Kosten von Aktien
Beim Handel mit Aktien also beim Kauf oder Verkauf entstehen natürlich nicht nur Gewinne sondern auch Kosten. Diese Kosten setzen sich aus den Depotgebühren des depotführenden Geldinstituts, den Transaktionskosten und den Maklergebühren, der sogenannten Courtage.
Neben den direkten Gebühren fallen natürlich auch Steuern an. Der Fiskus beansprucht jeweils bei der Auszahlung der Dividenden oder dem Verkauf der Aktien einen Anteil am Ertrag, der teilweise als Körperschaftssteuer teilweise als Abgeltungssteuer abgeführt werden muss.
Kosten abhängig vom Anbieter
Bei den verschiedenen Anbietern bzw. Depot-führenden Institutionen existieren erhebliche Unterschiede bei der Höhe der anfallenden Gebühren und Transaktionskosten.
Generell kann davon ausgegangen werden, dass die traditionell orientierten Geschäftsbanken am teuersten sind. Besonders augenfällig wird dies bei den Gebühren für ein Aktiendepot, die bei einer Hausbank bis zu 100 Euro im Jahr betragen können. Depotführende Direktbanken oder Online-Broker verzichten ab einer bestimmten Anlagesumme meist völlig auf eine Depotgebühr.
Gebührenstruktur abfragen!
Neben den Depotgebühren werden auch noch unterschiedliche Transaktionskosten und Maklercourtagen erhoben. Bei unterschiedlichen, meist fixen Mindestgebühren verlangen die abwickelnden Institutionen rund ein Prozent Provision zuzüglich einer Maklercourtage von 0,04 Prozent bei DAX-Aktien bzw. 0,08 Prozent bei anderen Werten. Bei Discount-Brokern zahlt der Anleger geringere Gebühren. Dafür kann er jedoch auch keine Anlageberatung in Anspruch nehmen.
Wegen der großen Unterschiede sollten potenzielle Anleger immer die Gebührenstruktur abfragen. Nur so kann er die für ihn optimale Lösung bei seinen Aktiengeschäften und der Depotverwahrung seiner Aktien finden.
Seit 2009 gilt die Abgeltungssteuer
Die Kapitalertragssteuer hat durch Änderungen der entsprechenden Gesetzgebung seit dem 1. Januar 2009 für bestimmte Kapitaleinkünfte abgeltende Wirkung und wird seitdem als Abgeltungsteuer bezeichnet. Die Abgeltungssteuer wird von der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle (z.B. einer Bank) für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.