Quellensteuer Luxemburg

Die luxemburgische Quellensteuer auf Dividenden- und Zinsausschüttungen beträgt grundsätzlich 15 Prozent. Auf Dividenden aus bestimmten Quellen ist sogar überhaupt keine Quellensteuer zu entrichten. Zwischen Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg besteht bereits seit 1957 ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) – dies wurde zuletzt 2012 geändert. Das Ziel dieses Abkommens ist es, eine doppelte Besteuerung im Quellenland und im Wohnsitzland des Anlegers zu vermeiden. Aber wie viele Quellensteuer müssen deutsche Anleger in Luxemburg zahlen, und haben Sie die Möglichkeit, zumindest einen Teil davon zurückzufordern?

Wie viele Quellensteuer müssen deutsche Anleger in Luxemburg zahlen?

Die Quellensteuer in Luxemburg heißt „Impôt sur le revenu des personnes physiques“ und beträgt auf Dividenden in der Regel 15 Prozent. Eine Ausnahme gilt dabei für Dividenden, die aus bestimmten Quellen stammen. In diesem Fall findet keine Quellenbesteuerung statt. Da zwischen Deutschland und Luxemburg ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, ist die gesamte in Luxemburg gezahlte Quellensteuer von 15% auf die deutsche Steuerlast anrechenbar. Das bedeutet praktisch, dass sich die Abgeltungssteuer von zurzeit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag/Kirchensteuer um die Quellensteuer von 15 Prozent reduziert.

Gesamtsteuerlast auf Dividenden von Aktien aus Luxemburg

Quelle: Eigene Berechnungen; Kirchensteuer unberücksichtigt
Aktienkurs (in Euro): 20,00 Euro
Dividendenrendite (brutto, in %): 5,00%
Bruttorendite (Depotwert: 10.000 Euro): 500,00 Euro
Ausländische Quellensteuer (15%): 75,00 Euro
= Dividende nach Quellensteuer: 425,00 Euro
Deutsche Abgeltungssteuer (25% der Bruttodividende): 125,00 Euro
Solidaritätszuschlag (5,5% von der Abgeltungssteuer): 6,875 Euro
Anrechenbare ausländische Quellensteuer (15% der Bruttodividende) gem. DBA: 75,00 Euro
Übrige deutsche Abgeltungssteuer in Euro: 50,00 Euro
Nettodividende nach Abzug der Quellensteuer + Abgeltungssteuer: 368,125 Euro
Erstattungsfähige ausländische Quellensteuer: 0,00 Euro
Nettodividende + Erstattung: 368,125 Euro
Dividendenrendite (netto, ohne ausländische Steuererstattung): 3,68%
Dividendenrendite (netto, mit ausländischer Steuererstattung): 3,68%
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Wie erhalten Anleger die Quellensteuer aus Luxemburg zurück?

Aufgrund der vollen Anrechenbarkeit der luxemburgischen Quellensteuer in Deutschland ergibt eine Rückforderung der ausländischen Quellensteuer keinen Sinn. Schließlich reduziert sich die deutsche Abgeltungssteuer dank des DBA um die volle Höhe der Quellensteuer. Praktisch hat der Anleger also 15 Prozent Quellensteuer in Luxemburg auf seine Dividendenerträge zu entrichten (Steuerabzug erfolgt automatisch). Hinzu kommt die reduzierte deutsche Abgeltungssteuer von 10 Prozent statt 25 Prozent. Die Gesamtsteuerlast beträgt dementsprechend – wie bei einer inländischen Geldanlage – in etwa 25 Prozent zuzüglich je nach Einzelfall Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.  

Tipp: Wenn Sie eine „Ansässigkeitsbestätigung der luxemburgischen Finanzverwaltung“ oder einen „Antrag auf Freistellung/Erstattung der luxemburgischen Abzugssteuer auf Dividenden“ suchen, werden Sie auf dieser Seite fündig.

Fazit

Die Quellensteuer in Luxemburg beträgt auf Dividenden und Zinsen entweder 0 oder 15 Prozent. Dank des gültigen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) können sich deutsche Anleger die gesamte ausländische Quellensteuer auf die Abgeltungssteuer anrechnen lassen. Die depotführende Bank erhebt hierfür im Normalfall nur eine geringe Bearbeitungsgebühr.

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Weiterführende Links

Bundesfinanzministerium – Luxemburg