Feindliche Übernahme
Eine feindlichen Übernahme sind aus Sicht der Führung eines Unternehmens die Handlungen eines externen Investors, dessen Absicht es ist, dieses Unternehmen zu erwerben. Er wendet sich daher direkt an die Eigentümer des Unternehmens (Aktionäre), ohne vorab die Einwilligung des Übernahmekandidaten eingeholt zu haben. Im Normalfall wird dies mithilfe eines öffentlichen Übernahmeangebots praktiziert.
Die Bezeichnung „feindlich“ erklärt sich aus der ablehnenden Haltung des Managements des Übernahmekandidaten. Eine derartige Übernahme ist der Kauf der Kapitalmehrheit an einem Unternehmen gegen den Willen von dessen Vorstand, Aufsichtsrat oder Belegschaft. Experten sprechen daher bei einer „feindlichen“ auch von einer „unkoordinierten“ Unternehmensübernahme.
Im Gegenteil freundlich
Wenn der Übernahmekandidat zustimmt, wird dies als „freundliche“ Übernahme bezeichnet. Im Regelfall werden feindliche Übernahmen meist in ihren Bedingungen, z.B. beim Preis oder auch durch Zusagen über Bestand von Standorten und anderes nachgebessert und schließlich vom Management oder Aufsichtsrat des Übernahmekandidaten akzeptiert.
Investor vor Problemen
Der Investor besitzt durch die direkte Ansprache der Eigentümer im Normalfall nur die Informationen, die allgemein zugänglich sind. Wenn die Transaktion abgeschlossen ist, sind Überraschungen durch Fehleinschätzungen nicht selten. Die Chancen, die sich aus der Übernahme ergeben, muss demnach vom Management also sehr hoch bewertet werden.
Aktionäre profitieren von der „feindlichen Übernahme“
Die Aktionäre der Gesellschaft, die übernommen werden soll, sind als Einzige in der Lage, die Übernahme verhindern. Dies ist ihnen möglich, wenn sie ihre Aktien dem Bieter nicht offerieren. Der Investor wird natürlich versuchen, genau das zu verhindern, indem er das Kaufangebot für die Aktien höher ansetzt als es dem (Börsen-) Wert der Anteile entspricht.
Für viele Aktionäre, deren vorrangige Ziele finanzieller Natur sind, ist ein solches Angebot ein Gewinn. Wenn sich eine Minderheit an Aktionären findet, die die Offerte nicht angenommen haben, können diese unter bestimmten Bedingungen später über einen Squeeze-out zum Verkauf der Aktien gezwungen werden.
Verteidigungsmaßnahmen gegen feindliche Übernahmen
Das Management der zu übernehmenden Gesellschaft hat verschiedene Möglichkeiten sich gegen eine feindliche Übernahme zu wehren. Die Unternehmensführung kann das Angebot des Fremdkonzerns als zu niedrig kritisieren, um damit die Aktionäre von einem Verkauf abzuhalten oder um eine Nachbesserung des Angebots zu erwirken.
Das Management kann während der Phase der feindlichen Übernahme aktiv nach einem weiteren Käufer, einen sogenannten „weißen Ritter“ suchen. Ebenso kann die von der Übernahme bedrohte Gesellschaft durch fremdfinanzierte Unternehmenskäufe selbst soweit erweitern. Dies mit dem Ziel, dass der entstehende neue Konzern durch die so entstandenen Verpflichtungen als Übernahmekandidat unattraktiv wird.