ETF-Anbieter insolvent – das passiert mit Ihrem Geld
Die Geldeinlage eines Girokontos beispielsweise ist bis 100.000 Euro geschützt.
Das gilt jedoch nicht automatisch für alle anderen Kapitaleinlagen. Wir erklären was mit ihren ETFs geschieht, falls der Anbieter pleitegeht.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Geldeinlage eines Girokontos ist bis 100.000 Euro geschützt
- das gilt nicht automatisch für alle anderen Kapitaleinlagen
- was geschieht mit ETFs, wenn Anbieter pleitegeht
Inhaltsverzeichnis
Wie sind replizierende ETFs abgesichert?
Replizierende ETFs fallen bilanziell in die Kategorie des Sondervermögens und sind dadurch gesetzlich geschützt. Damit sind ETFs gemeint, bei denen Wertpapiere des Index erworben werden.
Aktuelle Lage
- § 1 Absatz 10 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB):
- Sondervermögen sind inländische Investmentvermögen in Vertragsform, die von einer Verwaltungsgesellschaft für Rechnung der Anleger nach Maßgabe dieses Gesetzes und den Anlagebedingungen, nach denen sich das Rechtsverhältnis der Verwaltungsgesellschaft zu den Anlegern bestimmt, verwaltet werden.
- § 92 Absatz 1 Satz 2 KAGB:
Das Sondervermögen ist von dem eigenen Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft getrennt zu halten. - § 100 Absatz 1 KAGB:
Erlischt das Recht der Kapitalverwaltungsgesellschaft, ein Sondervermögen zu verwalten, so geht, - 1. wenn das Sondervermögen im Eigentum der Kapitalverwaltungsgesellschaft steht, das Sondervermögen auf die
Verwahrstelle über, - 2. wenn es im Miteigentum der Anleger steht, das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Sondervermögen auf die Verwahrstelle
über. - § 100 Absatz 2 KAGB:
Die Verwahrstelle hat das Sondervermögen abzuwickeln und an die Anleger zu verteilen.
Diese Einordnung zum Sondervermögen bedeutet konkret, dass die ETF-Anlage nicht in das Eigenkapital des Emittenten fließt. In der Bilanz der Kapitalverwaltungsgesellschaft werden die Kundengelder nicht angegeben. Sie als Kunde haften nicht für Schulden des Brokers.
Das ETF-Vermögen wird gesondert vom Vermögen der Anlagegesellschaft verwahrt. Es befindet sich bei einer Depotbank. Sollte der Emittent insolvent gehen, hat laut Gesetz die Depotbank das Verfügungsrecht über das dort geparkte Vermögen. Die Depotbank wiederum ist verpflichtet die Anteile an die jeweiligen Anleger auszugeben. Die Folge: Es besteht für Sie als Kunde ein 100-prozentiger Schutz und somit kein Ausfallrisiko.
Sollte der Broker bankrottgehen, kann er das Kapital aus den ETFs nicht antasten.
Surftipp: Alles Wichtige rund um einen Depotwechsel »
Was soll ich tun, wenn der Broker Insolvenz anmeldet?
Wenn der Emittent insolvent ist, behalten Sie als Anleger den vollen Zugriff auf Ihre Fonds, da diese kein Bestandteil der Insolvenzmasse werden. Sie können dann mit ihren ETFs zu einer anderen Verwaltungsgesellschaft wechseln.
Ausnahme: Swap ETFs
Man unterscheidet beim Anlegerschutz zwischen der Zusammensetzung der ETFs. Obige Ausführungen gelten für alle replizierenden ETFs, aber Swap ETFs bilden einen Sonderfall.
Swap ETFs sind solche, bei denen nur ein bestimmter Anteil der Wertpapiere gekauft werden. Hierbei ist das Ziel den Index nachzubilden, aber nicht durch den Erwerb der entsprechenden Wertpapiere, sondern durch Tauschgeschäfte mit den Swap-Partnern, die dann die Erträge des zugrundeliegenden Index auszahlen. Im Ergebnis erhält man die gleichen Gewinne, ohne dass der Index physisch nachgeahmt wird. Swap ETFs gehören nicht komplett zum Sondervermögen.
Trotzdem existiert auch hier nur eine sehr geringe Ausfallgefahr. Nach der Fondsrichtlinie UCITS-Ⅲist das Ausfallrisiko auf maximal zehn Prozent des Fondsvermögen limitiert, da die Swap Geschäfte aufgelöst und Ihre Anteile zurückgegeben werden, wenn Sie an die zehn Prozent Schwelle gelangen.
Tipps, um einen seriösen Broker zu erkennen
Auch wenn Sie vor Ausfällen geschützt sind, stellt ein Brokerwechsel einen Aufwand da, den Sie vermutlich gerne vermeiden möchten.
Daher können wir Ihnen einige Tipps an die Hand geben, um das Risiko, dass Ihre Verwaltungsgesellschaft bankrottgeht, so gering wie möglich zu halten.
- Vergleichen Sie verschiedene Anbieter in Ruhe und überstürzen Sie Ihre Entscheidung nicht.
- Wählen Sie einen Anbieter, der seinen Sitz in Deutschland hat und somit den staatlichen Regulierungsbehörden, wie der Bafin, untersteht.
- Günstig heißt nicht immer besser. Begutachten Sie das Auftreten Ihres Brokers. Dazu gehören auch die Berichte anderer Kunden. Ein schneller und umfangreicher Kundenservice kann auch für ein seriöses Unternehmen sprechen.
- Natürlich möchte der Broker möglichst viele Kunden anwerben. Trotzdem ist eine seriöse Aufklärung ein Indiz für ein funktionierendes Unternehmen. Dazu zählt auch die Erläuterung von möglichen Risiken.
- Nehmen Sie Abstand von unrealistischen Renditeversprechen in sehr hohem Vermögensbereich. Zusicherungen, dass sich Geldanlagen ohne jegliche Risiken in jedem Falle auszahlen, sind ebenso realitätsfern.
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