Ausschüttende Auszahlung
Bei den Auszahlungsmodi von Investmentfonds unterscheidet man thesaurierende und ausschüttende Varianten. Bei der ausschüttenden Spielart der Verwendung von Fondserträgen werden im Gegensatz zu thesaurierenden Fonds die Erträge wie Zinsen und Dividenden direkt an den Anleger ausgezahlt.
Jährliche Ertragsauszahlung
Im Normalfall erfolgt die Ausschüttung im jährlichen Rhythmus. Somit werden also die Erträge meist nicht unmittelbar ausgeschüttet, sondern zunächst dem Fondsvermögen zugeführt und bis zur nächsten Ausschüttung angesammelt. Dabei verringert sich durch die Ertragsausschüttung das Fondsvermögen, was zu Kursausschlägen und zu einem niedrigeren Anteilswert führt.
Viele Depotbanken investieren die Ausschüttungen allerdings automatisch direkt wieder in neue Fondsanteile. Damit wird ein ausschüttender Fonds im Prinzip ebenfalls oft wie ein thesaurierender Fonds behandelt. Die Anlage in neue Fondsanteile erfolgt dann lediglich auf Ebene der Depotbank.
Besteuerung macht keine Unterschiede
Für die Besteuerung von Investmentfonds spielt es keine Rolle, ob die jährlichen Erträge im Fonds thesauriert oder an den Anleger ausgeschüttet werden. In jedem Fall wird die zunächst die Steuer mit dem angegebenen Steuersatz in Abzug gebracht.
Bei der Berechnung von Renditen wird angenommen, dass Erträge kontinuierlich über das Jahr verteilt anfallen und zunächst dem Fondsvermögen zugeführt werden. Hierdurch wächst der Wert des Fonds von Monat zu Monat. Bei ausschüttenden Fonds erfolgt schließlich zum Jahresende die Auszahlung der um die Steuer geminderten Erträge an den Anleger. Dadurch verringert sich im Gegenzug der Wert des Fonds um die Auszahlung und die anfallende Steuer.
Seit 2009 Abgeltungssteuer
Gleichgültig, ob die Erträge ausgezahlt oder wieder im Fonds investiert werden, sind diese zunächst zu versteuern, da hier ab 2009 die Abgeltungssteuer in Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer anfällt.