Bonusaktien
Bonusaktien sind eine andere Form von Gratisaktien. Es sind Anteile, die von einer Aktiengesellschaft oder einem Dritten neben der Dividende an die Aktionäre ausgegeben werden. Beispielweise können Bonusaktien als Treueprämie für eine bestimmte Haltefrist in Umlauf gebracht werden. Sie stammen nicht aus einer Kapitalerhöhung.
Beispiel: Börsengang Deutsche Telekom
Die emittierten Aktien der Deutschen Telekom des ersten Börsengang aus 1996 wurde als Anreiz für Privatanleger, diese Papiere nach dem Erstemissionstag zu halten, nach Ablauf einer Haltefrist von 3 Jahren der Anspruch auf eine Bonusaktie für je 10 gehaltene T-Aktien eingeräumt.
Bei den beiden folgenden Emissionen in den Jahren 1999 und 2000 wurden ebenfalls nach einer Haltefrist von einem Jahr Treueaktien gewährt. Pro Person war die Anzahl der bezugsfähigen Treueaktien aus dem ersten Börsengang auf 30 Stück pro Person begrenzt, bei den nachfolgenden beiden Börsengängen gab es keine Limitierung.
Viele Anteilseigner hatten allerdings mit ihrer Spekulation auf die Bonusaktien kein Glück, da die von ihnen erworbenen Aktien mit dem Platzen der Internet-Blase erheblich an Wert einbüßten, so dass sie nach erheblichen theoretischen Gewinnen (auf dem Papier) am Ende bestenfalls wieder bei Plus/Minus-Null dastanden.
Bonusaktien sind steuerpflichtig
Bonusaktien sind Abgeltungsteuer-pflichtiger Kapitalertrag – und zwar in Höhe des Kurswerts der erhaltenen Aktien. Da kein Geld fließt, muss die depotführende Bank die einzubehaltende Abgeltungsteuer vom Kunden anfordern oder ein Konto belasten.
Bonusaktien sind nach deutschem Steuerrecht als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Veranlagungszeitraum der Vereinnahmung zu versteuern. Für die Ermittlung der Einkünfte ist nach der Verwaltungsauffassung der niedrigste Kurswert der Aktien entscheidend, der am Tag der Buchung in das Depot (der Treueaktien) an einer Aktienbörse gehandelt worden ist.
In Deutschland gelten Bonusaktien einkommenssteuerlich als zum Zeitpunkt der Ausgabe der Bonusaktien erworben.