Fusion 

Die Fusion (engl.: merger) bedeutet vom Ursprung her den Zusammenschluss oder Verschmelzung von zwei Gesellschaften zu einem Unternehmen, was eine besondere Form der Unternehmensübernahme darstellt.  Dem heutigen Sprachgebrauch nach bezieht sich aber der Begriff Fusion auf jeden Zusammenschluss zweier etwa gleichwertiger Unternehmen. 

Dies ist auch unabhängig von der rechtlichen Ausgestaltung, d. h. einschließlich Unternehmenskäufen, der ursprünglich als Akquisition (engl.: acquisition) bezeichnet wurde.  Daher ist in Deutschland die englische Bezeichnung „Mergers & Acquisitions“ (Zusammenschlüsse und Übernahmen) auch als Abkürzung „M&A“ gebräuchlich. 

Wachstum als wichtigstes Unternehmensziel 

Das wichtigste Ziel einer Fusion ist es, den Gewinn langfristig zu maximieren. Zielführend ist zunächst einmal Wachstum: Auf neuen, prosperierenden Märkten, die sich mithilfe einer Fusion erschließen lassen, ist das Wachstum des Unternehmens mit wenig Konkurrenz schnell zu erwarten. Externes Wachstum ist durch eine Unternehmensverbindung möglich. Hierbei wird meist ein Unternehmen von einem anderen übernommen. 

Erstrebenswert ist daneben Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, wobei neudeutsch der Begriff Synergieeffekt zum Tragen kommt. Durch den Abbau oder durch die Zusammenlegung von doppelt vorhandenen Abteilungen nach der Fusion werden Rationalisierungseffekte erzielt. Der Austausch von in den Gesellschaften vorhandenem Know-How soll den Anstieg der Wirtschaftlichkeit mit sich führen. 

Das Risiko für die zusammengeschlossenen einzelnen Gesellschaften durch Aufteilung des Risikos auf mehrere Partner bei der Kooperation bzw. durch Diversifikation in neue Produkte und Märkte bei der Konzentration soll sich reduzieren. 

Fusion in verschiedenen Stufen 

Eine Fusion ist normalerweise durch folgenden Phasen gekennzeichnet: die Strategie- und Planungsphase, die Kontakt- und Sondierungsphase, ein Letter of Intent (LoI), die Analyse- und Verhandlungsphase, die Abschlussphase sowie die Post-Audit-Phase. 

Die Fusion selbst wird maßgeblich von den handelnden Akteuren und den Eigenarten der zu beteiligten Gesellschaften bestimmt. 

Übernahmerichtlinien entscheidend  

Hinsichtlich der Fusion börsennotierter Gesellschaften existiert eine Übernahmerichtlinie der Europäischen Union. In Deutschland wird dies durch das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz geregelt. In Österreich ist die Übernahmerichtlinie im Übernahmegesetz dargestellt. In der Schweiz werden die Sachverhalte durch das Börsengesetz geregelt. 

Die Erfolge von Fusionen & Übernahmen sind oft geringer als erwartet, da sich Skaleneffekte nicht einstellen oder durch Koordinationskosten überkompensiert werden.

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