Übernahme 

Mit der Übernahme eines Unternehmens ist das Erlangen der Kontrolle eines Unternehmens gemeint. Als Kontrolle wird gemeinhin die Befugnis zur Festlegung der Ziele und Bestimmung der Geschäftspolitik bezeichnet. Die marktwirtschaftlichen Prinzipien der Autonomie und die des Privateigentums legen fest, dass die Kontrolle an das Eigentum gebunden ist. 

Auf Englisch “Mergers & Acquisitions“  

Größtenteils wird die Praxis der Unternehmensübernahmen durch die Vorgaben der angelsächsischen Geldinstitutionen bestimmt. Die juristische und wirtschaftswissenschaftliche Spezialdisziplin, die das Feld der Unternehmensübernahmen bearbeitet, wird mit dem englischen Begriff Mergers & Acquisitions (M&A) bezeichnet. 

Mehrere Möglichkeiten der Unternehmensübernahme 

Die häufigste Variante der Unternehmensübernahme ist der Unternehmenskauf.  In einem solchen Fall kauft eine Gesellschaft die Mehrheit der Anteile an einem anderen Unternehmen, die im Englischen als Share Deal bezeichnet werden. Daneben gibt es die Möglichkeit des Asset Deal, bei dem alle oder wesentliche Teile der Vermögensgegenstände einer Gesellschaft aufgekauft werden. 

Eine weitere Variante der Unternehmensübernahme ist die Fusion zweier Unternehmen, bei der die Anteilseigner der verschmelzenden Rechtsträger an der übernehmenden Gesellschaft beteiligt werden. 

Freundliche und feindliche Übernahme 

Aktienmarkt-Experten unterscheiden zwischen einem freundlichen Übernahmeangebot, wobei das Management der zu übernehmenden Gesellschaft dafür plädiert, oder einem feindlichen Übernahmeangebot, wobei das Management der zu übernehmenden Gesellschaft dagegen stimmt. 

Gesetzliche Bestimmungen einhalten 

Wenn es sich bei der übernehmenden Gesellschaft um ein börsennotiertes Unternehmen handelt, muss dies die Vorgaben des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes einhalten. Darüber hinaus sind regelmäßig kartellrechtliche Fragen zu prüfen – vor allem, ob der Unternehmenskauf einer Anmelde- und Anzeigepflicht beim Bundeskartellamt oder der europäischen Kartellbehörde unterliegt. 

Übernahmeangebote für Aktionäre meist lukrativ

Wenn den Aktionären einer Aktiengesellschaft durch einen Kaufinteressenten ein Preis für ihre Aktien angeboten wird, so sprechen Marktteilnehmer von einem Übernahmeangebot. Dieser Preis liegt in vielen Fällen deutlich über dem aktuellen Börsenkurs. Schließlich möchte der Käufer möglichst schnell und ohne großes Aufhebens an die gewünschte Anzahl der von ihm benötigten Aktien kommen.

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