Genussscheine 

Der Genussschein ist ein gesetzlich nicht geregeltes Wertpapier, das je nach Gestaltung der verbrieften Rechte eher einer Aktie und damit Eigenkapital oder aber einer Anleihe und damit Fremdkapital nahe kommt. 

Genussscheine stehen hinten an 

Im Regelfall werden Genussscheine nachrangig gestaltet, was bedeutet, dass die Verbindlichkeiten im Insolvenzfall erst nach den Forderungen der anderen Fremdkapitalgläubiger erfüllt werden. Die Genussscheine versprechen wie eine Anleihe in der Regel die Rückzahlung des Anlagebetrages zum Nominalwert am Laufzeitende sowie einen jährlichen Zinsanspruch. 

Allerdings hängt die Höhe der nicht garantierten Verzinsung wie die Dividende bei der Aktie vom Jahresgewinn der emittierenden Gesellschaft ab. Beim Genussschein wird meist eine Verlustbeteiligung bis zur Höhe des Kapitaleinsatzes vereinbart. 

Eigen- oder Fremdkapital? 

In Genussscheinen vereinen sich Aspekte von Fremd- und Eigenkapital. Insbesondere wegen der Nachrangigkeit und der gewinnabhängigen Verzinsung werden Genussscheine wirtschaftlich als Eigenkapital angesehen. Der Genussschein verbrieft allerdings kein Mitspracherecht bei der Geschäftsführung und kein Stimmrecht. 

Im steuerlichen Sinne ist der Genussschein Fremdkapital, da für den Investor keine Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös der Gesellschaft vereinbart ist. Dann sind Ausschüttungen als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig, weshalb viele Genussscheine in Deutschland eine Beteiligung am Liquidationserlös ausschließen. 

Inhaber- oder Namenspapier? 

Genussscheine gibt es sowohl als Inhaber- als auch als Namenspapiere. Sie besitzen normalerweise eine begrenzte Laufzeit, die mit Kündigung und Rückzahlung oder mit Fristablauf endet. 

Die Ausgabe von Genussscheinen durch Aktiengesellschaften erfordert in Deutschland mindestens eine Dreiviertelmehrheit in der Hauptversammlung. Darüber hinaus haben die Aktionäre ein Bezugsrecht. Für die Emission von Genussscheinen ist keinerlei bestimmte Rechtsform vorgeschrieben. Wie Aktien können Genussscheine börsentäglich verkauft werden.

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