Informationsbereiche eines Aktionärs
Das zentrale Mitwirkungsrecht des Anteilseigners ist sein Stimmrecht, welches zwingend in der Hauptversammlung ausgeübt wird, sei es persönlich, sei es durch einen Stellvertreter. Jeder Ausübung des Stimmrechts geht eine Willensbildung voran.
Aus diesem Grunde sind mit dem Stimmrecht das Recht auf Information, das der eigenen Willensbildung dient, und das Recht auf Meinungsäußerung und Antragstellung, mit denen der Aktionär Einfluss auf die Willensbildung seiner Mitgesellschafter nehmen kann, eng verbunden.
Primäre Informationsquelle Unternehmen
Sicherlich sind die primären Informationsquellen für die Anteilseigner die Geschäftsberichte der eigenen Gesellschaft. Größter Nachteil hierbei ist der Umstand, dass diese Berichte stark vergangenheitsorientiert sind. Perspektiven oder Prognosen sind selten glaubwürdig, da diese meist stark einseitig gefärbt sind.
Konflikt zwischen Information und Geheimhaltung
Der vernünftige Gebrauch seiner Rechte ist für den Aktionär nur dann möglich, wenn er über sein Unternehmen hinreichend informiert ist. Diese benötigt er, um seine Kapitalanlage zu beurteilen und richtige Investitionsentscheide zu treffen und er seine Stimme in der Hauptversammlung sinnvoll einsetzen zu können.
Die Informationsrechte dienen den Individualinteressen der Aktionäre. Sie sind gleichzeitig eine unabdingbare Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der Hauptversammlung als oberstes Organ der Gesellschaft. Allerdings kann das legitime Informationsinteresse des Aktionärs im Konflikt zu einem ebenso legitimen Geheimhaltungsinteresse der Gesellschaft stehen.
Informationen aus zweiter Hand selten „unabhängig“
Neben den Informationen, die der Aktionär von seiner Gesellschaft erhält, kann er sich mehr oder weniger unabhängig in Fachzeitschriften (auch in den digitalen Medien), bei Geldinstituten, mit denen er Geschäftsbeziehungen unterhält, oder bei Börseninformationsdienst beschaffen.
Anleger sollten beachten, dass diese Informationen nicht immer mit den Realitäten übereinstimmen, was unterschiedliche Nachteile mit sich bringt. Die Informationen der Fachzeitschriften sind oft unübersichtlich und teilweise voreilig.
Bankberater tragen oft Zielkonflikte als Kreditgeber und Kundenberater in sich. Dagegen sind die Informationen oft zu umfangreich und meist widersprüchlich. Darüber hinaus können diese auch durch angeschlossene Vermögensverwaltungen manipuliert worden sein.