Geschlossene Fonds
Nicht wie bei den Offenen Investmentfonds kann bei den geschlossenen Fonds normalerweise lediglich in einem bestimmten Platzierungszeitraum investiert werden. Im Anschluss daran wird der Fonds geschlossen. Der Käufer eines Anteils an einem Geschlossenen Fonds wird Unternehmer (meist erhält er den Status eines Kommanditisten) mit entsprechenden Chancen und Risiken.
Für gut informierte Anleger
Oftmals werden Geschlossene Fonds als Kommanditgesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH & Co. KG) zusammengestellt. Dabei werden die Kommanditanteile an der Gesellschaft über einen bestimmten Platzierungszeitraum zum Verkauf angeboten. Ist die geplante Eigenkapitalquote erreicht, wird der Fonds geschlossen.
Mit dem so erwirtschafteten Kapital (Eigenkapital) werden die Anlagegüter möglicherweise auch unter Einsatz zusätzlichen Fremdkapitals erworben. Die Fremdkapitalquote hängt unter anderem vom Anlagegut ab (üblich sind hier zwischen 30 und 70%).
Hohe Kosten, lange Laufzeiten
Die anfallenden Emissionskosten, die bis zu 20% betragen können, werden ebenfalls hiervon bezahlt, was Kritik an den Geschlossenen Investmentfonds immer wieder aufflammen lässt. Als Investor beteiligt man sich mit einem festen Betrag an der Kommanditgesellschaft (Kommanditeinlage). Die Mindesthöhe dieses Betrages ist abhängig von den Vorgaben des Emittenten.
Es ist durchaus üblich, dass diese zwischen 5.000 und 25.000 Euro liegt, zuzüglich eines Ausgabeaufschlags von 0-5%. Die Anlagedauer beträgt oft mehrere Jahre, manchmal sogar Jahrzehnte und hängt von der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftgutes oder vom geplanten Verkaufszeitpunkt oder Investitionsziel ab.
Vorzeitige Rückgabe bedingt möglich
Als Investor bindet man sich über die Laufzeit an die Beteiligung. Der Börsenhandel und somit eine tägliche Preisfeststellung mit verbundener Rückgabemöglichkeit an den Emittenten wie bei den Investmentfonds ist nahezu ausgeschlossen. Es sei jedoch erwähnt, dass ganz vereinzelte Fondsinitiatoren eine eigene Zweitmarktbörse anbieten. Für die Verwertung von zurückgegebenen Beteiligungen hat sich aber auch wie z. B. an der Börse Hamburg ein von den Fondsgesellschaften unabhängiger Zweitmarkt etabliert,
Veränderung der Zielsetzung
In jüngster Zeit hat sich der Geschlossene Fonds vom Steuerstundungs- zum Renditeinvestment entwickelt, der als wichtigstes Ziel die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen Nachsteuer-Rendite hat. Oftmals werden zur Erreichung dieses Ziels steuerliche Besonderheiten der einzelnen Anlagegüter (z. B. Immobilienabschreibungen oder die Tonnage-Steuer bei Schiffen), sowie spezifische Konzeptionen (z. B. regional subventionierte Betriebsstätten) genutzt.
Da Geschossenen Fonds keine Liquiditätsreserve vorgeschrieben wird ergibt sich gegenüber Offenen Fonds ein wesentlicher Renditevorteil. Eventuell ausstiegswillige Investoren müssen nicht (eventuell doch aus Kulanz- oder Marketingaspekten) befriedigt werden. Somit ist die Barreserve beim Geschlossenen Fonds normalerweise wesentlich niedriger als beim Offenen Investmentfonds.
Risiken immer beachten
Einlagensicherungsfonds sind für Geschlossene Fonds nicht vorgesehen. Meist haftet bei Pflichtverstößen oder Fehlern der Fondsmanager nur deren Eigenkapital. Diesbezügliche Versicherungen gibt es zwar, sind aber kaum verbreitet. Vor allem bei einer ungünstigen wirtschaftlichen Entwicklung kann es zum Totalverlust des Investments kommen. Ein weiterer Risikofaktor sind betrügerische Absichten der Beteiligten.
Vertrauen ist gut, Kontrolle und Information besser
Über die Integrität der Fondsanbieter kann man sich im Bedarfsfall beim Verband Geschlossene Fonds e.V. informieren. Der Verband Geschlossene Fonds e.V. ist die Interessenvertretung der Anbieter geschlossener Fonds in Deutschland.