglich. Ab fünf Jahren nach Vertragsabschluss muss der bisherige Anbieter den Wechsel kostenfrei ermöglichen; der neue Anbieter darf höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale berechnen. Abschlusskosten müssen zudem über die gesamte Ansparphase verteilt werden, damit ein Wechsel nicht doppelt teuer wird.
Wichtige Auswahlkriterien:
- Kosten: Gesamtkostenquote entscheidend – jedes Prozent kostet über Jahrzehnte tausende Euro Rendite
- Produktauswahl: Breite Auswahl kostengünstiger ETFs auf große Weltindizes (MSCI World, FTSE All-World)
- Transparenz: Klare Kostenausweise ohne versteckte Gebühren
- Flexibilität: Anpassbare Sparraten, steuerfreie Umschichtungen
- Auszahlphase: Konditionen für spätere Rentenzahlung prüfen
Riester-Verträge ins Altersvorsorgedepot übertragen
Eine wichtige Regelung für Bestandskunden: Bestehende Riester-Verträge können in das neue Altersvorsorgedepot überführt werden. Das Besondere dabei: Die bereits erhaltenen Förderungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Das macht den Wechsel deutlich attraktiver als bisher befürchtet. Für Riester-Verträge, die bis Ende 2026 abgeschlossen werden, gilt Bestandsschutz – wer seinen Vertrag behalten möchte, kann ihn mit der alten Förderung weiter besparen. Alternativ lässt sich der alte Vertrag behalten und per Erklärung gegenüber dem Anbieter nur in die neue, beitragsproportionale Förderung wechseln. Möglich ist auch, den Riester-Vertrag ruhen zu lassen und zusätzlich einen neuen Vertrag abzuschließen. Neue Riester-Verträge sind ab 2027 jedoch nicht mehr möglich.
Allerdings können bei einem solchen Wechsel Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Diese sind gesetzlich begrenzt, um zu verhindern, dass Altverträge durch hohe Wechselgebühren zur Kostenfalle werden. Wer einen schlecht laufenden Riester-Vertrag hat, sollte den Wechsel ins Altersvorsorgedepot ernsthaft in Erwägung ziehen – besonders wenn noch viele Jahre bis zur Rente bleiben. Ein Zurück in die alte Förderung gibt es nach dem Wechsel allerdings nicht mehr.
Die steuerliche Situation im Detail
Die steuerliche Behandlung des Altersvorsorgedepots ist einer seiner größten Vorteile – gleichzeitig aber auch ein komplexes Thema, das viele Fragen aufwirft.
Steuerfreiheit in der Ansparphase
Während Geld in das Altersvorsorgedepot eingezahlt wird, bleiben sämtliche Kapitalgewinne steuerfrei. Das ist ein enormer Vorteil gegenüber normalen Depots, bei denen mehrere Steuerarten anfallen:
- Keine Abgeltungssteuer: Bei normalen Depots werden Kursgewinne, Dividenden und Zinsen mit 25 Prozent Abgeltungssteuer (plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) besteuert. Das schmälert die Rendite erheblich. Beim Altersvorsorgedepot entfällt diese Steuer komplett während der Ansparphase.
- Keine Vorabpauschale: Ein oft übersehener Kostenfaktor bei ETFs ist die Vorabpauschale. Selbst wenn nichts verkauft wird, wird jährlich eine Mindeststeuer auf einen fiktiven Ertrag fällig. Auch diese entfällt beim Altersvorsorgedepot.
- Steuerfreies Umschichten: Wer in einem normalen Depot von einem ETF in einen anderen wechseln möchte, muss den ersten verkaufen – und dabei Steuern auf die Gewinne zahlen. Im Altersvorsorgedepot kann beliebig oft umgeschichtet werden, ohne Steuern zu zahlen. Das ermöglicht beispielsweise ein steuerfreies Rebalancing oder eine Umschichtung in sicherere Anlagen bei Annäherung an das Rentenalter.
Der Effekt dieser Steuerfreiheit ist enorm: Über 30 oder 40 Jahre summieren sich die vermiedenen Steuern und die zusätzlichen Zinseszinseffekte zu fünfstelligen Beträgen. Selbst wenn später bei der Auszahlung Steuern gezahlt werden müssen, liegt das Ergebnis unterm Strich oft besser als bei einem normalen Depot.
Die Förderung in der Ansparphase
Zusätzlich zur Steuerfreiheit gibt es die direkte staatliche Förderung:
Grundzulage:
- Für Eigenbeiträge bis 360 Euro pro Jahr: 50 Prozent Förderung (180 Euro)
- Für Eigenbeiträge von 360,01 bis 1.800 Euro: zusätzlich 25 Prozent Förderung (maximal 360 Euro)
- Maximale Grundzulage: 540 Euro pro Jahr
- Förderbeginn: bereits ab 10 Euro monatlicher Eigenbeitrag (Mindesteigenbeitrag: 120 Euro/Jahr)
- Höchsteinzahlung: bis zu 6.840 Euro pro Jahr, davon werden 1.800 Euro gefördert
Kinderzulage:
- 100 Prozent des Eigenbeitrags pro kindergeldberechtigtem Kind
- Maximum: 300 Euro pro Kind und Jahr – unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes
- Volle Kinderzulage greift bereits ab 25 Euro monatlicher Einzahlung (300 Euro/Jahr)
- Kann nur ein Elternteil pro Kind beantragen
Berufseinsteiger-Bonus:
- Einmalig 200 Euro für alle, die zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 Jahre sind
Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung: Einzahlungen und erhaltene Zulagen können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden (bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag plus Zulagen). Das Finanzamt rechnet dann aus, wie hoch die Steuerersparnis wäre und vergleicht sie mit den erhaltenen Zulagen. Die günstigere Variante wird gewährt. Die Zulage bleibt dabei im Depot, eine darüber hinausgehende Steuererstattung erhält der Sparer zur freien Verfügung.
Ein Beispiel: Bei 1.800 Euro Einzahlung und 540 Euro Zulage können insgesamt 2.340 Euro als Sonderausgaben angesetzt werden. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent würde die Steuerersparnis etwa 820 Euro betragen. Da das mehr ist als die 540 Euro Zulage, wird die Differenz von 280 Euro zusätzlich über die Steuererklärung erstattet. Die Gesamtförderung liegt dann bei rund 820 Euro.
Liegt der Grenzsteuersatz niedriger, etwa bei 25 Prozent, wäre die Steuerersparnis nur rund 585 Euro. Da das immer noch mehr ist als die 540 Euro Zulage, werden hier noch 45 Euro zusätzlich gewährt. Läge die Steuerersparnis unter 540 Euro, würde nur die Zulage gewährt.
Besteuerung in der Auszahlphase
In der Auszahlphase werden die Auszahlungen als sonstige Einkünfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Das nennt man nachgelagerte Besteuerung.
Wie funktioniert das konkret? Werden monatlich beispielsweise 1.000 Euro aus dem Altersvorsorgedepot bezogen, werden diese 12.000 Euro pro Jahr zum übrigen Einkommen hinzugerechnet – also zur gesetzlichen Rente, eventueller Betriebsrente und anderen Einkünften. Auf die Gesamtsumme wird dann der persönliche Steuersatz angewendet.
Der große Vorteil: Im Ruhestand haben die meisten Menschen ein deutlich niedrigeres Einkommen als während des Erwerbslebens. Entsprechend niedriger ist auch der Steuersatz. Wer im Beruf 35 oder 40 Prozent Grenzsteuersatz hatte, kommt im Ruhestand oft mit 20 oder 25 Prozent durch. Die nachgelagerte Besteuerung ist also in der Regel vorteilhafter, als wenn schon während der Ansparphase Steuern gezahlt worden wären.
Teilkapitalisierung zu Rentenbeginn: Zu Beginn der Auszahlphase können einmalig bis zu 30 Prozent des Depot-Guthabens auf einen Schlag entnommen werden. Diese Summe wird dann im Jahr der Entnahme als Einkommen versteuert. Wird die Entnahme geschickt auf den Jahreswechsel gelegt – also auf den 1. Januar des Jahres nach dem Renteneintritt – kann die Steuerlast oft gesenkt werden, weil in dem Jahr dann keine Arbeitseinkünfte mehr anfallen.
Prämienschädliche Entnahmen
Jederzeit kann auf das Altersvorsorgedepot zugegriffen und Geld entnommen werden – allerdings ist das „prämienschädlich“. Das bedeutet:
- Alle erhaltenen Zulagen müssen zurückgezahlt werden
- Alle Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden
- Die Gewinne, die auf diese Zulagen und Steuervorteile entfallen, müssen nachversteuert werden
Einzige Ausnahme: Entnahmen für die eigene Immobilie sind prämienunschädlich, wenn der Anbieter dies in seinem Produkt vorsieht. Das Geld kann also genutzt werden, um ein Haus zu kaufen, zu bauen oder energetisch zu sanieren, ohne die Förderung zu verlieren. Auch der barrierefreie Umbau der eigenen Immobilie oder der Erwerb von Pflicht-Genossenschaftsanteilen zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung sind förderunschädlich möglich.
Für alle anderen vorzeitigen Entnahmen gilt die Empfehlung: Finger weg. Die Rückzahlung der Förderung und die Nachversteuerung machen solche Entnahmen sehr teuer und konterkarieren den gesamten Zweck der langfristigen Altersvorsorge.
Die Auszahlphase: Zwei Wege zur Zusatzrente
Zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr kann in die Auszahlphase des Altersvorsorgedepots gewechselt werden. Wird bereits vorher eine gesetzliche Altersrente oder Pension bezogen, ist der Wechsel auch früher möglich.
Es gibt die Wahl zwischen zwei grundsätzlich verschiedenen Auszahlungsmodellen:
Option 1: Auszahlplan bis mindestens 85
Beim Auszahlplan wird das Depot-Guthaben über einen langen Zeitraum verteilt ausgezahlt – mindestens bis zum 85. Geburtstag. So funktioniert’s:
Das Guthaben zum Rentenbeginn wird durch die Anzahl der Monate bis zum 85. Lebensjahr geteilt. Bei einer durchschnittlichen Verzinsung von 3 Prozent pro Jahr ergibt sich daraus die monatliche Rate. Diese Rate kann sich leicht nach oben anpassen, wenn das verbliebene Kapital im Depot besser rentiert als erwartet.
Ein Beispiel: Bei 300.000 Euro Guthaben mit 67 Jahren und einer Entnahme von zunächst 30 Prozent (90.000 Euro) als Einmalzahlung bleiben 210.000 Euro. Diese sollen bis zum 85. Lebensjahr ausgezahlt werden, das sind 18 Jahre oder 216 Monate. Bei 3 Prozent jährlicher Verzinsung des Restkapitals ergibt sich eine monatliche Auszahlung von etwa 1.250 Euro.
Vorteile:
- Höhere monatliche Auszahlungen als bei einer Verrentung
- Flexibilität: Die Auszahlung kann über 85 hinaus verlängert werden
- Restkapital bleibt vererbbar, falls der Tod vor dem Ende des Auszahlplans eintritt
Nachteile:
- Langlebigkeitsrisiko: Bei Überschreitung des 85. Lebensjahrs endet die Auszahlung (außer bei Verlängerung)
- Keine garantierte lebenslange Zahlung
- Das Anlagerisiko wird auch im Ruhestand getragen
Option 2: Lebenslange Leibrente
Bei der Verrentung wird das Guthaben in eine lebenslange monatliche Rente umgerechnet. Ein Versicherer garantiert dann, diese Rente bis zum Tod zu zahlen – egal wie alt man wird.
Die Höhe der Rente hängt vom sogenannten Rentenfaktor ab. Dieser gibt an, wie viel Euro Monatsrente pro 10.000 Euro Depot-Guthaben gezahlt werden. Der Rentenfaktor variiert je nach Anbieter und den zugrunde liegenden Berechnungen erheblich.
Ein Beispiel: Mit 210.000 Euro Restguthaben (nach Entnahme von 90.000 Euro) ergeben sich bei verschiedenen Rentenfaktoren:
- Rentenfaktor 35: monatlich 735 Euro
- Rentenfaktor 30: monatlich 630 Euro
- Rentenfaktor 25: monatlich 525 Euro
Je nach Rentenfaktor kann die monatliche Zahlung also deutlich niedriger ausfallen als beim Auszahlplan. Allerdings wird dieser Preis für die Sicherheit gezahlt, lebenslang Geld zu bekommen.
Vorteile:
- Lebenslange Zahlung garantiert, egal wie alt man wird
- Planungssicherheit
- Schutz vor Langlebigkeitsrisiko
Nachteile:
- Deutlich niedrigere Anfangsrente als beim Auszahlplan
- Kein vererbbares Restkapital (optional lässt sich eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren für Hinterbliebene vereinbaren)
- Kein Profitieren von steigenden Kapitalmärkten
- Rentenfaktoren können ungünstig sein
Welche Option ist die richtige?
Die Entscheidung hängt von mehreren Faktoren ab:
Für den Auszahlplan spricht:
- Weitere Einkommensquellen im Alter vorhanden (gesetzliche Rente, Betriebsrente)
- Höhere monatliche Beträge werden bevorzugt
- Flexibilität ist wichtig
- Vermögen soll vererbbar bleiben
- Eher durchschnittliche Lebenserwartung
Für die Verrentung spricht:
- Absolute Planungssicherheit ist gewünscht
- Keine anderen ausreichenden Einkommensquellen vorhanden
- Hohe Lebenserwartung (z.B. durch gute Gesundheit und lange lebende Vorfahren)
- Das Anlagerisiko soll komplett abgegeben werden
Hybridlösung: Eine Entscheidung für ein Extrem ist nicht nötig. Beispielsweise könnten 70 Prozent des Guthabens in einen Auszahlplan fließen und 30 Prozent verrentet werden. So werden höhere laufende Zahlungen mit einer Grundabsicherung kombiniert.
Wichtig: Wechsel zu Beginn der Auszahlphase möglich
Ein oft übersehener Vorteil: Zu Beginn der Auszahlphase kann der Anbieter gewechselt werden. Das ist sinnvoll, weil sich spezialisierte Auszahlprodukte entwickeln werden, die bessere Konditionen bieten als der Anbieter, bei dem angespart wurde. Ein Vergleich lohnt sich – schließlich geht es um die Optimierung der Altersrente über möglicherweise 30 Jahre oder länger.
Beispiele: So wirkt das Altersvorsorgedepot
Um die Wirkung des Altersvorsorgedepots greifbar zu machen, werden verschiedene Beispielfälle betrachtet:
Beispiel 1: Berufseinsteigerin mit Kind
Sarah ist 24 Jahre alt, arbeitet als Angestellte und hat ein Kind. Sie startet 2027 mit einem Altersvorsorgedepot und zahlt 100 Euro pro Monat ein (1.200 Euro pro Jahr).
Ihre Förderung:
- Grundzulage: 390 Euro
- Kinderzulage: 300 Euro
- Berufseinsteiger-Bonus: 200 Euro (einmalig)
- Gesamtförderung im ersten Jahr: 890 Euro
- Ab dem zweiten Jahr: 690 Euro
Effektive jährliche Einzahlung: 1.890 Euro (1.200 Euro + 690 Euro Förderung)
Beispiel 2: Alleinerziehender Vater mit zwei Kindern
Mark ist 35 Jahre alt, alleinerziehend mit zwei Kindern, und verdient mittelmäßig. Er zahlt monatlich 50 Euro ein (600 Euro pro Jahr) – mehr ist nicht möglich.
Seine Förderung:
- Grundzulage: 240 Euro
- Kinderzulage Kind 1: 300 Euro – solange Kindergeldanspruch besteht
- Kinderzulage Kind 2: 300 Euro – solange Kindergeldanspruch besteht
- Gesamtförderung: 840 Euro
- Förderquote: 140 Prozent
Effektive jährliche Einzahlung: 1.440 Euro (600 Euro + 840 Euro Förderung)
Beispiel 3: Gutverdiener ohne Kinder
Johannes ist 35, gut verdienend und kinderlos. Er schöpft die Förderung voll aus und zahlt 150 Euro monatlich ein (1.800 Euro pro Jahr).
Seine Förderung:
- Grundzulage: 540 Euro
- Steuerersparnis bei 35 Prozent Grenzsteuersatz: etwa 820 Euro
- Zusätzliche Förderung über Steuer: rund 280 Euro
- Gesamtförderung: rund 820 Euro
- Förderquote: rund 46 Prozent
Effektive jährliche Einzahlung ins Depot: 2.340 Euro (1.800 Euro + 540 Euro Zulage); die Steuererstattung von rund 280 Euro fließt auf sein Konto.
Nach 32 Jahren hätte Johannes bei 6 Prozent Rendite rund 226.000 Euro im Depot – bei nur 57.600 Euro Eigeneinzahlungen. Legt er die jährliche Steuererstattung zusätzlich an, kommt er auf gut 250.000 Euro.
Beispiel 4: Vergleich mit einem ungeförderten Depot
Zur Einordnung: Hätte Johannes stattdessen monatlich 150 Euro in ein normales ETF-Depot eingezahlt, ohne staatliche Förderung, hätte er nach 32 Jahren bei 6 Prozent Bruttorendite etwa 175.000 Euro – und müsste unterwegs zusätzlich Vorabpauschale und Abgeltungssteuer auf Ausschüttungen zahlen, die die tatsächliche Rendite weiter drücken. Das Altersvorsorgedepot liegt damit vor Steuern um rund 50.000 Euro vorn, mit angelegter Steuererstattung sogar um rund 75.000 Euro. Fair verglichen muss man allerdings berücksichtigen, dass die Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot später vollständig mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, beim normalen Depot dagegen nur die Gewinne mit der Abgeltungssteuer. Unterm Strich zeigt der Vergleich dennoch die deutliche Wirkung der Kombination aus Förderung und steuerfreiem Wachstum.
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Kritik am Altersvorsorgedepot
Trotz der deutlichen Verbesserungen gegenüber Riester – und trotz der substanziellen Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren – bleibt das Altersvorsorgedepot nicht ohne Kritik. Einige Punkte sollten Anleger kennen:
Ausschluss von Hochrisikoprodukten
Fonds der Risikoklassen 6 und 7 sind nicht zugelassen. Das schließt sehr volatile, aber potenziell auch sehr renditestarke Investments aus. Für junge Anleger mit langem Anlagehorizont wäre mehr Risiko vertretbar – sie werden hier übervorsichtig beschränkt. Auch Knock-out-Zertifikate, Optionsscheine und Kryptowährungen sind explizit ausgeschlossen.
Kostendeckel: Verbesserung mit Luft nach oben
Der im verabschiedeten Gesetz auf 1 Prozent festgelegte Kostendeckel für das Standardprodukt ist eine klare Verbesserung gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Wert von 1,5 Prozent. Dennoch bleibt er im Vergleich zu günstigen ETF-Sparplänen immer noch vergleichsweise hoch. Wer nicht aufpasst, verschenkt durch Gebühren über die Jahrzehnte tausende Euro. Anleger sollten gezielt nach Anbietern suchen, die deutlich unter dem gesetzlichen Deckel liegen – die ersten veröffentlichten Konditionen zeigen, dass das vor allem bei Neobrokern und Robo-Advisors gut möglich ist.
Versicherungslösungen bleiben problematisch
Dass Versicherer fondsgebundene Rentenversicherungen als „Altersvorsorgedepot“ anbieten dürfen, wird kritisiert. Diese Produkte sind deutlich teurer als echte Depots und bieten keine nennenswerten Vorteile. Die Gefahr besteht, dass im aktiven Vertrieb die für Anleger schlechteren, aber für Anbieter profitableren Versicherungslösungen beworben werden.
Komplexität bei der Auszahlung
Die Auszahlphase bleibt komplex: Verschiedene Rentenfaktoren, unterschiedliche Konditionen je Anbieter, die Wahl zwischen Auszahlplan und Verrentung – hier wird gute Beratung benötigt, die aber kostet oder interessensgeleitet sein kann.
Staatliches Depot: Umsetzung noch ungeklärt
Das im Gesetz vorgesehene staatliche Standarddepot wirft weiterhin offene Fragen auf. Weder ist der öffentliche Träger bestimmt, noch liegt die erforderliche Verordnung vor. Ob der Staat tatsächlich eine vollständige eigene Depotinfrastruktur inklusive Kundenidentifizierung und regulatorischer Compliance aufbaut, ist offen. Zum Start im Januar 2027 wird das Staatsdepot nach heutigem Stand fehlen; Beobachter rechnen frühestens im Laufe des Jahres 2027 mit einem Angebot.
Politische Unsicherheit
Wie stabil ist die Förderung langfristig? Die Riester-Förderung wurde über die Jahre mehrfach angepasst, nicht immer zum Vorteil der Sparer. Wer heute mit 25 startet, spart für einen Zeitraum, der bis 2070 reicht. Ob die Förderung dann noch so aussieht wie heute, bleibt eine Unsicherheit.
Fazit
Das Altersvorsorgedepot ist verabschiedet, verkündet und startet am 1. Januar 2027. Es ist ein echter Fortschritt gegenüber der Riester-Rente. Die Kombination aus steuerfreiem Wachstum, staatlicher Förderung und ETF-Investments macht es für Familien, kleine und mittlere Einkommen attraktiv. Die im parlamentarischen Verfahren erzielten Nachbesserungen – Einbeziehung der Selbstständigen, eine prozentuale Zulage mit besonders hoher Förderung kleiner Beiträge, niedrigere Einstiegshürden und ein auf 1 Prozent abgesenkter Kostendeckel – sind im finalen Gesetz verankert. Wer früh anfängt, kann sich über Jahrzehnte ein beachtliches Zusatzkapital aufbauen. Eröffnen lässt sich ein gefördertes Depot allerdings erst ab Januar 2027 – Vorregistrierungen sind möglich, aber kein Muss, und wer ein paar Wochen später startet, verliert bei vollem Jahresbeitrag keine Förderung. Dennoch bleiben Kritikpunkte: Die Kostendeckelgrenze liegt über dem Niveau günstiger ETF-Sparpläne, Versicherungslösungen bleiben problematisch und das staatliche Standarddepot wird zum Start voraussichtlich fehlen. Für die meisten Förderberechtigten ist das Altersvorsorgedepot dennoch eine sinnvolle und nun auch rechtssicher geplante Ergänzung zur gesetzlichen Rente.
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Quellen und weiterführende Links
- Bundesfinanzministerium: Private Altersvorsorge für alle Einkommen und alle Generationen
- Bundesregierung: Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge (aktualisiert Mai 2026)
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot (27. März 2026)
- Deutsche Rentenversicherung: Bundesrat beschließt Riester-Nachfolge (8. Mai 2026)
- Deutscher Bundestag: Kostenhöhe bei der Altersvorsorgereform umstritten – Anhörung Finanzausschuss
- Finanztip: Altersvorsorgedepot – Riester 2.0 mit ETF-Sparplänen
- extraETF: Altersvorsorgedepot 2027 – Funktionsweise und Förderung
Stand: Ende September 2026
Hinweis: Die in diesem Artikel genannten Prognosen und Einschätzungen stellen keine Anlageberatung dar und dienen ausschließlich Informationszwecken. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse.


