Normung von Aktien
Die eigentliche Aktienurkunde ist nur der Mantel der Aktie, im Wesentlichen sind dies jedoch Mantel und Bogen. Der Mantel verbrieft die Mitgliedschaftsrechte, während der Bogen aus Gewinnanteilscheinen (Coupons) und einem Erneuerungsschein (Talon) besteht. Der Coupon verbrieft die Dividendenansprüche und zur Teilnahme an Kapitalerhöhungen.
Depotbanken verwahren im Rahmen der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren aus Sicherheitsgründen Mäntel und Bögen in unterschiedlichen Tresoren.
Keine Vorschriften bei der Gestaltung von Aktien
Begriff, Inhalt und Umfang von Aktieninhalten sind gesetzlich nicht geregelt. Aus diesem Grund hat der Emittent bei der Gestaltung von Aktien große Freiheiten. Der Emittent kann Genussrechte in Form von Gewinnbeteiligungen, Zinsen mit und ohne Gewinnanteil, einer Rückzahlung, der Einräumung von Bezugsrechten (Stichwort: Optionen), Einräumung von Umtauschrechten (Stichwort: Wandeloptionen) oder der Beteiligung an Nutzungsrechten, z. B. Lizenzgebühren, ausgeben.
Gründe für die Ausgabe von Aktien
In Deutschland werden Aktien aus den unterschiedlichsten Gründen ausgegeben. Zunächst werden Anteilscheine für bei der Unternehmensgründung für besondere Leistungen, die die Gründer der Gesellschaft vor oder bei ihrer Gründung erbringen, als sogenannter Gründergenussscheine als Gründerlohn ausgegeben.
Weitere Motive sind zur Unternehmenssanierung zum Ausgleich für Gläubigerverzichte sowie für Kapitalherabsetzungen oder Zuzahlungen auf Aktien. Der Sanierungsgenussschein (auch Besserungsscheine genannt) stellt einen Sanierungslohn dar wie der Unternehmensverschmelzung (Fusion) als Verschmelzungslohn.
Daneben dient die Ausgabe von Aktien dem Unternehmenswachstum zur Einbringung von Sacheinlagen und/oder Rechten, vorrangig natürlich allerdings der Kapitalbeschaffung sowie der Gewinnbeteiligung von Mitarbeitern.