Geschäftsbericht der AG
Allgemein bezeichnet ein Geschäftsbericht die Veröffentlichung eines Unternehmens, in der es den Anteilseignern und der interessierten Öffentlichkeit gegenüber Rechenschaft über das abgelaufene Geschäftsjahr ablegt. Der Geschäftsbericht gilt als eine der wichtigsten Informationsmöglichkeiten, die die Aktionäre einer Aktiengesellschaft über den Erfolg des Unternehmens, die Strategie und Tätigkeit nutzen können.
Handelsgesetzbuch bestimmt Umfang
Die Publizitätspflicht für Kapitalgesellschaften, die im deutschen Handelsgesetzbuch festgelegt ist, fordert die Publikation bestimmter Rechnungslegungsunterlagen innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres. In aller Regel wird dies als Bestandteil eines umfangreicheren Geschäftsberichts veröffentlicht.
Die Größe der Gesellschaft bestimmt den Inhalt der Veröffentlichung. Vorgeschrieben ist, dass er zumindest eine Bilanz und einen erläuternden Anhang enthalten muss. Daneben sind bei größeren Gesellschaften der vollständige Jahresabschluss einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats, der Vorschlag und Beschluss über die Gewinnverwendung sowie bei prüfungspflichtigen Unternehmen ein Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Pflicht.
Aktiengesetz geht weiter
Darüber hinaus ist im deutschen Aktiengesetz für Aktiengesellschaften zusätzlich die Publikation eines halbjährlichen Zwischenberichts vorgesehen, allerdings gibt es keinerlei Vorschriften über Inhalt und Form. Ferner müssen AGs außerdem die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses nach dem internationalen Rechnungslegungsverfahren IFRS vornehmen.
Freiwillige Informationen erhöhen Glaubwürdigkeit
Geschäftsberichte informieren nicht selten über die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben hinaus freiwillige Details über die finanzielle Situation der Gesellschaft. Diese dienen der Selbstdarstellung des Unternehmens. Hierbei müssen vorgeschriebener und freiwilliger Teil des Berichts klar voneinander abgegrenzt sein.
Hohe Indices fordern hohe Standards
Aktiengesellschaften, die Prime Standard der Deutschen Börse AG wie dem DAX, dem MDAX, dem TecDAX und dem SDAX notiert sind, verpflichten sich zur Veröffentlichung von Quartalsberichten. In den Quartalsberichten findet sich zumindest eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung, eine Kapitalflussrechnung sowie weitere Angaben zu Geschäftstätigkeit und Unternehmen.
Außerhalb des Prime Standard publizieren viele Gesellschaften ebenfalls Quartalsberichte, die jedoch in Umfang und Aussagewert stark variieren. Die in den Quartalsberichten veröffentlichten Zahlen werden als Quartalszahlen bezeichnet.