SPD mit revolutionärem Steuerkonzept?

Der sogenannte „Seeheimer Kreis“, eine Gruppe als pragmatisch geltender sozialdemokratischer Bundestagsabgeordneter, kam jüngst mit einem Vorschlag, das deutsche Steuersystem zu reformieren. Im Fokus stand dabei die Besteuerung aus Kapitaleinkünften. Hier schwebt den Seeheimern eine Rolle rückwärts vor.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Seeheimer Kreis will den Spitzensteuersatz neu ordnen.
  • Der Abschaffung der Abgeltungssteuer steht die Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz gegenüber.
  • Auswirkungen bereits für Einkommen ab 25.000 Euro nachteilig.
  • Steuerkonzept brächte keine wirklichen Vorteile für Anleger.

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Die Vorschläge im Detail

Im ersten Schritt soll der Spitzensteuersatz auf 49 Prozent angehoben werden. Dies aber nicht für die geltenden Einkommensgrenzen. Hier schwebt den MdBs folgendes vor:

  • 42 Prozent ab 90.000 Euro zu versteuerndem Einkommen
  • 45 Prozent ab 125.000 Euro zu versteuerndem Einkommen
  • 49 Prozent ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen

Im Gegenzug sollen zwei Steuern entfallen. Zum einen plädiert der Seeheimer Kreis für einen vollständigen Wegfall des Solidaritätszuschlages und der Abgeltungssteuer.

Anstelle der Abgeltungssteuer schlagen die Genossen vor, Kapitaleinkünfte in Zukunft wieder mit dem persönlichen Steuersatz zu belegen.

Wie sähe die Steuerreform in der Praxis aus?

Bezieher geringerer Einkommen beziehungsweise deren Protagonisten in der Politik würden dies vermutlich positiv aufgreifen. Wer viel verdient, soll auch viel Steuern bezahlen. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass ein Spitzensteuersatz von 35 Prozent längst nicht mehr die besser Verdienenden betrifft.

Quelle: IW Köln

Beginnen wir mit einem ganz einfachen Sachverhalt. Die BfA weist in ihrem jährlichen Rentenbescheid darauf hin, dass die gesetzliche Rente nur eine Grundrente darstellt und die Bürger zusätzliche Altersvorsorge betreiben sollen. Parallel dazu fordern Experten, dass sich die Deutschen stärker in Aktien engagieren sollten, um von deren Wertentwicklungen zu profitieren.

Bisher gilt für alle Anleger, gleich ob sie in Aktien oder Anleihen oder Einlagen investiert sind, ein Steuersatz von 25 Prozent auf ihre Kapitalerträge Lebens- und Rentenversicherungen bleiben hier einmal außen vor, da andere Besteuerungsmodelle greifen.

Steuerpflichtig sind alle Erträge, die den Freibetrag von 801 Euro für Singles und 1.602 Euro für Verheiratete im Jahr übersteigen. Angenommen, ein Single hat Kapitalerträge in Höhe von 5.000 Euro im Jahr. Wie nach dem Seeheimer Kreis die Besteuerung künftig aussehen soll, zeigt die folgende Tabelle:

Steuersatz 25% 30% 35% 40% 42% 45% 49%

Steuer

1.049,75

1.259,70

1.469,65

1.679,60

1.763,58

1.889,55

2.057,51

Bereits ein Steuersatz von 30 Prozent führt zu einer massiven Mehrbelastung des Sparers.

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Sonderfall Dividendenzahlungen

Der Ordnung halber muss allerdings erwähnt werden, dass es bei Dividenden zwei Formen der Besteuerung gibt. Im Rahmen der Bardividende führt das ausschüttende Unternehmen die anteilige Steuer zuzüglich des Solidaritätszuschlages vor Ausschüttung an den Anteilseigner ab. Damit entfällt für diesen die Steuerpflicht. Die Bank erhält eine Mitteilung darüber und zahlt die Dividende ohne erneuten Steuerabzug an den Anleger aus. Schöpft der Sparer seinen Freibetrag in Höhe von 801 / 802 Euro nicht aus, kann er die gezahlte Steuer im Rahmen der Steuererklärung zurückfordern.

Anders verhält es sich bei der Bruttodividende. In diesem Fall führt die Bank die fällige Abgeltungssteuer zuzüglich des Solidaritätszuschlages, unter Berücksichtigung des Freibetrages, an das Finanzamt ab.

Spannend wären die Überlegungen des Seeheimer Kreises in Bezug auf die Doppelbesteuerung bei Dividendenzahlungen. Ein Unternehmen muss am Ende des Jahres, nach Ermittlung des Gewinnes, darauf Steuern abführen. Das hat es mit jedem Privathaushalt gemeinsam. Schüttet es jetzt Dividenden an die Aktionäre aus, fallen erneut Steuern darauf an. Das ist ungefähr so, als ob ein Familienvater am Ende des Monats nach Hause kommt, aus seinem versteuerten Nettoeinkommen den Kindern das Taschengeld bezahlen möchte und die Kinder darauf erneut Einkommensteuer abführen müssen. Macht keiner, ist aber bei Dividendenzahlungen gängige Praxis.

Im Zusammenhang mit der Besteuerung von Renten hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2002 entschieden, dass eine Doppelbesteuerung grundsätzlich unzulässig ist (1).

Für Rentner, die einen großen Teil ihrer Rente aus Dividenden finanzieren, hätte der Vorschlag der SPD-Gruppe fatale Folgen.

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Das Halbeinkünfteverfahren

Lebensversicherungen werden unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert. Das bedeutet, dass die Ablaufleistung um die gezahlten Beiträge bereinigt und die Differenz zur Hälfte besteuert wird. Angenommen, ein Versicherungsnehmer erhält eine Ablaufleistung von 150.000 Euro. Die Summe der gezahlten Beiträge liegt bei 50.000 Euro. Der Steuerpflicht gemäß Abgeltungssteuer unterliegt die Hälfte von 100.000 Euro, 50.000 Euro. Ohne die Berücksichtigung des Solidaritätszuschlages fallen 12.500 Euro an Steuern an. Der Sparer erhält aus seinem Vertrag in der Summe 137.500 Euro. Welches Bild ergibt sich aber nach dem Seeheimer Modell? Greifen wir noch einmal auf die Tabelle mit den Steuersätzen zurück:

Steuersatz 25% 30% 35% 40% 42% 45% 49%

Steuer

12.500

15.000

17.500

20.000

21000

22.500

24.500

Auszahlungsbetrag

137.500

135.000

132.500

130.000

129.000

127.500

125.500

Die Attraktivität von Lebensversicherungen, die aktuell schon stark eingebüßt hat, dürfte noch weiter sinken.

Schauen wir einmal, wie die Steuerverteilung in Deutschland aussieht und wer von den Ideen der Genossen am stärksten betroffen ist:

Quelle: Wikipedia

Fakt ist, betroffen sind die Einkommen zwischen 15.000 Euro und 80.000 Euro. Bereits Einkommen ab 25.000 Euro würden durch die Vorschläge der SPD-Mitglieder schlechter gestellt. Der Gedanke, eine gerechte Umverteilung zu erreichen, wird durch einige nackte Zahlen leider widerlegt.

Was dem Seeheimer Kreis sonst noch vorschwebt

Durchaus lobenswert ist allerdings der Gedanke, die Mehrwertsteuer endlich zu vereinfachen. Ein reduzierter Steuersatz auf alle Dinge des täglichen Verbrauchs wäre ein Anfang. Ein Freibetrag auf Erbschaften in Höhe von einer Million Euro brächte ebenfalls Vorteile, genauso wie die Verteilung auf Erbschaftssteuer bei Unternehmen auf zehn Jahre.

Uwe Rabolt

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