Dachfonds
Dachfonds (engl. fund of funds) sind Investmentfonds, die das Kapital ihrer Anteilseigner wiederum in Anteilen von Investmentfonds anlegen. Die Fonds, in die das Geld der Dachfonds-Investoren angelegt wird, bezeichnet man als Zielfonds. Ferner gibt es auch Dachfonds, die sich auf eine bestimmte Asset-Klasse oder ein bestimmtes Thema spezialisieren. Hierzu gehören u.a. Dach-Hedgefonds, die in einzelne Hedge-Fonds investieren.
Ein Dachfonds, der in Deutschland zugelassen ist, stehen alle ebenfalls in Deutschland zugelassenen Investmentfonds offen, die nicht selbst Dachfonds, Spezialfonds oder geschlossene Fonds sind. Die Einschränkung soll eventuelle Kaskadeneffekte vermeiden. Darüber hinaus darf ein einzelner Zielfonds einen Anteil von 20 Prozent am Gesamtvermögen des Dachfonds nicht überschreiten. Zudem ist es einem Dachfonds nicht gestattet, mehr als 10 Prozent der Anteile am Vermögen des Zielfonds zu halten.
Die Neuregelung der Dachfonds fand erst 1998 statt, vorher waren solche Finanzprodukte jahrzehntelang verboten, nachdem der erste Dachfonds FOF (Fund Of Fonds), der 1962 durch die Gesellschaft Investors Overseas Services (IOS) aufgelegt wurde, aufgrund von Verschleierung, Veruntreuung und einer Art Schneeballsystem in den 70iger Jahren in die Insolvenz gegangen war.
Dachfonds werden oft als teure Verwaltungsform bezeichnet. Es ist allerdings kaum von der Hand zu weisen, dass es bei den Dachfonds eine zusätzliche Managementebene des Dachfondsmanagers neben dem Management der Zielfonds gibt, die natürlich weitere Kosten verursacht. Selbstverständlich wird aber der Dachfonds, schon weil er als Großkunde auftritt, vom Zielfonds-Management völlig andere Konditionen eingeräumt bekommen als der Privatanleger selbst. Einige Dachfondsmanagements bieten erfolgsabhängige Gebührenmodellen an, die sogenannte „performance fee“.
Die Mehrzahl der Dachfonds kann wegen der anfallenden Fondsmanagementvergütungen der Zielfondsmanager in der Kostenbelastung nicht mit Einzelfonds konkurrieren. Größter Vorteil des Dachfonds ist, dass er über Fonds und Fondsmanager diversifiziert, während Einzelfonds diese Breite nicht bieten können. Der Fondsmanager des Dachfonds kann die einzelnen abzudeckenden Marktsegmente mit den jeweils attraktivsten Fonds belegen. So wird es ermöglicht, praktisch jedes Rendite-Risiko-Profil darzustellen. Der Anleger hat die Vorteile eines breit diversifizierten und aktiv gemanagten Portfolios.
Somit ist es mit derartigen Konstruktionen möglich, nicht nur über einzelne Wertpapiere zu streuen, sondern auch über verschiedene Fondsmanager und Fondsgesellschaften. Jedoch ist für diesen Diversifikationsaspekt die Unabhängigkeit des Dachfondsmanagements unabdingbar. Hierbei muss sicher gestellt sein, dass nicht verstärkt Fonds eines bestimmten Hauses (möglicherweise die der eigenen Haubank) berücksichtigt werden. Daneben fordert die Diversifikation auch große Anstrengungen bei der Allokation, damit sich keine allzu deutlichen Überschneidungen ergeben. Diese würden Diversifikation ausblenden und möglicherweise Klumpenbildungen hervorrufen.
Größte Nachteile der Dachfonds-Finanzprodukte ist in der Regel nicht nur die bereits angesprochene Kostenebene sondern vor allem auch Schwächen bei der Transparenz, da es einem Privatanleger kaum möglich sein dürfte, aus nur Teil-Aspekte der Einzeltitelauswahl bzw. -beurteilung einschätzen zu können.
In seiner Entscheidungsfreiheit kann der Dachfondsmanager kann bei der Auswahl auf Fonds zurückgreifen, die weit über das übliche Angebot offener Publikumsfonds hinausgeht. Falls der Dachfonds auch Anteile an inzwischen für neue Investoren geschlossenen Fonds (z.B. aufgrund eines erreichten Volumens) bezogen hat, hat der Anleger hier die Möglichkeit (nahezu zu jedem Zeitpunkt) über das Dachfondsvermögen an attraktiven Investitionsideen zu partizipieren, die ihm als Privatanleger nicht offen stehen würde.
Steuerlich sind Dachfonds in Deutschland mit allen anderen Investmentfonds gleichgestellt, was bedeutet, dass seit 2008 dem Anleger erst mit der Veräußerung der Fondsanteile ein insgesamt steuerpflichtiger Ertrag aus Kursgewinnen zufließt.