Pflichtwandelanleihe und CoCo-Bonds
Contingent Convertible Bonds , sogenannte CoCo-Bonds, und Pflichtwandelanleihen sind besondere Varianten der normalen Wandelanleihe. Die Pflichtwandelanleihe wird im Englischen auch als mandatory convertible security (MCS) bezeichnet.
Pflichtwandelanleihen schränken Rechte ein
Pflichtwandelanleihen schränken die Rechte von Anlegern ein, da bei einer Pflichtwandelanleihe die Wandlung in Aktien spätestens am Laufzeitende stattfinden muss. Bei herkömmlichen Wandelanleihen ist dies nicht unbedingt der Fall, da der Investor bis zum Laufzeitende die Wahl hat, ob er diese in Aktien umwandelt oder nicht.
Durch die Vorgabe der verpflichtenden Wandlung tragen die Anleger ein höheres Risiko, bei zurückgehenden Kursen Renditeverluste hinnehmen zu müssen. Die Pflichtwandelanleihe hat damit den Charakter einer Anleihe, die während der Laufzeit einen Kupon zahlt. Allerdings wird sie spätestens am Ende mit jungen Aktien getilgt.
Die Pflichtwandelanleihe kommt somit einer indirekten Kapitalerhöhung mit verbundenem Verwässerungseffekt gleich. Diese Form der Kapitalerhöhung erhält in der Öffentlichkeit bislang weniger Aufmerksamkeit, weil sich diese über einen vergleichsweise langen Zeitraum erstreckt und für die Interessenten erst auf dem zweiten Blick ersichtlich wird.
Jüngstes Beispiel: UBS-Anleihe
Infolge der damaligen Finanzkrise zeichnete die Schweiz Ende 2008 eine Pflichtwandelanleihe der UBS über sechs Milliarden Franken, um die Bank mit zusätzlichem Eigenkapital auszustatten. Das Produkt wurde mit einer Laufzeit von 30 Monaten versehen.
CoCo-Bonds: Ausweg aus Dilemma
Um das Risiko weiterer Bankenkrisen in den Griff zu bekommen wurden die Contingent Convertible Bonds (kurz CoCo-Bonds) ab dem Jahr 2009 aufgelegt.
In ruhigeren Marktphasen sind die Anleihebesitzer Gläubiger der Bank. Wenn es dem Institut allerdings nicht gut geht und die Zahlungsunfähigkeit droht, werden die Coco-Bonds automatisch zu Aktien. Dadurch verkleinert sich die Kreditlast der Bank und sie erhält neues Eigenkapital.
In diesem Fall muss sie nicht wie in vielen vergleichbaren Fällen zuvor von betroffenen Staaten gerettet werden. Hierbei steuern die Gläubiger ihren Teil zur Rettung bei – sie werden zu Miteigentümern und übernehmen das künftige Risiko.
Bedingungen für die Umwandlung
Die CoCo-Bonds werden unter zwei Bedingungen zu Aktien. Einerseits muss eine Regulierungsbehörde formell feststellen, dass sich das ganze Banksystem in einer Krise befindet, und andererseits, wenn beim Geldinstitut selbst das Eigenkapital unter einen kritischen Wert gefallen ist.
Mit der ersten Bedingung soll verhindert werden, dass ein größerer Verlust einer einzelnen Bank unmittelbar die Anleihen umwandelt. Mit der zweiten soll sie regulatorischen Gremien unterstützen, auch in schlechten Zeiten den Mut zum Ausruf der Krise zu besitzen.“Gute“ Banken müssen ihre Anleihen dennoch nicht umwandeln.