Anlageformen

Anlageform – Einmalanlage 

Eine Einmalanlage ist die einmalige Einzahlung eines größeren Betrages zum Kauf von Fondsanteilen. Diese funktioniert wie eine Anlage in Wertpapiere. Hierbei wird ein fester Anlagebetrag per Einmalanlage in Fondsanteile gewandelt.

Fonds-Einmalanlage beliebt

Die Einmalanlage in Fonds gehört zu den beliebtesten Formen der Einmalanlage in Wertpapiere. Diese Anlageform bietet, z.B. im Vergleich zum Einzelinvestment in Aktien, wegen der Breite der Investments sowie der verschiedenen Anlageschwerpunkte zahlreiche Möglichkeiten für ein diversifiziertes Portfolio. In welche Fonds der Anleger dabei investiert, hängt lediglich davon ab, welches Anlageziel er verfolgt, welchen Zeithorizont er besitzt bzw. zu welchem Anlegertyp er zählt.

Einmalanlage bietet Flexibilität

Investoren müssen sich bei einer Einmalanlage nicht auf eine Laufzeit festlegen, wobei sie absolut ungebunden bleiben. Der Anleger entscheidet selbst, wann er seine Fondsanteile wieder zu Bargeld machen will. Er kann die anfängliche Einmalanlage selbstverständlich auch jederzeit aufstocken oder auch in andere Fonds tauschen.

Wenn der Investor das angelegte Kapital unvorhergesehen und kurzfristig benötigt, kommt er bei einer Einmalanlage meist problemlos und ohne zusätzliche Kosten an sein Kapital.

Kosten heutzutage erträglicher

Bei kurz- bis mittelfristiger Einmalanlagen wirkt sich nachteilig aus, dass der zu zahlende Ausgabeaufschlag, der zwischen 4% und 6% der Erwerbskosten betragen kann, anfällt. Noch vor zehn Jahren führte dies oft dazu, dass die Investoren im Zweifel zu einer anderen Anlageart tendierten.

Seit einigen Jahren allerdings schaffen verschiedene Fondsvermittler im Internet Abhilfe. Diese gewähren Anlegern für Sparpläne und Einmalanlagen in der Regel 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag, wobei dann meist eine Mindestanlagesumme zu beachten ist. Je nach Depotbank variiert diese häufig zwischen 500 Euro und 2.500 Euro.

Die auch zu früheren Zeiten übliche, jährlich anfallende Management- oder Verwaltungsgebühr sowie die entsprechenden Depotgebühren haben sich dagegen nicht verändert.

Service-Vorteile beachten

Manche Anbieter bieten ihren Kunden den besonderen Service, in einem Depot Fonds als Einmalanlage oder Sparplan sowie zusätzlich Wertpapiere zu verwahren. Damit lässt sich Geld für zusätzliche Depots und Arbeitsaufwand bei der Zusammenführung der Depotauszüge für die Jahressteuererklärung einsparen. 

Hier geht es zum Depot-Vergleich

Anlageform – Sparplan 

Die meisten Sparpläne werden von Banken angeboten. Bei dieser Anlageform werden beispielsweise Sparkonzepte mit jährlich steigendem garantiertem oder variablen Zins angeboten. Je nach Zinsentwicklung kann dies von Vorteil oder zum Nachteil sein.

Die Verfügbarkeit ist auch ein wichtiger Punkt bei einem Sparplan. Man ist je nach Vertrag an die vereinbarte Vertragslaufzeit fest gebunden Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Spareinlage mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist vorzeitig aufzulösen.

Meist recht lange Laufzeiten

Normalerweise liegt die Laufzeit für einen Sparbrief zwischen 2 und 6 Jahren, der Anlagezeitraum kann aber auch bis zu 10 Jahren betragen. Bei einem solchen Sparbrief wird ein verfügbarer Geldbetrag auf ein oder mehrere Jahre vertraglich zugesichert zu einem Festzins angelegt.

Dies hat den Vorteil, dass Kauf und Verwahrung eines Sparbriefs gebührenfrei sind, wobei er keinerlei Kursschwankungen unterworfen ist. Nachteilig ist, dass man für den festgelegten Zeitraum nicht über den angelegten Sparbetrag verfügt werden kann.

Auf- und Abzinsung

Beim Sparbrief sollte zwischen Aufzinsung und Abzinsung unterschieden werden. Aufgezinste Sparbriefe sind dadurch gekennzeichnet, dass die Zinsbeträge jährlich dem Anlagebetrag gutgeschrieben und mitverzinst werden. Bei abgezinsten Sparbriefen werden die Zinsen im Voraus berechnet und vom Anlagebetrag subtrahiert. Daher ist ein um diesen Zinsbetrag geringerer Geldbetrag in den Sparbrief einzuzahlen.

Grob dargestellt kann man zwischen Ausschüttenden Anlagen, Thesaurierenden Anlagen und Abgezinsten Anlagen differenzieren, womit sich die wichtigsten Sparbriefangebote gut vergleichen lassen. Die größte Verbreitung besitzt die Ausschüttende Anlage, bei der ein fester Geldbetrag investiert wird und die Zinsen jährlich ausgezahlt werden. Bei der Thesaurierenden Anlage werden die gutgeschriebenen Zinsen am Ende des Anlagezeitraumes mit dem Sparbetrag ausgezahlt.

Hier geht es zum ETF-Sparplan-Vergleich

VL-Sparplan 

Anleger, die einen Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen besitzen, müssen sich für ein Vermögenswirksame Leistungen Sparprodukt entscheiden. Hierbei kommt ein Bausparplan, eine Lebensversicherung oder auch ein Fondssparplan in Betracht. Wenn der Investor von staatlichen Sparzulagen profitieren möchte, muss er sich zwischen einem Bausparplan (mit bis zu 9% staatliche Förderung) und einem VL-Fondssparplan (mit bis zu 18% staatliche Förderung) entscheiden.

Wenn der Anleger einen VL-Sparvertrag abgeschlossen hat, erhält er eine Bescheinigung, er seinem Arbeitgeber vorlegen muss. Sobald die Bescheinigung über den Abschluss einer VL vorliegt, kann der Arbeitgeber den entsprechenden Betrag auf den Sparvertrag des Arbeitgebers überweisen. Der Sparer erhält jeweils zum Jahresende eine schriftliche Bestätigung über die Höhe des VL- Erspartem für den jährlichen Steuerausgleich.

Kein neues Gesetz

Das Vermögensbildungsgesetz ist bereits 40 Jahre alt. Nach der Einführung im Jahre 1961 ist es mehrfach verändert auf aufgebessert worden. Die letzte Änderung erfolgte im Jahre 1999 durch das 3. Vermögensbildungsgesetz und im Dezember 2003 durch das Haushaltsbegleitgesetz. Seit 2004 gelten die aktuellen Bestimmungen.

VL-Sparpläne doppelt attraktiv

VL-Sparpläne werden doppelt gefördert. Einerseits durch eine staatliche Sparzulage, andererseits durch einen Arbeitgeberanteil vom Arbeitgeber, die die Eigenleistung des Sparers mindert. Das Sparen in Aktienfonds wird vom Staat mit 18% Sparzulage auf maximal 400 Euro pro Jahr belohnt. Beim Bausparen beträgt die Sparzulage 9% auf maximal 470 Euro pro Jahr. Die Sperrfrist für den VL-Sparvertrag beträgt 7 Jahre, wobei beim Aktienfonds nach 6 Jahren Beitragszahlung ein Ruhejahr folgt.

Überdurchschnittliche Renditen

Die durchschnittliche Wertentwicklung eines VL-Fonds-Sparplanes aller 7-Jahres-Perioden seit 1962 liegt laut offiziellen Erhebungen bei 11,19% inklusive Sparzulage. Die Rendite eines VL-Bausparvertrages liegt inklusive Sparzulage bestenfalls bei 6,95%.

Begrenztes Angebot

Das Angebot von Fondssparplänen, die Vermögenswirksame Leistungen angeboten werden, ist begrenzt. Investoren können nicht jeden Fonds als VL-Sparplan wählen. Darüber hinaus gilt die staatliche Förderung nur für Aktienfonds – für Renten- und Mischfonds ist dies nicht möglich.

Dennoch empfehlenswert

Es liegt auf der Hand, dass Aktienfonds höhere Renditechancen als Banksparpläne oder Bausparverträge bieten, wobei das Verlustrisiko höher als bei diesen Anlageformen ist. Fondsneulinge oder Investoren, die für höhere Renditechancen ein gewisses Risiko in Kauf nehmen möchten, sind mit Fondssparplänen als VL-Anlage dennoch bestens bedient.

Hier geht es zum Fondssparplan-Vergleich

Möglichkeit Entnahme-Plan 

Bei einem Fonds-Entnahmeplan kann sich der Anleger aus seinem Investmentvermögen, das in der Regel eine bestimmte Höhe haben muss, regelmäßig Beträge auszahlen lassen. Dabei kann der Investor selbst entscheiden, in welchen Zeiträumen er sich das Geld auszahlen lässt und wie hoch die Raten sind. 

Frei bestimmbar

Ob neben den erwirtschafteten Erträgen auch Teile seines Vermögens ausgezahlt werden sollen (Auszahlplan mit Kapitalverzehr) oder ob ihm nur die von seinem Kapital erwirtschafteten Erträge zufließen sollen (Auszahlplan mit Kapitalerhalt; eine ewige Rente), entscheidet der Anleger selbst. Auszahlungspläne werden oft zur Schaffung einer Zusatzrente im Ruhestand genutzt.

Über alle Fonds-Segmente hinweg

Die regelmäßigen Auszahlungen bei Fonds-Entnahmeplänen werden durch den Verkauf von Anteilen an Investmentfonds finanziert. Dabei kann das Vermögen auf verschiedene Fondsarten – etwa Aktienfonds, Rentenfonds oder Offene Immobilienfonds – verteilt werden. Zuzahlungen oder zusätzliche Auszahlungen sind genauso möglich wie die Auflösung des Investmentdepots.

Vorteile beim Anleger

Normalerweise hat der Investor große Flexibilität bei der Höhe der Entnahmen. So ist es möglich, vorübergehend weniger oder mehr Kapital entnehmen, als ursprünglich vorgesehen war. Der Anleger entscheidet also im Bedarfsfall problemlos neu über die Höhe der Zusatzrente. Darüber hinaus ist es auch problemlos möglich, den ganzen Entnahmeplan auch vorzeitig stoppen, indem das gesamte Kapital aus dem Fonds ausgezahlt und anderweitig angelegt werden kann.

Der Entnahme-Plan kann individuell zusammengestellt werden und damit hat der Anleger die volle Entscheidungsgewalt darüber, in welche Fonds er sein Kapital investiert. Theoretisch ist das Umschichten in andere Fonds möglich, hier sollten allerdings die Kosten im Blick behalten werden.

Im Falle eines vorzeitigen Ablebens des Anlegers ist das Kapital nicht verloren wie beispielsweise bei einer privaten Rentenversicherung. Das noch vorhandene Kapital geht an die Erben über.

Nachteile sind einzubeziehen

Bei hohen Aktienanteilen im Depot sollte der Anleger die Möglichkeit unvorhergesehener Kurseinbrüche immer im Auge behalten. Hier kann er die Verluste oft nicht aussitzen, weil er monatlich Beträge entnehmen möchte. Somit kann das Kapital schneller aufgezehrt werden, als es er es vorher kalkuliert hat.

Gegenmaßnahmen wirkungsvoll

Als Gegenreaktion kann der Anleger jedoch den Rentenanteil in seinem Depot vor dem Abschluss eines Absparplans erhöhen. Damit senkt er das Risiko Aktienmarkt-bedingter Talfahrten seines Portfolios.

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